Landkreisverwaltung Meißen missachtet Naturschutzrecht
Illegaler Wegeausbau im Naturschutzgebiet „Röderauwald Zabeltitz“
Bei Eingriffen in Schutzgebiete müssen der NABU Sachsen und die weiteren anerkannten Naturschutzvereinigungen an den Verfahren beteiligt werden – das wurde erneut missachtet, diesmal von der Landkreisverwaltung des Landkreises Meißen. Sie ließ, ohne die Verbände einzubeziehen, im Frühjahr 2019 bei Großenhain ein Breitbandkabel verlegen und den bestehenden Waldweg als Straße ausbauen. So wurden standortfremde Materialien 30 bis 40 Zentimeter hoch aufgeschüttet und mit einer Schottertragschicht aus Grauwacke und einer fünf bis zehn Zentimeter hohen Porphyrsplittschicht verdichtet.
Widersprüche des NABU Sachsen, nachdem dieser Kenntnis von dem Bau erhalten hatte, wurden nicht berücksichtigt. Daher hat der NABU Sachsen eine Anwaltskanzlei mit der Wahrnehmung seiner Interessen betraut. Diese machte gleich mehrere Rechtsverstöße geltend: Unter anderem erfordert der Ausbau einer sogenannten sonstigen Straße innerhalb der Kulisse der NATURA 2000-Gebiete und eines Naturschutzgebietes die vorherige Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens und einer Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich der dahingehenden Verbandsbeteiligung.
Konkret betroffen sind das Naturschutzgebiet „Röderauwald Zabeltitz“, das Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Röderaue und Kienheide“, das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain“ sowie das EU-Vogelschutzgebiet „Unteres Rödertal“. Zudem stellt der Weg bei Hochwasser eine Sperre dar und verhindert so die die für den Auwald notwendige großflächige Überschwemmung. Größere, zusammenhängende, naturnahe Auwälder zählen heute in Mitteleuropa zu den seltensten Biotoptypen überhaupt. Die Rechtsverordnung zum Naturschutzgebiet verbietet ausdrücklich Maßnahmen, die dessen Wasserhaushalt ändern können.
Ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Dresden mit dem Ziel dem Landkreis Meißen durch einstweiligen Anordnung aufzugeben, den Weg zu sperren und die Nutzung bis zum Abschluss einer NATURA 2000-Verträglichkeitsprüfung und eines Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung zu untersagen, wurde im Dezember 2020 abgewiesen. Somit blieb für den NABU nur die Konsequenz, Klage einzureichen. Dies ist am 19. März 2021 durch Baumann Rechtsanwälte – Partnerschaftsgesellschaft mbB Leipzig geschehen.
Am 13. Juni 2024 kam es endlich zur Verhandlung und die Parteien einigten sich darauf, dass der NABU Sachsen einen Vorschlag für einen schriftlichen Vergleich unterbreitet. Der NABU Sachsen wird nun konkrete Vorschläge formulieren, um den erfolgten illegalen Eingriff in den Röderauwald bestmöglich auszugleichen und die Auswirkungen auf das Ökosystem zu minimieren. Dabei wird vor allem darauf geachtet, dass die betroffenen Lebensraumtypen weiterhin auentypisch geflutet werden können.
Archiv
Der Landkreis Meißen baute 2019 einen Waldweg bei Großenhain aus und verlegte ein Breitbandkabel, ohne naturschutzrechtliche Prüfungen durchzuführen, was zur Beeinträchtigung eines Schutzgebiets führte. Der NABU Sachsen klagte dagegen - mit Erfolg.
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Im März hatte der NABU Sachsen Klage gegen den Landkreis Meißen wegen der naturschutzrechtlichen Genehmigung zum Ausbau eines Weges in Natura 2000-Gebieten eingereicht. Nun legte er fristgerecht die Klagebegründung vor. Mehr →
Der NABU Sachsen hat gegen den Landkreis Meißen Klage wegen der naturschutzrechtlichen Genehmigung zum Ausbau eines Weges in Natura 2000-Gebieten eingereicht. Naturschutzvereinigungen wurden vor Beginn der Baumaßnahmen nicht an den Planungen im Röderauwald beteiligt. Mehr →
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Ohne die Naturschutzverbände zubeteiligen, ließ der Landkreis Meißen ein Breitbandkabel verlegen und den bestehenden Waldweg als Straße ausbauen – mitten im Naturschutzgebiet. Der NABU Sachsen hat nun eine Anwaltskanzlei eingeschaltet. Mehr →