Schottische Hochlandrinder in der Bergbaufolgelandschaft Grabschütz - Foto: Lorenz Lenk
Biobetrieb NABU-Landesverband Sachsen
Alte Haustierrassen als Landschaftspfleger
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Schottische Hochlandrinder in der Bergbaufolgelandschaft Grabschütz - Foto: Lorenz Lenk
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Schottische Hochlandrinder in der Bergbaufolgelandschaft Grabschütz - Foto: Lorenz Lenk
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Schottische Hochlandrinder in der Bergbaufolgelandschaft Grabschütz - Foto: Lorenz Lenk
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Schottische Hochlandrinder in der Bergbaufolgelandschaft Grabschütz - Foto: Lorenz Lenk
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Schottische Hochlandrinder in der Bergbaufolgelandschaft Grabschütz - Foto: Lorenz Lenk
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Schottische Hochlandrinder in der Bergbaufolgelandschaft Grabschütz - Foto: Lorenz Lenk
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Schottische Hochlandrinder in der Bergbaufolgelandschaft Grabschütz - Foto: Lorenz Lenk
Zur Durchführung von Landschaftspflegearbeiten hat der NABU-Landesverband einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb gegründet. In diesem werden Schottische Hochlandrinder, Leineschafe und Ziegen als vierbeinige Landschaftspfleger eingesetzt.
Etwa 160 Hektar Eigentums- und Pachtflächen bewirtschaften und pflegen drei Mitarbeiter des NABU in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen. In den Sommermonaten erhalten sie Unterstützung von Saisonarbeitskräften und Bundesfreiwilligen. Bei den Flächen handelt es sich vorwiegend um wertvolle Biotopflächen in Schutzgebieten. Diese benötigen zu ihrem Erhalt eine der jeweiligen Fläche angepasste extensive Bewirtschaftung, welche oft mit einem hohen Anteil an Handarbeit verbunden ist.
Alle vom NABU-Landesverband Sachsen bewirtschafteten Flächen sind seit 2015 biozertifiziert. Damit verbunden ist zwar ein erheblicher Mehraufwand für die Dokumentations- und Nachweispflicht, aber nur so lässt sich auch offen zeigen, wie gewirtschaftet wird. Produziert werden Bio-Heu, Bio-Apfelsaft sowie Bio-Fleisch – und vor allem Biodiversität.
Die Durchführung der Landschaftspflege wird aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert.
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Leineschafe im Naturschutzgebiet „Kulkwitzer Lachen“ - Foto: Linda Schöttge
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Leineschaf-Lamm, geboren im Februar 2017 - Foto: Linda Schöttge
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Leineschaf-Lamm, geboren im Februar 2017 - Foto: Linda Schöttge
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Mahd am Quellhang in Wölpern - Foto: Juliane Grießbach
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Apfelernte auf NABU-Streuobstwiesen - Foto: Ina Ebert
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
Förderrichtlinie AUK/2015
Die Gewährung von Zuwendungen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ist an die Einhaltung bestimmter Vorschriften zur Gewährleistung der Information und Publizität geknüpft. Die Begünstigten, in diesem Fall der NABU-Landesverband, sind verpflichtet, während der Durchführung der betreffenden Vorhaben über die Ziele und Ergebnisse des Vorhabens zu berichten und das entsprechende Layout zu verwenden.
Im Rahmen der Förderrichtlinie AUK/2015 werden folgende Maßnahmen durch Biobetrieb NABU-Landesverband Sachsen umgesetzt:
AL.5 Naturschutzbrachen und Blühflächen auf Ackerland
Mit der Umsetzung des Vorhabens „AL.5 Naturschutzbrachen und Blühflächen auf Ackerland“ konnte ein Beitrag zur Schaffung und Beibehaltung ökologischer Merkmale (z. B. Pufferbereiche, Blühstreifen) und zur Sicherung der Biologischen Vielfalt auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen geleistet werden. Damit wurde eine Verbesserung der Lebensumstände von Wildinsekten, Wildtieren und Honigbienen in der Agrarlandschaft erzielt.
GL.2 Biotoppflegemahd mit Erschwernis
Mit der Umsetzung des Vorhabens „GL.2 Biotoppflegemahd mit Erschwernis“ konnte ein Beitrag zum Erhalt und zur Entwicklung von gefährdeten, wertvollen Grünland-FFH-Lebensraum- und Biotoptypen sowie Habitaten spezifischer, schutzbedürftiger Arten auf den geförderten Flächen geleistet werden.
GL.4 Naturschutzgerechte Hütehaltung und Beweidung
Mit der Umsetzung des Vorhabens „GL.4 Naturschutzgerechte Hütehaltung und Beweidung“ konnte ein Beitrag zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Weidelandgebieten mit hohem Naturschutzwert geleistet werden. Durch den Erhalt und die Entwicklung artenreicher Magerrasenbiotope, Heiden und sonstiger Offenlandhabitate wurde zur Sicherung der Biologischen Vielfalt beigetragen und an der Wahrung der Kulturlandschaft mitgewirkt.
GL.5 spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung
Mit der Umsetzung des Vorhabens „GL.5 spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung“ konnte durch eine an die individuellen Ansprüche der Arten angepasste Bewirtschaftungsweise ein Beitrag zum Erhalt von spezifischen, schutzbedürftigen Arten geleistet werden. Weiterhin wurde zur Sicherung der Biologischen Vielfalt beigetragen.
Ökologischer/biologischer Landbau
Förderrichtlinie ÖBL/2015
Mit der Umsetzung des Vorhabens „Ökologischer/biologischer Landbau“ konnte auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen durch eine stärkere Nutzung der Naturfunktionen während der Bewirtschaftung eine stoffliche Belastung des Bodenwassers sowie die Bodenerosion vermindert und die Vielfalt des Tier- und Pflanzenlebens gefördert werden. Generell trägt der ökologische/biologische Landbau durch seine schützende und verbessernde Wirkung zum aktiven Umweltschutz bei.
Richtlinie Natürliches Erbe – RL NE/2014
Für die Anschaffung von Technik und Ausstattung erhielt der NABU Landesverband Sachsen eine Förderung über die Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014). Der Kauf eines Viehhängers für den Transport von in der Landschaftspflege eingesetzten Weidetieren konnte über diese Förderung anteilig realisiert werden. Der Viehanhänger wird im Rahmen eines schutzzielorientiertem Weidemanagements im Bereich der NSG „Wölperner Torfwiesen“, „Kulkwitzer Lachen“ und im Bereich des Grabschützer Sees genutzt.
Auch der Erwerb eines Freischneiders, eines Einachsmähers, eines Einachsmähers mit Schwader sowie eines Einkreiselschwaders zur Sicherstellung einer angepassten, regelmäßigen Pflege von naturschutzfachlich besonders wertvollen Biotopen und Lebensraumtypen sowie der Kauf und die Errichtung eines Weidezaunes einschließlich Weidezubehör als Grundlage für die Umsetzung einer naturschutzgerechten Beweidung im Vogelschutzgebiet „Agrarraum und Bergbaufolgelandschaft bei Delitzsch“, Bereich Grabschützer See, wurde über die RL NE/2014 anteilig gefördert.
Für die „Durchführung von Biotopsanierungsmaßnahmen durch Mahd zur Erhaltung und Entwicklung des Lebensraumtyps Trockene Heiden auf ausgewählten Flächen im Presseler Heidewald- und Moorgebiet“ im Zeitraum 2016/2017 bis 2020 erhält der NABU-Landesverband Sachsen eine Förderung über die Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014).
Für die „Pflege von Kopfweiden in den Gemarkungen Mockritz und Kaitz“ im Zeitraum 2017 bis 2018 erhielt der NABU-Landesverband Sachsen e. V., Regionalverband Meißen-Dresden eine Förderung über die Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014).
Die Kopfbaumpflege am Kleinen Seich in Dewitz im Jahr 2019/2020 wurde ebenfalls über die Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) finanziell unterstützt.
Der Obstgehölzschnitt von 132 Bäumen einer Streuobstwiese in Liebertwolkwitz (Stadt Leipzig) im Zeitraum von 2018 bis 2021 wird über die Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) gefördert.
Für die Durchführung biotopgestaltender Maßnahmen auf dem Schwarzen Berg bei Taucha durch gezielte Gehölzentnahme, Gehölzrückschnitt und kleinflächigen Bodenabtrag als eine Voraussetzung für den Erhalt und die Entwicklung von Sandheiden und mageren Frischwiesen im Jahr 2018/2019 erhält der NABU-Landesverband Sachsen eine Förderung über die Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014).
In Torgau, Roitzsch und Trossin ersetzt der NABU Sachsen im Jahr 2020 mit einer Förderung über die Richtlinie Natürliche Erbe 248 Fledermausquartiere (Rundkästen und Flachkästen). Es handelt sich um bestehende Fledermausquartiere mit Wochenstubenkolonien, unter anderem des Braunes Langohrs, der Fransenfledermaus sowie der Mopsfledermaus.
Im Zeitraum 2021 bis 2022 wird durch die gezielte Entnahme von Einzelgehölzen, Gehölzgruppen und flächiger Gehölzverjüngung im Naturschutzgebiet Wachtelberg-Mühlbachtal vorhandene Offenland-Lebensraumtypen und gesetzlich geschützte Biotope als Habitat der Zielarten Pusatilla vulgaris und Triturus cristatus gefördert und erhalten. Unterstützt wird die Maßnahme über die Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014).
Für die Erfassung, Dokumentation und Schutz der Populationen aller vorkommenden Amphibienarten (insbesondere Knoblauchkröte, Rotbauchunke, Kammmolch sowie Laubfrosch) wurde 2022 der Erwerb von Amphibienzaunmaterial für die vom NABU Sachsen betreuten Amphibienschutzzäune im Bereich des NSG Prudel Döhlen sowie im Bereich des Hegeteiches Narsdorf finanziell durch Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) unterstützt.
Für Transportarbeiten im Rahmen der Biotop- und Landschaftspflege im Raum Leipzig und Nordsachsen als eine Voraussetzung für den Erhalt und die Entwicklung artenreicher Offenlandlebensräume in den Schutzgebieten und deren Randflächen wurde 2022 die Anschaffung eines kippbaren Transportanhängers über die Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) finanziell unterstützt.
Die Anschaffung und Errichtung eines für die Haltung von Großherbivoren geeigneten Weidezaunes sowie entsprechender Tiere und Ausstattung als Grundlage einer naturschutzgerechten Beweidung in der „Tongrube Machern“ wird 2022 und 2023 durch eine Förderung über die Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) finanziell unterstützt.
Die Anschaffung und Errichtung eines für die Haltung von Großherbivoren geeigneten Weidezaunes sowie entsprechender Ausstattung als Grundlage einer naturschutzgerechten Beweidung im FFH- und Naturschutzgebiet „Kulkwitzer Lachen“ wird 2022 und 2023 durch eine Förderung über die Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) finanziell unterstützt.
Für die Durchführung von Entbuschungs- und Biotoppflegemaßnahmen eines Teilbereichs des Feuchtbiotops Grünmühlbach in Dommitzsch als eine Voraussetzung für den Erhalt und die Entwicklung eines artenreichen Nasswiesenkomplexes für wertvolle Tierarten des Offen Iandes erhält der NABU-Landesverband Sachsen eine Förderung über die Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014).
In Teilbereichen des Feuchtbiotops Grünmühlbach im Landkreis Nordsachsen wurden vom September 2022 bis Februar 2023, gefördert über die Richtlinie NE/2014, Biotoppflegemaßnahmen in Form einer Mahd sowie Entbuschung vorgenommen. Ziel ist der Erhalt und Entwicklung dieses artenreichen Nasswiesenkomplexes für wertvolle Tierarten des Offenlandes. Die Entbuschungsmaßnahmen werden voraussichtlich im Winter 2023/2024 fortgesetzt und abgeschlossen.
Über die Richtlinie NE/2014 wurde 2023 die Anschaffung eines Motormäher Brielmaier Type 29 EFI mit den Zusatzausrüstungen Mähwerk, Messerschleifgerät und Rundballenpresse für den Einsatz zu Arbeiten im Rahmen der Biotop- und Landschaftspflege im Raum Leipzig und Nordsachsen als eine Voraussetzung für den Erhalt und die Entwicklung artenreicher Offenlandlebensräume in den Schutzgebieten und deren Randflächen anteilig zu 80 % gefördert.
Richtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz (RL TWN/2015)
Der NABU Landesverband Sachsen e. V., Ortsgruppe Wittichenau, erhält für die Durchführung einer naturschutzgerechten Teichbewirtschaftung eine Förderung über die Richtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz (RL TWN/2015).
Beweidungsprojekte
Bereits seit 2006 führt der NABU Sachsen in Grabschütz auf 50 Hektar eine naturnahe Beweidung mit Schottischen Hochlandrindern (Highland Cattle) durch. Dieses Rind gehört zu den für Extensiv-Weiden besonders geeigneten Rassen. Mehr →
Das Gebiet der Kulkwitzer Lachen liegt am westlichen Stadtrand von Leipzig im Markranstädter Ortsteil Gärnitz. Mit Schottischen Hochlandrindern und Leineschafen werden die Grünlandflächen freigehalten und deren Verbuschung verhindert. Mehr →
Das Naturschutzgebiet „Wölperner Torfwiesenׅ“ ist ein rund 46 Hektar großes naturnah genutztes Niedermoor nordöstlich von Leipzig. Um die Wiesenstandorte dauerhaft zu erhalten, führt der NABU Sachsen seit vielen Jahren extensive Grünlandpflege im Gebiet durch. Mehr →