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Wie geht es Elbe und Co?

Zum Tag der Flüsse ein Überblick

Nur 7% der sächsischen Fließgewässer sind in gutem Zustand. Hauptursachen: Nährstoffe, Sedimente und Pflanzenschutzmittel aus der Landwirtschaft sowie bauliche Eingriffe. Das EU-Restoration Law weckt Hoffnung auf Renaturierung. Gewässerschutz ist Klimaschutz.

Weiße Elster im Betonbett. Foto: Birgit Peil

Weiße Elster im Betonbett. Foto: Birgit Peil

29. September 2024 - Nur knapp 7% der sächsischen Fließgewässer sind mindestens in einem guten Zustand, wie die letzte Erfassung (2021) zeigt. Dabei handelt es sich in erster Linie um die Oberläufe im Bereich des Erzgebirges, des Vogtlands, der Sächsischen Schweiz und der Oberlausitz. In den Unterläufen bzw. in den Bereichen des Flach- und Hügellandes sind die sächsischen Fließgewässer vorwiegend in einem unbefriedigenden bis schlechten Zustand. Seit Beginn der Wasserrahmenrichtlinie hat sich der Anteil der Fließgewässer in gutem Zustand zwar fast verdoppelt – dennoch besteht bei über 90% Handlungsbedarf.

Die Hauptursachen für den schlechten Zustand sind hohe Belastungen durch Nährstoffe, Sedimente und Pflanzenschutzmittel meist aus der Landwirtschaft. Auch bauliche Eingriffe wie Verbauung, Eindeichung und Begradigung sowie durch Wehre unterbrochene Durchgängigkeit der Fließgewässer tragen dazu bei. Historischer und aktiver Bergbau beeinflusst ebenfalls die Gewässerqualität. Besonders in landwirtschaftlich geprägten Gebieten des sächsischen Hügellands und des Elbe-Mulde-Tieflands besteht akuter Handlungsbedarf.

Handlungsbedarf an mehr als 90% der Fließgewässer Sachsens.

Das EU-Restoration Law weckt die Hoffnung auf mehr Investitionen in die Renaturierung von Flüssen und ihren Auen. Allerdings reicht die Gesetzgebung allein nicht aus; es braucht politischen Willen, diese Maßnahmen zu unterstützen und schnell umzusetzen. Der Begriff des „überragenden öffentlichen Interesses“, der oft für verkürzte Genehmigungsverfahren im Ausbau erneuerbarer Energien genutzt wird, muss auch für Gewässerrenaturierung gelten. Denn Wasser ist ein öffentliches Gut und wird in Zeiten des Klimawandels knapper.

Auch Anpassungen in der „Bewirtschaftung“ von Gewässern und ihrer Ufer sind notwendig. Ein gut ausgebauter Gewässerrandstreifen von 10 bis bestenfalls 20 Metern Breite könnte Schad- und Nährstoffrückhalt aus der Landwirtschaft verbessern, den Biotopverbund unterstützen und Lebensraum für Tiere und Pflanzen schaffen. Die derzeitige sächsische Regelung erlaubt jedoch das Bewirtschaften bis zur Uferlinie – auch, wenn innerhalb von 10 Metern (außerhalb von Ortschaften) keine Düngemittel und Pestizide angewendet werden dürfen. Ohne dauerhaften Bewuchs werden Sediment, Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel dennoch in die Gewässer gespült. Auf diese Weise ist keine Besserung in Sicht.

Und noch etwas gehört zu gesunden Fließgewässern: Dynamische Wasserstände. Natürliche Schwankungen wie sommerliche Niedrigwasser und winterliche Hochwasser schaffen sogenannte ephemere Lebensräume, die sich durch wechselnde Wasserversorgung auszeichnen. Das Einleiten von Sümpfungswasser aus den Tagebauen, Wehre und andere Gewässerregulierungen führen jedoch zu gleichmäßigen Wasserstände. Der Klimawandel sorgt für Extremereignisse, und wasserintensive Industrien drohen, mehr Wasser zu verbrauchen, als verfügbar ist. Dies destabilisiert die Ökosysteme und macht sie anfälliger für Trockenzeiten und Starkregenereignisse.

Die Elbe ist Sachsens bedeutendster Fluss

Sachsens größter und bedeutendster Fluss, die Elbe, weist innerhalb der Landesgrenzen einen mäßigen ökologischen Zustand auf, abgesehen von einem kleinen Abschnitt im Grenzbereich zur Tschechischen Republik, der in unbefriedigendem Zustand ist. Ausschlaggebend dafür ist, dass bis auf die Fische (gut oder besser) alle anderen biologischen Qualitätskomponenten nur als „mäßig“ bewertet wurden. Um die Belastungen zu verringern, die zu dieser Einstufung geführt haben, wurden bereits einige Maßnahmen durchgeführt oder initiiert. Dies sind z.B. Maßnahmen zur Habitatverbesserung durch Initiieren/Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung oder durch Ufer- und Sohlgestaltung. Auch die Reduktion stofflicher Einflüsse und Feinsedimenteinträge wurde beispielsweise durch Neubau/Umrüstungen von Kleinkläranlagen oder Maßnahmen zur Verbesserung des Geschiebehaushaltes bzw. Sediment-Managements in die Wege geleitet. Dennoch besteht weiterhin ein großer Maßnahmenbedarf, vor allem im Gewässerkorridor (Auenentwicklung, Anschluss von Seitengewässern/Altarmen), um so zeitnah wie möglich einen guten oder besseren ökologischen Zustand der Elbe in Sachsen zu erreichen. Dies vor Augen, erscheint es unglaublich, warum zum Ausgleich der Folgen des Braunkohleabbaus in der Lausitz für Spreewald und Berlin, weniger über naturbasierte Lösungen und Wasserrückhalt in der Fläche als über eine Überleitung für Elbwasser in die Spree nachgedacht und damit einmal mehr Fließgewässer als Ökosystem ignoriert werden.

Gewässerschutz ist Klimaschutz

Renaturierung und Nutzungsanpassungen der Fließgewässer und Uferbereiche erfüllen nicht nur die Voraussetzungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie, sondern helfen Mensch und Natur bei der Anpassung an den Klimawandel und der Reduzierung seiner Folgen. Der Ansatz einiger Akteure, aufgrund des schleichenden Erfolges, nicht die Bemühungen zu verstärken, sondern die Kriterien der Wasserrahmenrichtlinie anzupassen, würde bedeuten, den fortschreitenden Klimawandel zu ignorieren.


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Was ist die Wasserrahmenrichtlinie?

Im Jahr 2000 wurde die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, EU-RL 2000/60/EG) beschlossen, die das Ziel festlegt, dass alle Gewässer in Europa spätestens 2027 einen guten oder sehr guten ökologischen Zustand erreichen sollen.

Der Indikator des ökologischen Zustands ergibt sich aus dem Vergleich der im Wasser lebenden Organismen mit dem Bestand, der natürlicherweise im entsprechenden Gewässertyp vorhanden sein sollte. Betrachtet werden dabei am Gewässerboden lebende wirbellose Tiere (⁠Makrozoobenthos), Wasserpflanzen (Makrophyten) und am Gewässerboden anhaftende Algen (Phytobenthos), schwebende Algen (Phytoplankton) sowie Fische. Je größer die Abweichung der Lebensgemeinschaft vom natürlichen Zustand, desto schlechter die Einstufung in die fünf Zustandsklassen von „sehr gut“ bis „schlecht“. Es gilt das „Worst-Case-Prinzip“: Die biologische Qualitätskomponente mit der schlechtesten Bewertung bestimmt den Gesamtzustand eines Wasserkörpers.

Nur 32 weitere Wasserkörper in Sachsen erreichen stand Jetzt laut fachlicher Bewertung der regionalen Arbeitsgruppen innerhalb des laufenden Bewirtschaftungszeitraums bis 2027 das Ziel der WRRL. Dazu gehören Abschnitte der Weißen Elster, Schweinitz, Sebnitz und Biela. Von diesen 32 Wasserkörpern liegen nur drei Fließgewässerabschnitte vollständig außerhalb der Mittelgebirgsregionen: Pulsnitz, der Whyra und der Kettenbach.
Insgesamt erreichen nur zwei Wasserkörper bis 2027 einen guten oder besseren ökologischen Zustand trotz eines aktuell unbefriedigenden oder schlechten Zustands.

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Frau auf der Wiese - Foto: NABU/Marcus Gloger

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