Der straßenähnliche Wegbau behindert die Auenbewässerung. - Foto: Wilhelms
Illegaler Wegebau im Röderauwald
NABU Sachsen erzielt Erfolg vor Verwaltungsgericht Dresden
19. Juni 2024 – Im Frühjahr 2019 ließ der Landkreis Meißen bei Großenhain ein Breitbandkabel verlegen und den bestehenden Waldweg straßenähnlich ausbauen. Dabei wurden standortfremde Materialien 30 bis 40 Zentimeter hoch aufgeschüttet und mit einer Schottertragschicht aus Grauwacke sowie einer fünf bis zehn Zentimeter hohen Porphyrsplittschicht verdichtet. Dadurch entstand ein Damm, der die natürliche und notwendige temporäre Überflutung der Aue verhindert. Notwendige vorherige naturschutzrechtliche Prüfverfahren wurden nicht durchgeführt, wodurch bestehende Rechtsverordnungen der Schutzgebiete missachtet wurden. Widersprüche des NABU gegen diese Maßnahmen wurden nicht berücksichtigt. Daher entschied sich der NABU Sachsen im März 2021 dazu, Klage gegen das Landratsamt Meißen beim Verwaltungsgericht Dresden einzureichen.
Am 13. Juni 2024 fand endlich ein Verhandlungstermin statt, bei dem der NABU Sachsen durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte – Partnerschaftsgesellschaft mbB vertreten wurde.
Im Rahmen der mündlichen Verhandlung wies der NABU Sachsen noch einmal auf eklatante Fehler im Genehmigungsverfahren hin, insbesondere hinsichtlich der Betroffenheit von Schutzgebieten. Dabei wurde eindringlich die naturschutzfachliche Besonderheit des Röderauwaldes sowie die Sensibilität dieses Gebiets betont. Der Eingriff fand in einem Bereich statt, der von mehreren Schutzgebietskategorien überlagert ist, darunter das Naturschutzgebiet „Röderauwald Zabeltitz“, das Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Röderaue und Kienheide“ sowie die europarechtlich geschützten Gebiete „Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain“ und „Unteres Rödertal“.
Besonders die europarechtlichen Belange wurden von der Genehmigungsbehörde vollkommen unzureichend gewürdigt. Das Gericht folgte weitgehend dieser Auffassung und schlug vor, dass die beiden Parteien versuchen, sich über eine Mediation zu einigen. Der NABU Sachsen lehnte dies ab und unterbreitete gleichzeitig einen Gegenvorschlag zur Verfassung eines schriftlichen Vergleichs. Das Gericht und auch die Beklagten stimmten diesem Vorgehen zu.
Der NABU Sachsen wird nun konkrete Vorschläge formulieren, um den erfolgten illegalen Eingriff in den Röderauwald bestmöglich auszugleichen und die Auswirkungen auf das Ökosystem zu minimieren. Dabei wird vor allem darauf geachtet, dass die betroffenen Lebensraumtypen weiterhin auentypisch geflutet werden können.