Bedrohte Jäger der Nacht
Ihre Spende für den Fledermausschutz
Im Sommer werden zudem häufiger flugunfähige Jungtiere gefunden, die entweder der Mutter zurückgeführt oder mit Milch aufgezogen werden müssen. In all diesen Fällen kümmern sich ehrenamtlich agierende Personen um Abholung und Vermittlung der Tiere. Im besten Fall müssen die Tiere nur etwas zugefüttert werden und können nach wenigen Tagen wieder freigelassen werden. In anderen Fällen ist eine aufwändige und langwierige Pflege notwendig. Für diese Versorgung und Pflege der Tiere braucht es neben der erforderlichen Erfahrung auch Equipment wie Aufbewahrungsbehälter, Futter für die Tiere sowie Medikamente.
Fledermäuse in Wohnungsnot
Infolge von Sanierungen, Abbrüchen und Baumfällungen kommt es häufig zum Verlust von Fledermausquartieren. Abhilfe erreicht man durch die Anbringung von Fledermauskästen, um neue Quartiere zu schaffen. Damit wir aktiv einen Beitrag im Fledermausschutz leisten können, möchten wir langlebige Holzbetonkästen erwerben und anbringen.
Helfen Sie uns mit Ihrer Spende für den Fledermausschutz in Sachsen.
- Mit 25 € unterstützen Sie die Pflege verletzter Fledermäuse, z.B. durch den Kauf von Mehlwürmern.
- Mit 50 € pflegen wir 50 qm Blühwiese – Lebensraum für zahlreiche Insekten, die die Nahrungsgrundlage für Fledermäuse sind!
- Mit 100 € können wir ein Gebäude mit einem Fledermauskasten ausstatten.
Spenden für den Fledermaus- schutz
Unterstützung sie uns beim Fledermausschutz in Sachsen.
Alle Informationen zur sicheren Datenverarbeitung finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.
Kontodaten
Sie können natürlich auch einen Betrag direkt auf unser Spendenkonto überweisen:
Bank für Sozialwirtschaft
Stichwort: Fledermausschutz
IBAN: DE66 3702 0500 0001 3357 01
Dürfen wir Ihnen Dank und eine Spendenbescheinigung senden? Dann teilen Sie uns bitte Ihre Adresse bei der Überweisung mit.
Hinweis:
Wir freuen uns über Ihre Spende. Sollten Sie Ihre Zuwendung einem bestimmten Zweck widmen, bemühen wir uns, diese entsprechend zu verwenden. Sollte dies nicht möglich sein, weil der Zweck erreicht ist oder wegfällt oder aus behördlichen Gründen, kommt Ihre Spende anderen satzungsgemäßen Aufgaben zugute.