EuGH-Urteil bestätigt NABU-Kurs
Sachsens Bergwiesen sind kein Bauland
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland erneut wegen unzureichendem Naturschutz verurteilt. Das Urteil besagt, dass der Verlust von 18.000 Hektar artenreicher Mähwiesen in deutschen Schutzgebieten gegen EU-Recht verstößt. Besonders brisant für Sachsen: Das Urteil kommt genau zu der Zeit, in der der NABU Sachsen gegen das Landratsamt Erzgbirgskreis klagt, das eine biotopschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Bebauung einer geschützten Bergwiese in Oberwiesenthal erteilt hatte.
Das EuGH-Urteil vom 14. November 2024 stellt klar, dass Deutschland gegen seine Verpflichtungen aus der FFH-Richtlinie verstoßen hat. Das Verfahren geht auf eine NABU-Beschwerde bei der EU-Kommission aus dem Jahr 2014 zurück. Zehn Jahre später bestätigt der EuGH nun die Position des Naturschutzes. Das Gericht kritisiert dabei nicht nur fehlende Schutzmaßnahmen, sondern auch die mangelhafte Kontrolle bestehender Vorschriften.
„Die Tragweite dieses Urteils ist immens", erklärt Maria Vlaic, Vorsitzende des NABU Sachsen. „Es verpflichtet Bund, Länder und Kommunen zum Handeln.“
Das Urteil benennt die Hauptursachen für den Verlust der Lebensräume: Die Umwandlung von Grünland in Bauland oder Ackerflächen zerstört unwiederbringlich die Lebensräume bedrohter Arten. Zu häufiges Mähen verhindert, dass Pflanzen blühen und sich vermehren. Übermäßige Düngung und Pestizideinsatz schädigen die Artenvielfalt nachhaltig. Deutschland drohen nun empfindliche Strafzahlungen, wenn keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
Der NABU Sachsen fordert daher umfassende Maßnahmen und die Umsetzung geltenden Rechts. Bauvorhaben auf geschützten Biotopen, wie Bergmähwiesen, dürfen keine Genehmigung zur Bebauung erhalten. Eine ausreichende finanzielle Unterstützung für die naturschutzgerechte Bewirtschaftung hilft zudem beim Schutz dieser und anderer Biotope. Die konsequente Umsetzung der FFH-Richtlinie ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bewirtschaftern, Kommunen und Ministerien. Nur so sind weitere Verluste zu verhindern.
Das EuGH-Urteil macht klar: Naturschutzrecht ist geltendes Recht, das alle Behörden beachten müssen. Diese Botschaft muss auch in sächsischen Amtsstuben ankommen.