Verfahren mit Verbandsbeteiligung
Eine Auswahl




Laut Bundesnaturschutzgesetz müssen anerkannte Naturschutzvereinigungen wie der NABU an Vorhaben, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind, an den Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Dazu gehören Infrastrukturvorhaben wie Straßen und Schienenwege, Energieleitungstrassen und Seilbahnen. Ebenso ist bei Betroffenheit von Schutzgebieten eine Verbandsbeteiligung vorgeschrieben.
Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Kiesgrube Laußig“ der Gemeinde Laußig LK Nordsachsen
Der NABU Sachsen hat eine Stellungnahme zu einem Floating-PV-Verfahren abgegeben. Es wird beabsichtigt, auf dem nordwestlichen Teil der Kiessandlagerstätte Laußig im Landkreis Nordsachsen und somit teilweise im Landschaftsschutzgebiet „Dübener Heide“ eine schwimmende Photovoltaikanlage zu errichten. Diese sogenannten Floating-PV-Anlagen sind eine neuartige Form der Solarstromerzeugung auf Gewässern. Aufgrund erheblicher naturschutzfachlicher Bedenken entschied sich der NABU Sachsen von seiner Möglichkeit zur Stellungnahme Gebrauch zu machen. Dabei wurde etwa auf weiteren Prüfbedarf in Hinblick auf Ringelnatter, Zauneidechse, Blindschleiche und verschiedene Amphibienarten hingewiesen, die unzureichende Datengrundlage zum Verfahren bemängelt und darauf verwiesen, dass sich die konzipierten Ersatzmaßnahmen als inhaltlich verfehlt und quantitativ nicht angemessen darstellen. Der NABU Sachsen hat entsprechend seines Schutzauftrages hier aber auch Alternativen aufgezeigt. Dem Schutzgut biologische Vielfalt wird die Planung jedoch auch daher nicht gerecht, da sie unter anderem etwaigen Kollisionsrisiken wassergebundener Vogelarten nicht hinreichend Beachtung schenkt.
Genehmigung für eine Wasserkraftanlage an der Zschopau - Verfahren wird neu aufgelegt!
Bereits im Jahr 2014 hat sich der NABU Sachsen in einer Stellungnahme zum Verfahren Befreiung Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Augustusburg-Sternmühlental“, Errichtung und Betrieb einer Wasserkraftanlage an der Zschopau in Erdmannsdorf, Stadt Augustusburg, Gemarkung Erdmannsdorf ablehnend geäußert. Geltend gemacht wurden unter anderem die Unvereinbarkeit des Vorhabens mit dem Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie, die nicht nachgewiesene Verträglichkeit des Vorhabens mit den Entwicklungs- und Erhaltungszielen des Fauna-Flora-Habitat-Gebiets „Zschopautal“ bzw. des SPA-Gebietes Zschopautal und die mangelnden Voraussetzungen für eine naturschutzrechtliche Befreiung im LSG „Augustusburg-Sternmühlental“.
Im Dezember 2021 jedoch – sieben Jahre später – hat das Landratsamt Mittelsachsen dem Antrag des Betreibers der Wasserkraftanlage stattgegeben. Die erteilten Genehmigungen umfassen unter anderem die Erlaubnis zum Aufstau der Zschopau, die Genehmigung zur Erhöhung der Wehrkrone und zur Errichtung eines Wasserkraftwerks. Gegen den Verwaltungsakt des Landkreises wiederum hat der NABU Sachsen, wie auch andere anerkannte Naturschutzvereinigungen, fristgemäß Widerspruch eingelegt. Der Eingang des Schreibens wurde von der Behörde bestätigt. Das Landratsamt hat inzwischen die aufschiebende Wirkung unseres Widerspruches bestätigt. Die geplanten Baumaßnahmen dürfen damit nicht beginnen.
Am 4. August 2022 erhielt der NABU Sachsen die Mitteilung, dass die Unterlagen nun neu ausgelegt werden müssen und eine UVP-Prüfung erforderlich sei. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung zielt darauf ab, mögliche Umweltauswirkungen bezüglich geplanter Vorhaben zu prüfen, bevor sie zugelassen werden. Ob und zu welchem Zeitpunkt dies geschehen wird, lässt sich nicht sagen. Fest steht aber, es darf aktuell nicht gebaut werden, ein wichtiger Teilerfolg.
Verfahren der wasserrechtlichen Genehmigung zum Vorhaben „Erweiterung Klärwerk Rosental“
Aufgrund der gestiegenen Einwohnerzahlen der Leipziger Region planen die Kommunalen Wasserwerke Leipzig am Standort Am Sportforum eine Kapazitätserweiterung der Kläranlage Leipzig Rosental. In seiner Stellungnahme zum Verfahren spricht sich der NABU Sachsen dafür aus, dass die Erweiterung des Klärwerks Rosental keine neuen, unveränderlichen Hindernisse für die geplante und beschlossene umfassende Auenrevitalisierung schaffen darf. Das betrifft die Fragen nach den Einleitstellen und der Güte des geklärten Wassers.
Der NABU Sachsen vertritt die Position, dass so viel Wasser wie möglich in die Leipziger Aue fließen muss, um eine wirkliche Renaturierung zuzulassen, gerade weil die hydraulische Dynamik der entscheidende Faktor dafür ist. Voraussetzung ist allerdings, dass das Abwasser so gut wie technisch überhaupt möglich geklärt wird. Deshalb fordert der NABU, über die gesetzlichen Anforderungen hinaus eine weitere Klärstufe vorzusehen, die sogenannte „vierte Reinigungsstufe“, um das Abwasser von Mikro-Schadstoffen wie etwa Mikroplastik, Inhaltsstoffen aus Körperpflegeprodukten, Arzneimitteln und Chemikalien aus Industrie und Haushalten sowie deren Abbauprodukte zu reinigen.
Bebauungsplan „Gewerbepark Frohburg“ OT Schönau im Landkreis Leipzig
Das Ziel ist klar: Bis zum Jahr 2020 soll in Sachsen der Flächenverbrauch pro Tag auf unter zwei Hektar gesenkt werden. Das beschloss die Landesregierung bereits 2009. Davon ist Sachsen weit entfernt. Im vergangenen Jahr wurden täglich ca. 4,3 Hektar für Siedlungs- und Verkehrsbau neu in Anspruch genommen. Das entspricht der Fläche von sechs Fußballfeldern. Und die Entwicklung setzt sich fort. Jüngstes Beispiel sind die Planungen für ein Gewerbegebiet bei Frohburg im Landkreis Leipzig. Auf einem ca. 56 Hektar großen landwirtschaftlich genutzten Gebiet soll für potenzielle Investoren der Weg bereitet werden. Regionalplanerisch ist das Gebiet nicht gesichert. Die Tatsache, dass zudem wertvolle Ackerböden mit hohen Ackerzahlen von 54,4 – deren Nutzung für Ausgleichsflächen laut Landtagsbeschluss unerwünscht ist – in Gewerbeflächen umgewandelt werden sollen, bestärkt den NABU in der Ablehnung des Planentwurfs. Von einer Eingriffskompensation ist ebenso nichts zu lesen.
Bebauungsplan „Wohnbebauung Hempelberg“ Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet „Westlausitz“ in Pulsnitz, Landkreis Bautzen
Das Verfahren soll nach dem § 13b im Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Ziel des Paragrafen war ursprünglich, die Wohnungsnot in städtischen Ballungsräumen zu lindern. Ebenfalls sollte die Bebauung innerörtlicher Freiflächen, von Brachen, die Wiederbelebung leerstehender Immobilien leichter gemacht werden. In der Praxis wird das Verfahren in Sachsen jedoch vorwiegend im ländlichen Raum angewandt, wo die Bevölkerungszahlen zurückgehen. Statt einer Stärkung der innerörtlichen Bausubstanz entstehen neue Eigenheimgebiete an den Ortsrändern. Der NABU-Bundesverband hatte eine Aufhebung des Paragrafen im Bundesgesetz gefordert, leider vergeblich.
Ein besonders deutliches Beispiel ist der Bebauungsplan „Hempelberg“ in Pulsnitz. Planziel ist es, die vorhandenen Erholungsgärten in Wohnbauflächen „umzunutzen.“ Die Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet „Westlausitz.“
Bebauungsplan der Motocross-Anlage Dauban
Durch Hinweise von Bürgerinnen, Bürgern und dem regionalen Naturschutz wurde der Landesverband auf Planungen zur Erweiterung einer Motocross-Anlage im Landkreis Görlitz aufmerksam gemacht. Das Planungsgebiet liegt südlich der Ortslage Dauban in der Gemeinde Hohendubrau. Die im Internet einsehbaren Planunterlagen sind äußerst mangelhaft. So fehlt eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und die verwendeten Artdaten und ebenso die zur FFH-Vorprüfung sind vollkommen überaltert (von 2007 bzw. 2012). Dem gegenüber stehen aktuelle Erhebungen der NABU-Fachgruppe Ornithologie Niesky, die eine hohe avifaunistische Wertigkeit des Gebietes belegen.
Entwurf des Energie- und Klimaprogramms Sachsen 2020–2030
Der NABU-Landesverband hat sich mit einer ausführlichen Stellungnahme generell zustimmend zum Energie- und Klimaschutzprogramm des Freistaates Sachsen geäußert. Mit dem Programm sollen wesentliche Inhalte des Koalitionsvertrages umgesetzt werden. Inhaltlich geht es unter anderem um den Ausbau erneuerbarer Energien, die Verbesserung der Energieeffizienz, der Einbeziehung von Experten und der Öffentlichkeit, den Ausbau von CO2-Senken und anderen Klimaschutzmaßnahmen, Biodiversität und Naturschutz sowie um den Ausbau der „konservierenden Bodenbearbeitung.“
Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes
Das Sächsische Naturschutzgesetz soll hinsichtlich des kommunalen Baumschutzes geändert werden. Bisher sind Bäume mit einem Stammumfang von bis zu einem Meter, gemessen in einer Stammhöhe von einem Meter, sowie Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden und abgestorbene Bäume auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken nicht geschützt. Der entsprechende Passus im Gesetz soll nunmehr ersatzlos aufgehoben werden. Somit haben die Kommunen die Möglichkeit, die Belange des Natur- und Artenschutzes sowie des Klimaschutzes weitaus umfassender als bisher in den entsprechenden Gehölzschutzsatzungen zu manifestieren.
Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Erzbergwerk Pöhla“ auf der Gemarkung Pöhla der Stadt Schwarzenberg
Beim Vorhaben „Erzbergwerk Pöhla“ liegt das geplante Bewilligungsfeld vollständig im Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“. Der größte Teil des Bewilligungsfeldes ist als Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft (Arten- und Biotopschutz) ausgewiesen. Das Pöhlwassertal liegt im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Pöhlwassertal mit Wernitzbächel“.
Das Vorhaben „Erzbergwerk Pöhla“ widerspricht ebenso den wesentlichen Zielen und Grundsätzen der Raumordnung. Die betrifft unter anderem den Schutz und Erhalt unzerschnittener Räume, von naturnahen Quellbereichen und Fließgewässern sowie das Ziel den Waldanteil im Freistaat auf 30 Prozent zu erhöhen. Hinzu kommen artenschutzrechtliche Konflikte insbesondere hinsichtlich erheblicher und nachhaltiger Beeinträchtigungen der Schmetterlingsfauna. Der NABU hat zahlreiche Hinweise zur Minderung des Eingriffes gemacht.
IndustriePark Oberelbe
Vor den Toren Pirnas soll ein gewaltiges Gewerbegebiet mit einer Fläche von ca. 140 Hektar entstehen: der Industriepark Oberelbe (IPO). Dagegen wehren sich Anwohner, Umweltverbände und Bürgerinitiativen. Im Rahmen der Anhörungen zum Vorentwurf sind über 1.300 Einwendungen ergangen. Auch der NABU hat sich mit einer umfassenden Stellungnahme geäußert. Hauptkritikpunkte sind:
- Die Auswirkungen auf benachbarte Schutzgebiete sind unzureichend untersucht.
- Die gesetzlichen Anforderungen an die Belange des Artenschutzes werden nicht erfüllt (und sind wohl auch nicht erfüllbar).
- Flächensparziele und Belange des Klimaschutzes werden missachtet.
- Eine Vereinbarkeit mit übergeordneten Planungen (Landesentwicklungsplan) ist nicht gegeben.
- Eine belastbare Begründung des Bedarfes liegt nicht vor.
- Es ist mit nachhaltigen Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter, insbesondere Boden, Wasser, Denkmalschutz, Klima, Fläche, Tiere und Pflanzen sowie biologische Vielfalt zu rechnen.