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Naturschutzrecht in Sachsen

Gesetzlich verbrieftes Mitwirkungsrecht durch Verbandsbeteiligung

Bauland - Foto: Helge May

Bauland - Foto: Helge May

Die Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen wie dem NABU Sachsen erfolgt auf gesetzlicher und auf freiwilliger Basis. Die gesetzliche Grundlage für eine verpflichtende Beteiligung, also dass der NABU Sachsen in Entscheidungen und Prozesse einbezogen werden muss, liefert § 63 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG.) Betroffen sind unter anderem Planfeststellungen: Vorhaben, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind, zum Beispiel Infrastrukturvorhaben wie Straßen und Schienenwege, Energieleitungstrassen und Seilbahnen. Auch bei Bergbauvorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen und Gewässerbauvorhaben muss der NABU Sachsen beteiligt werden.

Ebenso ist bei Betroffenheit von Schutzgebieten eine Verbandsbeteiligung vorgeschrieben. Hierbei erfolgt die Beteiligung bei der Aufstellung und Änderung von Rechtsverordnungen für Schutzgebiete und Befreiungen bzw. Ausgliederungen aus Schutzgebieten.


Den NABU Sachsen bei seiner Arbeit unterstützen

Die Beteiligung im Rahmen der Bauleitplanung ist in der Regel freiwillig. Viele Kommunen und Planungsbüros schicken jedoch die Unterlagen an den NABU Sachsen oder machen auf deren Auslegung aufmerksam. Aktuelle kommunale Vorhaben sind auch zu finden im Onlineportal Bürgerbeteiligungen.

Dort kann der jeweilige Ort eingegeben werden und die entsprechenden aktuellen Planungen erscheinen inklusive aller Dokumente. Die Anzahl der Vorgänge beläuft sich auf 400 bis 600 jährlich. Alle Vorgänge werden im Virtuellen Büro (VO), einer Online-Datenbank, erfasst. Dann erfolgt eine Wichtung, in einigen Fällen werden NABU-Mitglieder mit Vor-Ort-Kenntnissen um Unterstützung gebeten. Im Jahr 2020 wurden zu 502 Vorgängen 181 Stellungnahmen verfasst. Wer Interesse an der Arbeit mit dem VO hat oder bei Stellungnahmen unterstützen möchte, kann sich gern per E-Mail an schruth@NABU-Sachsen.de oder telefonisch unter 0341 337414-30 melden.


Unsere Verfahren

Licht durch Blätter - Foto: Uwe Schroeder

Verfahren mit Verbandsbeteiligung

Eine Auswahl

Laut Bundesnaturschutzgesetz müssen anerkannte Naturschutzvereinigungen wie der NABU an Vorhaben, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind, an den Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Mehr →

Heide und Wald - Foto: Uwe Schroeder

Klage- und Rechtsverfahren des NABU Sachsen

Aktueller Einblick

Für den NABU Sachsen war und ist das Einlegen von Rechtsmitteln stets nur letzte Ausweg, wenn auf allen anderen Wegen die Belange der Natur nicht wahrgenommen und gehört werden. Doch leider kommt dies immer wieder vor. Mehr →

Kontakt

Joachim Schruth - Foto: Ina Ebert
Joachim Schruth
Naturschutzrecht/-politik schruth@NABU-Sachsen.de 0341 337415-30

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Adresse & Kontakt

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Fon: 0341 337415-0 | Fax: -13
landesverband@NABU-Sachsen.de

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NABU-Naturtelefon:
030.28 49 84-60 00

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