Illegaler Wegeausbau im Naturschutzgebiet „Röderauwald Zabeltitz“ verhindert notwendige Überschwemmungen
NABU Sachsen reicht Klagebegründung beim Verwaltungsgericht Dresden ein
02. Juni 2021 - Im Rechtsverfahren des zu einer Straße ausgebauten Waldweges bei Großenhain hat der NABU Sachsen nun die Klagebegründung beim Verwaltungsgericht Dresden eingereicht. Auf 74 Seiten legt die beauftragte Kanzlei Baumann Rechtsanwälte dar, dass es sich bei den betroffenen Flächen um ein äußerst sensibles Gebiet von hoher naturschutzfachlicher Bedeutung handelt. „Das Areal ist von den Fließgewässern der Röder sowie deren Auwald geprägt“, erklärt Bernd Heinitz, Landesvorsitzender des NABU Sachsen. „Doch die gerade für den Auwald lebensnotwendigen Überschwemmungen werden durch den Wegeausbau und die Höherlegung unterbunden.“
Bei dem Gebiet handelt es sich um eine überregional bedeutsame Auenlandschaft im Übergangsbereich vom Lösshügelland zum sächsischen Tiefland mit naturnahen Fließgewässerabschnitten, Altarmen, Erleneschenwäldern und Weichholzauenwäldern, Eichen-Hainbuchenwäldern, Grünlandbereichen verschiedener Trophie- und Feuchtegrade. Größere zusammenhängende, naturnahe Auwälder zählen heute in Mitteleuropa zu den seltensten Biotoptypen überhaupt. Sie sind unter anderem durch den Klimawandel gefährdet und auf „menschliche Unterstützung“, etwa durch periodische Flutungen, angewiesen.
Dauerhaft nachteilige Folgen für die Röderaue
Überdies weist ein externes Gutachten von Fachgutachter Dr. Matthias Schreiber zu den Beeinträchtigungen des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes (FFH-Gebiet) „Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain“ noch aus anderen Gründen auf dauerhaft nachteilige Folgen für das Gebiet hin: Verbaut wurden völlig standortfremde Materialien, die insbesondere an diesem Auenstandort mit regelmäßig hohen Wasserständen bzw. Überflutungen des Geländes zu Auswaschungen führen und damit Giftstoffe bzw. standortuntypische Nährstoffkonzentrationen einschwemmen können und so eine Veränderung der Vegetation bewirken. Hinzu kommen mögliche Effekte durch die durch den Straßenbetrieb bedingten Barrierewirkungen auf die Arten Mopsfledermaus, Wolf, Fischotter und Biber sowie Amphibien- und Vogelarten, die im FFH- und Vogelschutzgebiet nachgewiesen wurden.
„Mit unserer Klage wollen wir unter anderem erreichen, dass der Landkreis Meißen verpflichtet wird, geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der rechtswidrigen Nutzung des Weges zu ergreifen“, sagt NABU-Landesvorsitzender Heinitz. „Außerdem muss der Landkreis sicherstellen, dass die betroffenen Lebensraumtypen weiter auentypisch geflutet werden“, fordert er.
Hintergrund
Die Landkreisverwaltung Meißen ließ im Frühjahr 2019 bei Großenhain ein Breitbandkabel verlegen und den bestehenden Waldweg als Straße ausbauen. Dabei wurden standortfremde Materialien 30 bis 40 Zentimeter aufgeschüttet und mit einer Schottertragschicht aus Grauwacke und einer fünf bis zehn Zentimeter hohen Porphyrsplittschicht verdichtet. Die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen blieb aus. Widersprüche des NABU Sachsen, nachdem dieser Kenntnis davon erhalten hatte, wurden nicht berücksichtigt, sodass im März 2021 Klage eingereicht wurde.
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Die Landkreisverwaltung ließ im Frühjahr 2019 bei Großenhain ein Breitbandkabel verlegen und den bestehenden Waldweg als Straße ausbauen. Widersprüche des NABU Sachsen, nachdem dieser Kenntnis davon erhalten hatte, wurden nicht berücksichtigt. Mehr →