Raus aus der Landschaft, rauf auf die Dächer!
26. April 2024 – Für den Naturschutz sind die jüngsten Schlagzeilen herbe Einschnitte: 1000-Hektar-Photovoltaikanlagen, Windenergieproduktion über Wäldern im ganzen Freistaat verteilt. Zugleich scheint die Anzahl der Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien auf bereits versiegelten Flächen nur langsam zu steigen. Noch immer erreichen den NABU regelmäßig Vorhaben zum Bau von Gewerbe- oder Industrieparks, die keine ökologische Dachnutzung wie Gründächer oder Photovoltaikanlagen vorsehen. Auch Windkraft drängt immer stärker in ökologisch sensible Bereiche. Zum Tag der Erneuerbaren Energien am 27. April fordert der NABU Sachsen daher die Priorisierung bereits versiegelter Flächen und kritisiert das Ausspielen von Klima- und Biodiversitätskrise. Der Artenschutz darf in keinem Fall hinter dem Klimaschutz anstehen – wer derartiges behauptet, hat wichtige Zusammenhänge zwischen Ökosystemleistungen, Biodiversität und unserem Wohlstand missverstanden.
Eine besondere Rolle im Klimawandel spielen Wälder. Ihr Schutz hat daher oberste Priorität. Vor allem nach den Trockenjahren und den Verlusten durch die Borkenkäferkalamitäten müssen Waldbesitzer ihrer Verantwortung für Gesellschaft und Klimaschutz gerecht werden und durch Waldumbau und Wiederbewaldung unsere Wälder für den Klimawandel widerstandsfähiger machen. Das Zur-Verfügung-Stellen von Wald- und Forstflächen für die Erzeugung von Erneuerbaren Energien (Photovoltaik und Windkraft) leistet dem Klimaschutz einen Bärendienst. So können die zukünftigen Probleme, die der Klimawandel mit sich bringt, wie Wasserdefizite und Erwärmung, nicht bewältigt werden.
Erneuerbare Energien? Unbedingt – im naturverträglichen Ausbau!
Photovoltaik
Wenn Flächen der Natur- oder Kulturlandschaft nach gut nachvollziehbarer Abwägung aller Alternativen und naturschutzfachlichen Argumente dennoch für die Errichtung von Photovoltaikanlagen freigegeben werden müssen, sollten unseres Erachtens klare, naturschutzfachliche Standards umgesetzt werden, die den Biotopverbund, die Ökosystemleistungen und die Lebensräume vorhandener Arten gewährleisten. Dazu gehören unter anderem die Verwendung standortgerechter, unbelasteter Substrate, eine für Kleinsäuger, Amphibien und Reptilien durchlässige Einzäunung, eine extensive Flächenpflege, die Einplanung von Strukturelementen wie Totholz, Blühstreifen und Kleingewässern sowie ausreichend große besonnte Bereiche zwischen den Paneelen. So können Anlagen je nach Größe als Trittsteinbiotop fungieren oder sogar als stabile Habitate dem Erhalt oder Aufbau von Populationen dienen. Das Abholzen von Wäldern für die Erzeugung von Solarenergie im Dienste des Klimaschutzes ist in jedem Fall der falsche Weg.
Die NABU-Naturschutzstandards von Photovoltaikanlagen in der Kultur- und Naturlandschaft
- Verwendung standortgerechter, unbelasteter Substrate, um den Eintrag von Nähr- und Schadstoffen sowie Neophyta bzw. -zoa zu verhindern.
- Eine für Kleinsäuger, Amphibien und Reptilien durchlässige Einzäunung (10-20 cm Abstand zum Boden). Da die Erfahrung zeigt, dass auch der Wolf diese überbrücken (bzw. unterwandern) kann, ist bei Beweidung ein zusätzlicher wolfssicherer Zaun zu empfehlen. Auf Stacheldraht ist zu verzichten.
Migrationskorridore für Großsäuger mit einer Mindestbreite von 50 m bei Anlagen ab einer Länge von 500 m - Extensive Pflegemaßnahmen zur Verhinderung der Beschattung, z. B. Beweidung, mosaikartige Mahd mit geringen Frequenzen und Verzicht auf Pestizide und Düngemittel. Wo möglich, ist Sukzession zuzulassen oder andere extensive Nutzungen der Grünflächen, wie extensive Beweidung, Imkerei, Gärtnerei, anzuwenden. Nach Aushagerung der Böden sind an den Standort angepasste artenreiche Grünländer durch Ansaat aus RegioSaatgut oder Mähgutübertragung zu etablieren.
- Eine besonnte Fläche von wenigstens 3 Metern zwischen den Paneelen (baulicher Abstand der Paneele ca. 4 Meter). Die Abstände ergeben sich aus verschiedenen Parametern, wie Höhe und Neigung der Module.
- Strukturvielfalt stellt Lebensraum, Nahrungs- oder auch Vermehrungshabitate und sollte entsprechend der naturschutzfachlichen Ziele eingeplant werden (z. B. Totholz, Steinhaufen, Nistkästen, Blühstreifen, Kleingewässer, Hecken aus einheimischen Arten, natürliche Brachflächen von mindestens drei Metern etc.).
- Fahrwege sind in wasserdurchlässiger Bauweise anzulegen.
Windkraft
Auch Windkraftanlagen bergen naturschutzfachliche Gefahren, die es zu berücksichtigen gilt. Gefährdete Tierarten sind vor allem unter den Vögeln und Fledermäusen, aber auch unter den Insekten auszumachen. Totfunde an den Anlagen belegen dies regelmäßig. Die Tiere geraten in die Rotorblätter oder in den Sog der durch die Anlage erzeugten Luftwirbel. Bei kleinen Tieren kann die Druckwelle an den sich bewegenden Rotorblättern zum Platzen der Gefäße führen (sog. Barotrauma) – mit Todesfolge.
Auch Insekten sind von Windparks gefährdet: Ebenso wie Vögel und Fledermäuse werden sie leicht von den Rotorblättern erfasst. Darüber hinaus ist der Einfluss der Windkraft auf die Insektenpopulation zwar noch ungenügend erforscht, bekannt ist aber, dass Insekten in den relevanten Luftschichten verdriftet werden und dies für die Ausbreitung und Besiedlung von Lebensräumen eine Rolle spielt. Daher sind die Standorte für Windkraft mit Bedacht auszuwählen und sollten zu regulären Lebensräumen stets einen Sicherheitsabstand wahren. In dieser Hinsicht ist besonders Windkraft über oder in direkter Nähe zum Wald naturschutzfachlich als katastrophal zu bewerten. Aber auch im Offenland können Windkraftanlagen problematisch sein. Kriterien, wie Zugkorridore von Vögeln und fledermausgerechte Abschaltzeiten, sind daher unbedingt zu beachten.
Die Errichtung einer Windkraft- oder Photovoltaikanlage und die Zuwegung für den laufenden Betrieb stellen zudem einen Flächenverbrauch und potentiell die Zerstörung oder Beeinträchtigung bestehender Habitatstrukturen dar. Diese gilt es in jedem Falle adäquat auszugleichen. Diesbezügliche Voruntersuchungen können auf die für die Arten relevante Bereiche fokussiert werden. Sich daraus ergebender Studienbedarf muss aber unbedingt gewissenhaft und verantwortungsvoll durchgeführt und bewertet werden. In kritischen Gebieten darf die Untersuchungstiefe in keinem Fall gesenkt werden.
NABU-Forderungen zur Landtagswahl 2024
- keine Errichtung von Windkraft- oder Photovoltaikanlagen in Wäldern.
- eine verpflichtende Prüfung bereits versiegelter Flächen zur vorrangigen Nutzung.
- eine Photovoltaikstandard bei Neubau von Gebäuden (Gewerbe und Wohnraum) – alternativ eine verpflichtende Gründachnutzung in stark versiegelten Gebieten.
- verbindliche naturschutzfachliche Vorgaben für die Errichtung von Photovoltaikanlagen in Natur- und Kulturlandschaften.