NABU Leipzig und NABU Sachsen im Einsatz für die Stadtnatur
Gehölzbestand auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz durch Fällung bedroht
In Zeiten von Artensterben und Klimakrise ist es notwendig, vorhandene Natur für Mensch, Klima und Biodiversität soweit wie möglich zu erhalten. Leider werden in unseren Städten dessen ungeachtet noch immer unzeitgemäße Bauprojekte realisiert, die darauf keinerlei Rücksicht nehmen. Wertvolle gesunde Stadtbäume und größere Strauchbestände müssten bei Bauplanungen berücksichtigt werden, doch stattdessen werden sie nach wie vor gerodet. Rechtlich ist das nur zulässig, wenn es dafür eine Genehmigung gibt, die den Gehölzschutz sowie den Biotop- und Artenschutz berücksichtigt. Dafür sind vorab Gutachten von Fachleuten und während der Fällarbeiten eine artenschutzfachliche Begleitung erforderlich. Außerdem müssen für verloren gehende Lebensstätten gesetzlich geschützter Arten vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen realisiert werden, die die ökologische Funktion erhalten.
Auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz in Leipzig sollten im Januar in einer Hauruck-Aktion Bäume und Strauchflächen gerodet werden. Weil die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen dabei jedoch nach Ansicht des NABU nicht eingehalten wurden, hatte der NABU Sachsen mit Hilfe eines Anwalts Widerspruch eingelegt, der mit Hilfe der Polizei an die Arbeiter vor Ort übergeben wurde. Dieser Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, dennoch gehen Bauplanungen weiter. Der NABU hat mit der Aktion jedoch auch erreicht, dass die kommunalpolitische Debatte um die Zukunft des Platzes neu aufgenommen wurde. Um Klima- und Biotopschutz in der Stadtplanung einzufordern, organisiert der NABU zusammen mit anderen Natur- und Klimaschutzgruppen wöchentliche Mahnwachen am Wilhelm-Leuschner-Platz in unmittelbarer Nähe zum Rathaus.
Geschützte Lebensstätten vernichtet
Der NABU konnte inzwischen mit Hilfe juristischer Mittel anhand von Unterlagen und Aussagen feststellen, dass die Baumfällungen ohne Rücksicht auf den Artenschutz genehmigt und realisiert wurden, eine artenschutzrechtliche Genehmigung wurde weder beantragt noch erteilt. Auch mit Blick auf den Gehölzschutz ist die Vorgehensweise nicht rechtskonform, denn bei einem Großteil der Fläche ist nicht nachvollziehbar, warum die Gehölze überhaupt beseitigt werden sollten. Die dafür als Begründung angeführten Baugrunduntersuchungen fanden nämlich unterdessen statt, ohne dass weitere Bäume gefällt werden mussten. Warum war ihre Fällung also überhaupt genehmigt worden? Zudem ist inzwischen erwiesen, dass bei den Fällungen, bevor sie vom NABU gestoppt wurden, geschützte Lebensstätten, hier insbesondere höhlenreiche Bäume, beseitigt wurden, ohne dass daran Artenschutzfachleute beteiligt waren. Ein Ausgleich wurde nun von der Naturschutzbehörde aufgrund der Intervention des NABU Sachsen nachträglich angeordnet. Weil der NABU aber schon im Vorfeld auf die Gefahr eines Rechtsverstoßes mehrfach hinwies, legt der NABU auch gegen diese Vorgehensweise Widerspruch ein.
Deutliche Schritte zu mehr Naturschutz wären notwendig, nicht noch mehr Beton. Das geltende Naturschutzrecht wird hier missachtet, obwohl der NABU auf die Probleme seit Jahren hingewiesen hat. Der NABU hofft, dass dieser Fall ein Symbol wird für eine wirklich nachhaltige und moderne Stadtplanung. Leider ist die Gefahr noch nicht gebannt, der Stadtrat hat eine Entscheidung mehrfach vertagt, sicherlich auch aufgrund der beharrlichen Arbeit des NABU Leipzig und der engagierten Klimaschutzbewegung in der Stadt. Zuletzt hatte der NABU auch die überarbeiteten Bauplanungen nochmals kritisiert.
Archiv
Der NABU-Eilantrag gegen die Baumfällgenehmigung am Wilhelm-Leuschner-Platz blieb weitgehend erfolglos. Dies betrifft aber nicht das eigentliche Klageverfahren gegen die Fällgenehmigung, sondern den jüngsten Eilantrag vom Dezember 2021. Mehr →