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Fly-Line: NABU Sachsen klagt gegen Landratsamt

Im Erzgebirgskreis wurde 2018 eine Fly-Line gebaut – mitten im einzigen sächsischen Brutgebiet der Ringdrossel. Naturschutzvereinigungen wurden nicht, wie vorgeschrieben, an der Planung beteiligt. Der NABU Sachsen klagt hier gegen die rechtswidrig erteilte naturschutzrechtliche Befreiung.

Ringdrossel - Foto: privat

Ringdrossel - Foto: Jan Gläßer

Am Fichtelberg im Erzgebirgskreis wurde 2018 eine Fly-Line gebaut – mitten im einzigen sächsischen Brutgebiet der Ringdrossel (Turdus torquatus). Ihr Bestand wird auf fünf bis sieben Brutpaare geschätzt. Seit vielen Jahren engagieren sich ehrenamtliche Naturschützer um deren Erhalt. Der Singvogel ist geschützt nach der Vogelschutzrichtlinie Anhang 1 und streng bzw. besonders geschützt nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Auf der Roten Liste der Brutvögel Sachsen ist die Ringdrossel als „vom Aussterben bedroht“ verzeichnet. Zudem liegt das Areal im Landschaftsschutzgebiet und die im Land Sachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen sind bei derartigen Genehmigungsverfahren laut Gesetz zu beteiligen. Dies ist ausgebleiben. Der NABU Sachsen hatte mehr als ein Jahr später nur zufällig von dem bereits realisierten Vorhaben erfahren.

Im Anschluss an das zuständige Landratsamt gesendete Schreiben blieben unbeantwortet. So sah sich der Landesverband gezwungen, eine Anwaltskanzlei mit der Wahrnehmung seiner Rechte zu betrauen. Diese hat als erstes alle Unterlagen zum Verfahren angefordert. Eine erste Sichtung der gesendeten Unterlagen brachte aus anwaltlicher Sicht gravierende Verfahrensmängel ans Tageslicht: Die Baugenehmigung ist gemessen an den gesetzlichen Vorgaben für eine Außenbereichsbebauung rechtswidrig. Denn diese erfüllt die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nicht, die besagt, dass Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch geeignete Maßnahmen auszugleichen oder zu ersetzen sind. Nichts davon ist geschehen. Ebenso fand die artenschutzrechtliche Beurteilung erst nach Baubeginn statt – weshalb keine Exemplare der Ringdrossel gefunden wurden. So wurde die naturschutzrechtliche Befreiung etwa ein halbes Jahr nach Erteilung des Baugenehmigungsbescheids und ca. vier Monate nach Baubeginn ohne Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen pauschal erteilt.


Im April 2020 Klage eingereicht

Dagegen legte der NABU Sachsen im Oktober 2019 Widerspruch ein. In einem ersten Schritt wurde beantragt, die naturschutzrechtliche Genehmigung für das Vorhaben aufzuheben – der Widerspruch wurde jedoch zurückgewiesen. Schließlich reichte die vom NABU beauftragte Kanzlei im April 2020 beim zuständigen Verwaltungsgericht Chemnitz Klage ein. Gleichzeitig wurde gegenüber dem Landratsamt wiederholt Gesprächsbereitschaft signalisiert. So kam es im Spätherbst 2020 zu einem ersten Treffen mit Vertretern des Landratsamtes, des NABU Sachsen und der Anwaltskanzlei mit dem vorläufigen Ergebnis, dass durch das Amt ein Monitoring für die Ringdrossel durch vom NABU vorgeschlagene Experten durchgeführt wird.


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Ringdrossel - Foto: privat
Totalversagen beim Natur- und Artenschutz am Fichtelberg

Der NABU Sachsen hat nur zufällig von dem bereits realisierten Vorhaben erfahren, die erforderliche Verbandsbeteiligung war ausgeblieben: Am Fichtelberg wurde eine Fly-Line gebaut – mitten im einzigen sächsischen Brutgebiet der Ringdrossel. Mehr →

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