Ein Vermächtnis für die Natur ist ein Vermächtnis für die Zukunft.
Die Testamentsspende - Spenden für die Natur
Ein Vermächtnis für die Natur ist ein Vermächtnis für die Zukunft
Es erfordert Mut, sich mit dem eigenen Tod und der Zeit danach auseinanderzusetzen. Was wird von uns bleiben? Viele Menschen regeln nicht nur die wichtigen Angelegenheiten für ihre Familie und Freunde mit einem Testament – sie möchten zudem etwas Dauerhaftes für die Zukunft hinterlassen. Auch die Natur kann von diesem Streben nach Nachhaltigkeit profitieren.
Die Natur in Ihrem Nachlass bedenken
Sie überlegen, die Natur in Ihrem Nachlass zu bedenken? Dann bietet das Vermächtnis dafür eine gute Möglichkeit. Damit helfen Sie der Natur mittels eines konkreten Vermögenswerts aus Ihrem Nachlass, sei es ein Geldbetrag, ein Schmuckstück oder eine Immobilie. Ein Vermächtnis ist besonders empfehlenswert, wenn neben Freunden, Bekannten und Verwandten auch gemeinnützige Organisationen bedacht werden sollen. So können Sie über das Leben hinaus das unterstützen, was Ihnen zu Lebzeiten wichtig war.
NABU als Erben einsetzen
Sie können den NABU als Erben und alleinigen Rechtsnachfolger oder gemeinsam mit anderen als Miterben einsetzen. Die einfachste Form, eine gemeinnützige Organisation in Ihrem Nachlass zu bedenken, ist ein handschriftliches Testament. Dieses bietet individuelle Gestaltungsfreiheit und kann nach eigenem Wunsch ausgearbeitet werden. Sinnvoll ist es dabei, sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwaltes oder Notars einzuholen.
Wofür wird eine Testamentsspende beim NABU Sachsen eingesetzt?
Zuwendungen per Testament sind von unschätzbarem Wert für unsere Naturschutzarbeit. Sie ermöglichen den Kauf großer Flächen, was wiederum den Erhalt seltener Tier- und Pflanzenarten sichert. Zusätzlich gewährleisten sie eine solide Finanzierung, die die fachliche Qualität unserer Naturschutzarbeit sichert. Durch diese Form der Unterstützung werden wir unabhängiger von externer Förderung und erhalten dadurch mehr Gestaltungsfreiheit.
Ansprechpartner
Wir stehen gern für ein vertrauliches und unverbindliches Gespräch über Ihren Nachlass zur Verfügung. Gemeinsam mit Ihnen klären wir erste Gedanken, konkrete Fragestellungen oder allgemeine Informationen zum Erbrecht – ganz nach Ihren Bedürfnissen und Vorstellungen.
Kontakt:
Matthias Vetter
Geschäftsführer NABU-Landesverband Sachsen e.V.
Tel.: 0341 33741550
vetter@NABU-Sachsen.de
Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen wie den NABU sind grundsätzlich von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Das vererbte oder vermachte Vermögen kommt in diesem Fall gemeinnützigen Zwecken zugute, ohne dass es durch Erbschaftssteuer geschmälert würde.
Fragen & Antworten
Wann brauche ich ein Testament?
Wenn Sie Ihren Nachlass nach Ihren eigenen Wünschen regeln möchten, ist dies nur durch ein Testament möglich. Auf diese Weise setzen Sie die gesetzliche Erbfolge außer Kraft und verhindern, dass der Staat erbt. Mit Ihrem Testament können Sie beispielsweise auch Freunde oder gemeinnützige Organisationen wie den NABU Sachsen berücksichtigen. Bei komplexen Nachlässen oder familiären Angelegenheiten empfehlen wir, notariellen oder anwaltlichen Rat einzuholen.
Wie kann ich den NABU Sachsen bedenken?
Sie möchten mit Ihrer Testamentsspende Gutes tun und sich dabei für unsere Natur einsetzen? Dann freuen wir uns, wenn Sie den NABU Sachsen bedenken möchten. Als gemeinnützige Organisation sind wir von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Für die Formulierung reicht die konkrete Bezeichnung und die Adresse aus, bspw. NABU (Naturschutzbund Deutschland), Landesverband Sachsen e.V., Löbauer Str. 68, 04347 Leipzig.
Erbe, Miterbe oder Vermächtnis?
Sie können den NABU Sachsen entweder als Alleinerben und alleinigen Rechtsnachfolger einsetzen oder ihn zusammen mit anderen als Miterben bestimmen. Ebenso haben Sie die Möglichkeit, in Ihrem Testament ein Vermächtnis festzulegen. Auf diese Weise unterstützen Sie die Natur durch einen konkreten Vermögenswert aus Ihrem Nachlass, sei es ein Geldbetrag, ein prozentualer Anteil, ein Schmuckstück oder eine Immobilie.
Wann ist ein Testament gültig?
Ein handschriftliches Testament muss vollständig von Hand geschrieben, mit Datum und Ort versehen sowie mit Ihrem vollständigen Namen unterschrieben werden. Ein notariell beurkundetes und beim Amtsgericht hinterlegtes Testament bietet jedoch viele Vorteile: Es ist garantiert fehlerfrei und rechtssicher. Auch ein handschriftliches Testament können Sie beim Amtsgericht hinterlegen lassen. Bei einem gemeinschaftlichen Testament muss Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin ebenfalls unterschreiben und den Zusatz „dies ist auch mein letzter Wille“ beifügen sowie das Dokument datieren.
Kann ein Testament handschriftlich verfasst werden?
Ja, das ist möglich. In diesem Fall muss jedoch der gesamte Text von Hand geschrieben und mit Datum, Ort und Ihrer Unterschrift versehen sein. Um sicherzustellen, dass das handschriftliche Testament nicht verloren geht, sollte es beim Amtsgericht hinterlegt werden. Um Unklarheiten und Erbstreitigkeiten zu vermeiden, empfehlen wir jedoch ein öffentliches Testament, das nach anwaltlicher Beratung notariell aufgesetzt wird.
Kann ich mein Testament noch ändern?
Ja, ein Testament kann jederzeit widerrufen oder durch ein neues Testament ersetzt werden. Wichtig: Ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern kann nach dem Tod eines Partners nur dann geändert werden, wenn dies ausdrücklich vorbehalten wurde.
Wie erfährt der NABU Sachsen von der Nachlassspende?
Notarielle Testamente werden bereits beim Nachlassgericht hinterlegt, während eigenhändige, handschriftliche Testamente im Todesfall dem Nachlassgericht übergeben werden müssen. Das Gericht eröffnet dann das Testament und benachrichtigt die Erben sowie weitere Beteiligte, wie Vermächtnisnehmer.
Auch bei einem handschriftlichen Testament ist es ratsam, dieses beim zuständigen Nachlassgericht zu hinterlegen. Alternativ sollten Sie zumindest eine Person Ihres engsten Vertrauens oder Ihre Erben über den Aufbewahrungsort informieren, um sicherzustellen, dass Ihr Testament gefunden und Ihr letzter Wille umgesetzt wird.
Welche Vorteile bietet das notarielle Testament?
Nur ein notarielles Testament gewährleistet, dass Ihr letzter Wille rechtssicher umgesetzt wird. Ein Notar oder ein Rechtsanwalt für Erbrecht berät Sie dabei umfassend, auch in steuerlichen und familienrechtlichen Fragen. Das notarielle Testament wird in amtlicher Verwahrung sicher aufbewahrt und im Todesfall automatisch eröffnet. Die damit verbundenen Kosten sind überschaubar.
Fallen Steuern auf meinen Nachlass an?
Bei der gesetzlichen Erbfolge können je nach Erbfolge Steuern anfallen. Da der NABU Sachsen jedoch ein gemeinnütziger Verein ist, bleibt Ihr Nachlass steuerfrei und kommt in voller Höhe der Natur zugute.
Wohin fließt meine Testamentsspende?
Zuwendungen per Testament sind ein wertvoller Beitrag für unsere Naturschutzarbeit. Im Gegensatz zu Spenden ermöglichen sie uns, finanzielle Mittel als eine Art „Sparbuch für die Natur“ zurückzulegen und bei Bedarf gezielt einzusetzen – beispielsweise zur Unterstützung unserer NABU-Naturschutzzentren oder für Projekte mit dringendem Förderbedarf.
Gerne können Sie auch einen bestimmten Zweck fördern. Auf Wunsch beraten wir Sie persönlich und schlagen Ihnen passende Themen und Projekte vor.
Ich möchte die Arbeit des NABU Sachsen nicht nur mit einer Testamentsspende, sondern auch zu Lebzeiten unterstützen.
Neben der NABU-Mitgliedschaft können Sie sich auch durch eine großzügige Spende oder Schenkung, wie etwa von Immobilien oder Grundstücken, für die Natur engagieren. Gerne beraten wir Sie hierzu.