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Verfahren mit Verbandsbeteiligung

Eine Auswahl

Laut Bundesnaturschutzgesetz müssen anerkannte Naturschutzvereinigungen wie der NABU an Vorhaben, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind, an den Entscheidungsprozessen beteiligt werden.

Laut Bundesnaturschutzgesetz müssen anerkannte Naturschutzvereinigungen wie der NABU an Vorhaben, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind, an den Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Dazu gehören Infrastrukturvorhaben wie Straßen und Schienenwege, Energieleitungstrassen und Seilbahnen. Ebenso ist bei Betroffenheit von Schutzgebieten eine Verbandsbeteiligung vorgeschrieben.


Strategische Umweltprüfung für das Vorhaben "Net Zero Valley Lausitz"

Der NABU Sachsen und der NABU Brandenburg haben sich gemeinsam mit einer Stellungnahme zur strategischen Umweltprüfung für das Vorhaben zur Ausweisung der Lausitz als Industriecluster "Net Zero Valley Lausitz" eingebracht. Die Ausweisung gemäß Artikel 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/1735 (Net Zero Industry Act) würde bedeuten, dass der Errichtung von Industrieparks in der gesamten Lausitz ein übergeordnetes öffentliches Interesse zugewiesen werden würde und es sich entsprechend gegenüber anderen Belangen durchsetzen würde. Abgesehen von grundsätzlichen Planungsfehlern durch fehlerhafte und unterschiedliche Behauptungen in der Antragsschrift und dem Umweltbericht, enthält letzterer keine Ergebnisse, welche eine Beurteilung des Vorhabens ermöglichen. Offensichtlich zu betrachtende Auswirkungen der enorm großräumigen Planung auf die Schutzgüter Klima, Wasserhaushalt und Infrastruktur wurden ob der sich zuspitzenden Krisen mit der Begründung abgeschichtet, eine Prüfung wäre zu umfangreich, als dass dieselbe von der Behörde (Sächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz) erwartbar wäre. Synergien zu im Net Zero Industry Act explizit genannten Anliegen raumordnerischer Planung, wie dem Ausbau der erneuerbaren Energien und der Verringerung des Flächenverbrauchs wurden nicht betrachtet, weil sich die Behörde (Sächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz) außerstande sah, eine entsprechende Planung vorzulegen.


8.6 MB - Strategische Umweltprüfung für das Vorhaben "Net Zero Valley Lausitz"
 

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren für das Teilfeld Mühlrose im Tagebau Nochten

Der NABU Sachsen hat sich mit einer Stellungnahme zum bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren für das Teilfeld Mühlrose im Tagebau Nochten eingebracht. Dem Plan nach, soll das Teilfeld abgebaggert werden, da keine Alternativen bestünden und die Versorgungssicherheit sonst gefährdet wäre. Das Gutachten zur energiewirtschaftlichen Notwendigkeit weist deutliche Widersprüche auf, welche in der Stellungnahme dargestellt werden. Nach einer kritischen Analyse besteht keine energiewirtschaftliche Notwendigkeit zum Abbau des Teilfeldes. Umfassende Zuarbeit kam von der Umweltgruppe Cottbus.


1.5 MB - Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren für das Teilfeld Mühlrose im Tagebau Nochten
 

Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben der Zinnwald Lithium GmbH

Der NABU Sachsen hat sich mit einer Stellungnahme zur Raumverträglichkeitsprüfung für das Abbauvorhaben der Zinnwald Lithium GmbH. Die Firma plant die Errichtung eines Bergwerkes zur Gewinnung von Lithium und eine Aufbereitungsanlage im Bereich Altenberg. Bereits mehrfach hat der NABU Sachsen Stellungnahmen zu unterschiedlichen Verfahrensschritten abgegeben. Es wird dargestellt, dass eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist, inwiefern das Vorhaben Schutzgebiete und andere geschützte Bestandteile der Natur beeinträchtigt und weshalb daher aus naturschutzfachlicher Perspektive keine Raumverträglichkeit besteht. Wichtige Zuarbeit kam von lokalen Ehrenamtlichen der Bürgerinitiative und der Grünen Liga Osterzgebirge e. V. .


4.1 MB - Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben der Zinnwald Lithium GmbH
 

Teilfortschreibung des Regionalplans Leipzig-Westsachsen "Erneuerbare Energien"

Der NABU Sachsen hat sich mit einer Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplans für die Region Leipzig-Westsachsen im Bereich erneuerbare Energien eingebracht. Die Ausweisung von Vorranggebieten, insbesondere für die Windenergie ist aufgrund des Windenergiebedarfsgesetzes (WindBG) notwendig und ein zentrales Instrument zur Steuerung des Ausbaus von Wind- und Solaranlagen. Die wissenschaftliche Grundlage ist aus Perspektive des NABU Sachsen nicht ausreichend, um zur Vermeidung der nachhaltigen Beeinträchtigung von Biotopen und Lebensräumen beizutragen. Desweiteren konnten viele lokale Artdaten über die Stellungnahme in den Planungsprozess eingebracht werden. Aufgrund der Dateigröße, liegt die Stellungnahme hier ohne Anhänge vor.


15 MB - Teilfortschreibung des Regionalplans Leipzig-Westsachsen "Erneuerbare Energien"
 

Scoping bzgl. der strategischen Umweltprüfung zur Ausweisung des "Net Zero Valley Lausitz"

Der NABU Sachsen hat sich mit einer Stellungnahme zum Scoping bzgl. der strategischen Umweltprüfung zur Ausweisung des "Net Zero Valley Lausitz" eingebracht. Die Lausitz bewirbt sich für die Ausweisung als Industriecluster gemäß Artikel 17 des "Net Zero Industrial Act" - einer EU-Verordnung aus 2024. Sie verfolgt das Ziel, Verfahrensbeschleunigungen durch Genehmigungsfiktionen, stark verkürzte Genehmigungszeiträume und verringerte Umweltprüfungen für den Ausbau von Industrieparks durchzusetzen. Da es sich bei dem Vorhaben um eine besonders umfangreiche Planung handelt, welche ein breites Spektrum an Konfliktfeldern berührt, sind die vorgelegten Unterlagen bei weitem nicht ausreichend für eine abschließende Bewertung.


4.9 MB - NABU Stellungnahme zum Scoping bzgl. der strategischen Umweltprüfung zur Ausweisung des „Net Zero Valley Lausitz"
 

Erste Fortschreibung der Tischvorlage zum Zinnwald Lithium Projekt

Der NABU Sachsen hat sich mit einer Stellungnahme zur ersten Fortschreibung der Tischvorlage zum Zinnwald Lithium Projekt beteiligt. Die Firma plant die Errichtung eines Bergwerkes zur Gewinnung von Lithium und eine Aufbereitungsanlage im Bereich Altenberg. Die Einwände des NABU Sachsen rühren u.a. von Unklarheiten bei der Aufhaldung der Quarzsande als Trockendepot und im Hinblick auf den Einfluss auf die Schutzgüter bei den Planungsvarianten "Liebenau" und "Bärenstein". Konfliktpotential birgt auch die Nähe zu europäischen Schutzgebieten, sowie die fehlende Auseinandersetzung mit dem Bergbauvorhaben auf der tschechischen Seite des Erzgebirges und die damit einhergehenden Folgen für den Wasserhaushalt.


0.5 MB - NABU Stellungnahme Tischvorlage Zinnwald Lithium
 

Zielabweichungsverfahren in den Gemeinden Dommitzsch und Göda

Der NABU Sachsen hat sich mit Stellungnahmen zu den jeweiligen Zielabweichungsverfahren in den Gemeinden Dommitzsch und Göda eingebracht. In Dommitzsch ist die Rodung von Waldflächen im Stadtwald Labaun für die Errichtung von 10 Windenergieanlagen geplant. Die Fläche liegt unter einer sich mehrfach überlagernden Schutzgebietskulisse und grenzt unmittelbar an ein Vogelschutzgebiet. Aus natur- und umweltschutzfachlicher Perspektive ist die Zerstörung von Wald, insbesondere in dieser Lage, für den Ausbau der Erneuerbaren Energien ein Minusgeschhäft für unsere Zukunft und daher nicht genehmigungsfähig. In Göda ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage entlang der Autobahn geplant. Während die Lage des Vorhabens durchaus sinnvoll ist, steht der Zielabweichung ein hoher Bodenwert entgegen. Insbesondere die abwegige Argumentation der Antragstellerin, welche u.a. behauptet, Photovoltaik müsse als Teil der landwirtschaftlichen Fruchtfolge angesehen werden, macht den Antrag in fachlicher Hinsicht genehmigungsunfähig.


10.8 MB - NABU-Stellungnahme ZAV WEA Dommitzsch vom 11.02.2025
3 MB - NABU-Stellungnahme ZAV WEA Göda vom 12.02.2025
 

Bundeswehr-Truppenübungsplatz Oberlausitz

Der NABU Sachsen hat sich mit einer Stellungnahme in das Beteiligungsverfahren zum Neubau einer Platzrandstraße und der Verlegung der Schießbahn positioniert. Im Verfahren stand insbesondere die Waldumwandlung im Zuge der Projektumsetzung im Fokus der Umweltverträglichkeitsprüfung. In unserer Stellungnahme stellen wir die grundsätzliche Notwendigkeit des Vorhabens in Frage, kritisieren jedoch auch den Umfang des Eingriffs, der eine tiefen Eingriff in den Naturraum darstellt. Wir verweisen außerdem auf die Beeinträchtigung in Folge der Habitatentwertung und die Eutrophierung des FFH-Gebiets durch den großflächigen Eintrag gebietsfremder Substrate. Das Vegetationsgutachten und das ornithologische Monitoring zweifeln wir als nicht ausreichend an. Da weder eine echte Notwendigkeit für das Vorhaben, noch eine ausreichende Qualität der Unterlagen gegeben ist, lehnen wir es ab.


0.1 MB - NABU-Stellungnahme TÜP UVP Oberlausitz vom 16.12.2024
 

Gewerbliche Nutzung im ehemaligen Diabaswerk

Der NABU Sachsen hat sich mit einer Stellungnahme am Verfahren zur baulichen Veränderung in Folge der Umnutzung des ehemaligen Diabaswerkes durch die Planschwitzer Naturstein GmbH eingebracht. Das Verfahren beinhaltet jeweils ein Vorhaben auf den beiden Flächen - dem Gelände des Schottertagebaus und des Werksteinbruchs. Unsere Einwände beziehen sich auf den Versuch, durch die Aufhebung des ursprünglichen Bebauungsplans und aus der Verantwortung zur damit verbundenen Verpflichtung der Rekultivierung der Landschaft zu ziehen. Die unmittelbare Nähe zum Arten- und Biotopschutzgebiet setzt eine besonders kritische Betrachtung der vorgelegten neuen Planung voraus. Dem entgegen stehen die Qualität der Umweltverträglichkeitsprüfung und des Artenschutzfachbeitrages, insbesondere einer ordentlichen faunistischen Kartierung, die über eine rein behördliche Datenabfrage hinausgeht. Da sich aus der Umweltverträglichkeitsprüfung und den weiteren umweltbezogenen Fachbeiträgen die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ergeben, müssen auch diese im Anschluss an eine ordentliche Prüfung überarbeitet werden.


0.4 MB - NABU-Stellungnahme B-Plan Plaschwitzer Naturstein GmbH vom 27.06.2024
 

Zielabweichungsverfahren für das Gewerbegebiet Radeberg

Der NABU Sachsen hat sich in einer Stellungnahme zum Zielabweichungsverfahren positioniert. Geplant ist ein interkommunales Gewerbegebiet, das regionalplanerisch auf einem Gebiet für andere Zwecke gebaut werden soll. Daher ist ein gesondertes Zielabweichungsverfahren bei der Landesdirektion Sachsen notwendig. Unsere Einwände beziehen sich auf den Verlust landwirtschaftlicher Flächen, da Boden mit hoher Qualität permanent vernichtet würde. Darüber hinaus kritisieren wir die Flächenversiegelung vor dem Hintergrund des Flächensparziels des Freistaates und die aus dem Vorhaben entstehenden Konsequenzen für die Biodiversität. Insgesamt steht die vorliegende Planung in einer Reihe mit anderen Gebieten, die als Potentialflächen für Industrie und Gewerbe ausgewiesen werden. Solche Flächen basieren jedoch nur auf einer Vermutung über die wirtschaftliche Entwicklung und nehmen dafür die großflächige Vernichtung naturnaher Räume in Kauf.


56 KB - NABU-Stellungnahme Zielabweichung Radeberg vom 16.09.2024
 

Leitfaden Fledermausschutz an Windenergieanlagen

In enger Kooperation mit dem Landesfachausschuss für Fledermausschutz hat der NABU Sachsen eine umweltrelevante Stellungnahme zum Leitfachen Fledermausschutz an Windenergieanlagen im Freistaat Sachsen abgegeben.


0.4 MB - NABU-Stellungnahme zum Leitfaden "Fledermausschutz an Windenergienanlagen im Freistaat Sachsen" vom 29. November 2023
 

Bebauungsplan „Industrievorsorgegebiet Wiedemar“ und Flächennutzungsplanänderung

Der NABU Sachsen hat eine Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf „Industrievorsorgegebiet Wiedemar“ sowie der entsprechenden Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Wiedemar abgegeben. Die Bauleitplanung soll als Vorbereitung für ein ca. 408,5 Hektar Flächenumgriff umfassendes Industrievorsorgegebiet im Landkreis Leipzig bei Wiedemar dienen. Das vollkommen überdimensionierte Vorhaben wird vom NABU Sachsen entschieden abgelehnt. Denn die Flächen sind von hoher naturschutzfachlicher Bedeutung. Sie haben eine hohe natürliche Ertragsfähigkeit (Ackerzahl größer 50) und sind ein potentieller Lebensraum des Feldhamsters (Cricetus cricetus), welcher von der IUCN (sog. Weltnaturschutzorganisation) als „vom Aussterben bedroht“ eingestuft worden ist. Auf den Flächen sind daher u. a. in Kooperation mit dem Zoo Leipzig eigentlich für Ansiedlungen von Feldhamsterpopulationen vorgesehen. Dieses Projekt wird sogar selbst von der landeseigenen Sächsischen Landesstiftung für Natur und Umwelt (LaNU) gefördert. Denn der Freistaat Sachsen hat ausweislich seiner Landeszielartenliste auch den Feldhamster als für Sachsen relevante Art der nationalen Liste aufgeführt. Dass nun diese wertvollen Flächen für Industrie vorbehalten werden sollen, ist leider ein weiteres Beispiel dafür, dass Flächen für wirtschaftliche Zwecke genutzt werden, ganz gleich welchen unwiederbringlichen Schaden sie für unsere Natur bedeuten.


0.9 MB - NABU-Stellungnahme zum Bebauungsplan „Industrievorsorgegebiet Wiedemar“ vom 12. September 2023
 

IPO: Bebauungsplan „Technologiepark Feistenberg“ und Ausgliederung aus Landschaftsschutzgebiet

Der NABU Sachsen hat zwei ablehnende Stellungnahmen zum Industriepark Oberelbe (IPO) abgegeben. Dabei bezieht sich eine der Stellungnahmen auf den für das Vorhaben relevanten Bebauungsplan Nr. 1.1 „Technologiepark Feistenberg“ selbst und eine auf die Ausgliederung aus der Landschaftsschutzgebietskulisse. Denn die Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet „Großsedlitzer Elbhänge und Hochflächen“. Der IPO soll sich über ca. 140 Hektar Ackerland erstrecken, was eine entsprechend massive Versiegelung nach sich zieht. Hier stellt sich der NABU Sachsen klar entgegen. Die Versiegelungen im Freistaat werden leider ungehindert vorangetrieben. Derartige Großvorhaben dürfen daher nicht ohne jeglichen Widerstand aus dem Naturschutz erfolgen. Der NABU Sachsen hat seine Bedenken umfassend vorgetragen. Jetzt ist es an der Zeit, dass die Entscheidungsträger einlenken.


13.4 MB - NABU-Stellungnahme zum Bebauungsplan „Technologiepark Feistenberg“ vom 29. September 2023
3.4 MB - NABU-Stellungnahme zum Ausgliederungsverfahren „Technologiepark Feistenberg“ vom 29. September 2023
 

Energieberg Seehausen

Der NABU Sachsen hat zwei Stellungnahmen unter engster Zusammenarbeit mit dem NABU-Regionalverband Leipzig zum Bebauungsplan Nr. 454 „Energieberg Leipzig-Seehausen“, der Flächennutzungsplanänderung und zum entsprechenden Zielabweichungsverfahren abgegeben. Es bedurfte eines solchen Zielabweichungsverfahrens, da es sich bei den betroffenen Flächen um bewaldetet Flächen auf der ehemaligen Deponie Seehausen handelt, auf der Photovoltaikanlagen aufgestellt werden sollen. Solche Flächen sollten allerdings gerade nicht für Photovoltaik genutzt werden. Die Frage nach dem Verhältnis vom Erhalt von Waldflächen oder deren Rodung zum Ausbau von Solaranlagen stellt sich allerdings nicht nur in Seehausen, sondern insgesamt. Vor diesem Hintergrund hat der NABU Sachsen gemeinsam mit einer Vielzahl weiterer Verbände ein Positionspapier gegen „PV im Wald“ veröffentlicht. Dass naturschutzfachlich wertvolle Waldflächen für den Umbau der Energielandschaft gerodet werden sollen, widerspricht jeglichem Ansatz eines naturverträglichen Klimaschutzes.


1.1 MB - NABU-Stellungnahme zum Vorhaben „Energieberg Seehausen“ vom 18. März 2023
3.5 MB - NABU-Stellungnahme zum Vorhaben „Energieberg Seehausen“ vom 3. November 2022
0.4 MB - Gemeinsames Positionspapier "Photovoltaik im Wald" vom 19. Juli 2023
 

2. Entwurf Bebauungsplan „Obstbaumschule Zschepplin – Baumschule für alte Obstgehölze“

Der NABU Sachsen hat eine umfassende Stellungnahme zum zweiten Entwurf des Bebauungsplanes „Obstbaumschule Zschepplin – Baumschule für alte Obstgehölze“ der Gemeinde Zschepplin abgegeben. Die Obstschule soll innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Mittlere Mulde“ und des Europäischen Vogelschutzgebietes „Vereinigte Mulde“ entstehen, obwohl dieses Vorhaben offensichtlich mit den Schutzzwecken der Schutzgebiete unvereinbar ist. Die Schutzprüfungen wurden hier auf eine vollkommen veraltete Datenlage gestützt, worauf der NABU Sachsen bereits in einer Stellungnahme vom 11. Juni 2015 hingewiesen hatte. Auch wurde neben weiteren erheblichen Bedenken etwa der erforderliche Antrag auf Ausgliederung der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet nicht gestellt. Eine solche Ausgliederung lehnt der NABU Sachsen allerdings auch entschieden ab.


0.6 MB - NABU-Stellungnahme zum Vorhaben „Obstbaumschule Zschepplin“ vom 28. August 2023
 

Durchsetzung der BVerwG-Entscheidung zu § 13b BauGB

Der NABU Sachsen hat sich mittlerweile in einigen Bauleitplanverfahren zur Wehr gesetzt gegen eine weitere Anwendung der Vorschrift des § 13b BauGB, nachdem das BVerwG diesen für unionsrechtswidrig erklärt hatte. Bei Bebauungsplänen, bei denen noch immer der § 13b BauGB angewendet wurde, hat der NABU Sachsen daher diese Unionsrechtswidrigkeit deutlich gemacht und die Überführung in das Regelverfahren gefordert. Dies ist naturschutzfachlich entscheidend. Denn ein nach § 13b BauGB entworfener Bebauungsplan wird ohne einen Umweltbericht, Umweltprüfung und die sogenannte Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung erstellt. Der Eingriff in den Naturhaushalt muss aber ausgeglichen werden, was nach § 13b BauGB so nicht gefordert war. Daher ist die konsequente Überführung der Verfahren in das Regelverfahren nun entscheidend, um weiteren Schaden an der Natur abzuwenden. Zwei dieser Stellungnahmen finden Sie beispielhaft hier.


0.3 MB - NABU-Stellungnahme zum Bebauungsplan „Zum Viebig II“ vom 18. Oktober 2023
0.2 MB - NABU-Stellungnahme zum Bebauungsplan „Meusegast I“ und „Meusegast II“ vom 8. September 2023
 

Bebauungsplan „Gewerbepark Frohburg“

Der NABU Sachsen hat eine Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf „Gewerbepark Frohburg“ abgegeben. Der Gewerbepark soll sich über ca. 56,5 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche im Ortsteil Schönau der Stadt Frohburg erstrecken. Das Vorhaben verstößt nach Auffassung des NABU Sachsen klar gegen das Raumordnungsrecht. Denn die Landwirtschaftsflächen sind von einer hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit. Solche Böden sollten bereits aus Gründen der Ernährungssicherheit unbedingt von Bebauung freigehalten werden. Zudem würden die Flächen als Rast-, Nahrungs- und Lebensraum für etwa Kraniche und Gänse unwiederbringlich verloren gehen.


0.4 MB - NABU-Stellungnahme zum Bebauungsplan „Gewerbepark Frohburg“ vom 17. November 2023
0.5 MB - NABU-Stellungnahme zum Bebauungsplan „Gewerbepark Frohburg“ vom 21. April 2021
 

Bebauungsplan „Emil-Riedel-Straße / An den Teichen“ – Ferienhaussiedlungen im Kurort Oberwiesenthal

Der NABU Sachsen hatte sich unter aufsehenerregender medialer Begleitung erfolgreich gegen den Bau einer Ferienhaussiedlung im Kurort Oberwiesenthal gewehrt. Dabei zog der NABU Sachsen bis vor das Sächsische Oberverwaltungsgericht, um einen sofortigen Baustopp zu erwirken. Hintergrund der erfolgreich verhinderten Bebauung ist der noch immer nicht endgültig beschlossene Bebauungsplan „Emil-Riedel-Straße / An den Teichen“ der Stadt Oberwiesenthal, aufgrund dessen die Baugenehmigungen erteilt wurden. Dies ist zwar grundsätzlich möglich, führte hier aber zu einer Umgehung des Naturschutzrechts. Schon früh hatte der NABU Sachsen seine Bedenken zu dem Bebauungsplan geäußert. Die früheren Stellungnahmen aus der Beteiligung können Sie hier ergänzend nachlesen.


0.3 MB - NABU-Stellungnahme zum Bebauungsplan „Emil-Riedel-Straße / An den Teichen“ im Kurort Oberwiesenthal vom 22. Juli 2022
1.8 MB - NABU-Stellungnahme zum Bebauungsplan „Emil-Riedel-Straße / An den Teichen“ im Kurort Oberwiesenthal vom 6. September 2021
 

Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Kiesgrube Laußig“ der Gemeinde Laußig LK Nordsachsen

Der NABU Sachsen hat eine Stellungnahme zu einem Floating-PV-Verfahren abgegeben. Es wird beabsichtigt, auf dem nordwestlichen Teil der Kiessandlagerstätte Laußig im Landkreis Nordsachsen und somit teilweise im Landschaftsschutzgebiet „Dübener Heide“ eine schwimmende Photovoltaikanlage zu errichten. Diese sogenannten Floating-PV-Anlagen sind eine neuartige Form der Solarstromerzeugung auf Gewässern. Aufgrund erheblicher naturschutzfachlicher Bedenken entschied sich der NABU Sachsen von seiner Möglichkeit zur Stellungnahme Gebrauch zu machen. Dabei wurde etwa auf weiteren Prüfbedarf in Hinblick auf Ringelnatter, Zauneidechse, Blindschleiche und verschiedene Amphibienarten hingewiesen, die unzureichende Datengrundlage zum Verfahren bemängelt und darauf verwiesen, dass sich die konzipierten Ersatzmaßnahmen als inhaltlich verfehlt und quantitativ nicht angemessen darstellen. Der NABU Sachsen hat entsprechend seines Schutzauftrages hier aber auch Alternativen aufgezeigt. Dem Schutzgut biologische Vielfalt wird die Planung jedoch auch daher nicht gerecht, da sie unter anderem etwaigen Kollisionsrisiken wassergebundener Vogelarten nicht hinreichend Beachtung schenkt.


0.7 MB - NABU-Stellungnahme zum Vorhaben "Photovoltaikanlage Kiesgrube Laußig" vom 21. November 2022
 

Genehmigung für eine Wasserkraftanlage an der Zschopau - Verfahren wird neu aufgelegt!

Bereits im Jahr 2014 hat sich der NABU Sachsen in einer Stellungnahme zum Verfahren Befreiung Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Augustusburg-Sternmühlental“, Errichtung und Betrieb einer Wasserkraftanlage an der Zschopau in Erdmannsdorf, Stadt Augustusburg, Gemarkung Erdmannsdorf ablehnend geäußert. Geltend gemacht wurden unter anderem die Unvereinbarkeit des Vorhabens mit dem Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie, die nicht nachgewiesene Verträglichkeit des Vorhabens mit den Entwicklungs- und Erhaltungszielen des Fauna-Flora-Habitat-Gebiets „Zschopautal“ bzw. des SPA-Gebietes Zschopautal und die mangelnden Voraussetzungen für eine naturschutzrechtliche Befreiung im LSG „Augustusburg-Sternmühlental“.
Im Dezember 2021 jedoch – sieben Jahre später – hat das Landratsamt Mittelsachsen dem Antrag des Betreibers der Wasserkraftanlage stattgegeben. Die erteilten Genehmigungen umfassen unter anderem die Erlaubnis zum Aufstau der Zschopau, die Genehmigung zur Erhöhung der Wehrkrone und zur Errichtung eines Wasserkraftwerks. Gegen den Verwaltungsakt des Landkreises wiederum hat der NABU Sachsen, wie auch andere anerkannte Naturschutzvereinigungen, fristgemäß Widerspruch eingelegt. Der Eingang des Schreibens wurde von der Behörde bestätigt. Das Landratsamt hat inzwischen die aufschiebende Wirkung unseres Widerspruches bestätigt. Die geplanten Baumaßnahmen dürfen damit nicht beginnen.
Am 4. August 2022 erhielt der NABU Sachsen die Mitteilung, dass die Unterlagen nun neu ausgelegt werden müssen und eine UVP-Prüfung erforderlich sei. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung zielt darauf ab, mögliche Umweltauswirkungen bezüglich geplanter Vorhaben zu prüfen, bevor sie zugelassen werden. Ob und zu welchem Zeitpunkt dies geschehen wird, lässt sich nicht sagen. Fest steht aber, es darf aktuell nicht gebaut werden, ein wichtiger Teilerfolg.


0.4 MB - Download: NABU-Stellungnahme Landschaftsschutzgebiet „Augustusburg-Sternmühlental“ vom 24. November 2014
 

Verfahren der wasserrechtlichen Genehmigung zum Vorhaben „Erweiterung Klärwerk Rosental“

Aufgrund der gestiegenen Einwohnerzahlen der Leipziger Region planen die Kommunalen Wasserwerke Leipzig am Standort Am Sportforum eine Kapazitätserweiterung der Kläranlage Leipzig Rosental. In seiner Stellungnahme zum Verfahren spricht sich der NABU Sachsen dafür aus, dass die Erweiterung des Klärwerks Rosental keine neuen, unveränderlichen Hindernisse für die geplante und beschlossene umfassende Auenrevitalisierung schaffen darf. Das betrifft die Fragen nach den Einleitstellen und der Güte des geklärten Wassers.
Der NABU Sachsen vertritt die Position, dass so viel Wasser wie möglich in die Leipziger Aue fließen muss, um eine wirkliche Renaturierung zuzulassen, gerade weil die hydraulische Dynamik der entscheidende Faktor dafür ist. Voraussetzung ist allerdings, dass das Abwasser so gut wie technisch überhaupt möglich geklärt wird. Deshalb fordert der NABU, über die gesetzlichen Anforderungen hinaus eine weitere Klärstufe vorzusehen, die sogenannte „vierte Reinigungsstufe“, um das Abwasser von Mikro-Schadstoffen wie etwa Mikroplastik, Inhaltsstoffen aus Körperpflegeprodukten, Arzneimitteln und Chemikalien aus Industrie und Haushalten sowie deren Abbauprodukte zu reinigen.


1.3 MB - Download: NABU-Stellungnahme zum Vorhaben „Erweiterung Klärwerk Rosental“ vom 11. November 2021
 

Bebauungsplan „Gewerbepark Frohburg“ OT Schönau im Landkreis Leipzig

Das Ziel ist klar: Bis zum Jahr 2020 soll in Sachsen der Flächenverbrauch pro Tag auf unter zwei Hektar gesenkt werden. Das beschloss die Landesregierung bereits 2009. Davon ist Sachsen weit entfernt. Im vergangenen Jahr wurden täglich ca. 4,3 Hektar für Siedlungs- und Verkehrsbau neu in Anspruch genommen. Das entspricht der Fläche von sechs Fußballfeldern. Und die Entwicklung setzt sich fort. Jüngstes Beispiel sind die Planungen für ein Gewerbegebiet bei Frohburg im Landkreis Leipzig. Auf einem ca. 56 Hektar großen landwirtschaftlich genutzten Gebiet soll für potenzielle Investoren der Weg bereitet werden. Regionalplanerisch ist das Gebiet nicht gesichert. Die Tatsache, dass zudem wertvolle Ackerböden mit hohen Ackerzahlen von 54,4 – deren Nutzung für Ausgleichsflächen laut Landtagsbeschluss unerwünscht ist – in Gewerbeflächen umgewandelt werden sollen, bestärkt den NABU in der Ablehnung des Planentwurfs. Von einer Eingriffskompensation ist ebenso nichts zu lesen.


0.5 MB - Download: NABU-Stellungnahme Bebauungsplan Gewerbepark Frohburg vom 21. April 2021
 

Bebauungsplan „Wohnbebauung Hempelberg“ Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet „Westlausitz“ in Pulsnitz, Landkreis Bautzen

Das Verfahren soll nach dem § 13b im Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Ziel des Paragrafen war ursprünglich, die Wohnungsnot in städtischen Ballungsräumen zu lindern. Ebenfalls sollte die Bebauung innerörtlicher Freiflächen, von Brachen, die Wiederbelebung leerstehender Immobilien leichter gemacht werden. In der Praxis wird das Verfahren in Sachsen jedoch vorwiegend im ländlichen Raum angewandt, wo die Bevölkerungszahlen zurückgehen. Statt einer Stärkung der innerörtlichen Bausubstanz entstehen neue Eigenheimgebiete an den Ortsrändern. Der NABU-Bundesverband hatte eine Aufhebung des Paragrafen im Bundesgesetz gefordert, leider vergeblich.
Ein besonders deutliches Beispiel ist der Bebauungsplan „Hempelberg“ in Pulsnitz. Planziel ist es, die vorhandenen Erholungsgärten in Wohnbauflächen „umzunutzen.“ Die Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet „Westlausitz.“


0.3 MB - Download: NABU-Stellungnahme Wohnbebauung Hempelberg vom 23. März 2021
 

Bebauungsplan der Motocross-Anlage Dauban

Durch Hinweise von Bürgerinnen, Bürgern und dem regionalen Naturschutz wurde der Landesverband auf Planungen zur Erweiterung einer Motocross-Anlage im Landkreis Görlitz aufmerksam gemacht. Das Planungsgebiet liegt südlich der Ortslage Dauban in der Gemeinde Hohendubrau. Die im Internet einsehbaren Planunterlagen sind äußerst mangelhaft. So fehlt eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und die verwendeten Artdaten und ebenso die zur FFH-Vorprüfung sind vollkommen überaltert (von 2007 bzw. 2012). Dem gegenüber stehen aktuelle Erhebungen der NABU-Fachgruppe Ornithologie Niesky, die eine hohe avifaunistische Wertigkeit des Gebietes belegen.


0.8 MB - Download: NABU-Stellungnahme Bebauungsplan Motocross-Anlage Dauban vom 14. Dezember 2020
 

Entwurf des Energie- und Klimaprogramms Sachsen 2020–2030

Der NABU-Landesverband hat sich mit einer ausführlichen Stellungnahme generell zustimmend zum Energie- und Klimaschutzprogramm des Freistaates Sachsen geäußert. Mit dem Programm sollen wesentliche Inhalte des Koalitionsvertrages umgesetzt werden. Inhaltlich geht es unter anderem um den Ausbau erneuerbarer Energien, die Verbesserung der Energieeffizienz, der Einbeziehung von Experten und der Öffentlichkeit, den Ausbau von CO2-Senken und anderen Klimaschutzmaßnahmen, Biodiversität und Naturschutz sowie um den Ausbau der „konservierenden Bodenbearbeitung.“


0.8 MB - Download: NABU-Stellungnahme Entwurf Sächsisches Energie- und Klimaprogramm Pöhla vom 13. November 2020
 

Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes

Das Sächsische Naturschutzgesetz soll hinsichtlich des kommunalen Baumschutzes geändert werden. Bisher sind Bäume mit einem Stammumfang von bis zu einem Meter, gemessen in einer Stammhöhe von einem Meter, sowie Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden und abgestorbene Bäume auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken nicht geschützt. Der entsprechende Passus im Gesetz soll nunmehr ersatzlos aufgehoben werden. Somit haben die Kommunen die Möglichkeit, die Belange des Natur- und Artenschutzes sowie des Klimaschutzes weitaus umfassender als bisher in den entsprechenden Gehölzschutzsatzungen zu manifestieren.


0.1 MB - Download: NABU-Stellungnahme Änderung Sächsisches Naturschutzgesetz vom 3. September 2020
 

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Erzbergwerk Pöhla“ auf der Gemarkung Pöhla der Stadt Schwarzenberg

Beim Vorhaben „Erzbergwerk Pöhla“ liegt das geplante Bewilligungsfeld vollständig im Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“. Der größte Teil des Bewilligungsfeldes ist als Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz) ausgewiesen. Das Pöhlwassertal liegt im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Pöhlwassertal mit Wernitzbächel“.

Das Vorhaben „Erzbergwerk Pöhla“ widerspricht ebenso den wesentlichen Zielen und Grundsätzen der Raumordnung. Die betrifft unter anderem den Schutz und Erhalt unzerschnittener Räume, von naturnahen Quellbereichen und Fließgewässern sowie das Ziel den Waldanteil im Freistaat auf 30 Prozent zu erhöhen. Hinzu kommen artenschutzrechtliche Konflikte insbesondere hinsichtlich erheblicher und nachhaltiger Beeinträchtigungen der Schmetterlingsfauna. Der NABU hat zahlreiche Hinweise zur Minderung des Eingriffes gemacht.


56 KB - Download: NABU-Stellungnahme Erzbergwerk Pöhla vom 9. März 2020
 

IndustriePark Oberelbe

Vor den Toren Pirnas soll ein gewaltiges Gewerbegebiet mit einer Fläche von ca. 140 Hektar entstehen: der Industriepark Oberelbe (IPO). Dagegen wehren sich Anwohner, Umweltverbände und Bürgerinitiativen. Im Rahmen der Anhörungen zum Vorentwurf sind über 1.300 Einwendungen ergangen. Auch der NABU hat sich mit einer umfassenden Stellungnahme geäußert. Hauptkritikpunkte sind:

- Die Auswirkungen auf benachbarte Schutzgebiete sind unzureichend untersucht.
- Die gesetzlichen Anforderungen an die Belange des Artenschutzes werden nicht erfüllt (und sind wohl auch nicht erfüllbar).
- Flächensparziele und Belange des Klimaschutzes werden missachtet.
- Eine Vereinbarkeit mit übergeordneten Planungen (Landesentwicklungsplan) ist nicht gegeben.
- Eine belastbare Begründung des Bedarfes liegt nicht vor.
- Es ist mit nachhaltigen Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter, insbesondere Boden, Wasser, Denkmalschutz, Klima, Fläche, Tiere und Pflanzen sowie biologische Vielfalt zu rechnen.


1.7 MB - Download: NABU-Stellungnahme IndustriePark Oberelbe vom 10. August 2020

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