Landratsamt Erzgebirgskreis denkt nicht an Naturschutz
5. August 2024 - Der NABU Sachsen klagt zum Schutz der Natur und kritisiert diese Entscheidung aufs Schärfste, weil sie naturschutzfachliche Standards eklatant missachtet. „Das Landratsamt scheint entschlossen, unternehmerische Interessen über jegliche Einwände und das öffentliche Interesse am Naturschutz zu stellen", erklärt Maria Vlaic, Vorsitzende des NABU Sachsen. Die Fläche wurde auf Grund ihres Potentials für Wiesenbrüter im Rahmen einer Naturschutzmaßnahme temporär aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen.
Der NABU Sachsen hatte bereits 2021 und 2022 in seinen Stellungnahmen auf den besonderen Schutzstatus der Bergwiesen in Oberwiesenthal hingewiesen. Auch die Landesdirektion äußerte sich über mehrere Seiten zu den Planungen und stellte ihre erheblichen Bedenken dar. Trotzdem hat das Landratsamt einem privaten Investor die Bau- und Ausnahmegenehmigung für eine Ferienhaussiedlung erteilt. Dagegen ist der NABU Sachsen in Widerspruch gegangen. Kürzlich hat das Landratsamt diesen Widerspruch abgelehnt und dem Bauherren das Recht eingeräumt, den wertvollen Lebensraum für Wiesenbrüter wie dem Wachtelkönig und dem Braunkehlchen zu zerstören, in dem es die bauliche Nutzung der landwirtschaftlichen Nutzung gleichsetzt.
Dies widerspricht jedoch dem Bundesnaturschutzgesetz. Der NABU Sachsen klagt nun.
Tourismus spielt eine wichtige Rolle in der Wirtschaft der Region. Der NABU warnt jedoch, dass die Zerstörung von Natur- und Kulturlandschaften den Tourismus gefährdet. Urlauber besuchen Oberwiesenthal wegen der Bergwiesen, nicht wegen versiegelter Flächen. Wie in vielen deutschen Urlaubsregionen muss auch hier das Tourismuskonzept überdacht und an die Herausforderungen der Biodiversitäts- und Klimakrise angepasst werden. Andernfalls könnte die Region ihre touristische Attraktivität verlieren.
Oberwiesen- thaler Wiesenbrüter retten!
Unterstützen Sie uns im Kampf gegen die Zerstörung eines einzigartigen Lebensraums für Wiesenbrüter im Kurort Oberwiesenthal!