NABU Sachsen legt Beschwerde bei EU ein
Geschützte Wald-, Quell- und Moorgebiete durch Kiesabbau „Würschnitz-West“ gefährdet
28. Januar 2021 - Der NABU Sachsen hat bei der Europäischen Kommission Beschwerde wegen Verstoßes gegen das EU-Recht eingereicht. Grund der Beschwerde ist die Gefährdung alter Waldbestände sowie unersetzbarer Quell- und Moorgebiete durch den großflächigen Kiesabbau in der Radeburg-Laußnitzer Heide. Das Gebiet liegt im Südosten des Freistaates Sachsen in den Landkreisen Meißen und Bautzen. Eine besondere Bedrohung ergibt sich für das EU-Vogelschutzgebiet „Laußnitzer Heide“, das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf'“ sowie die Naturschutzgebiete „Waldmoore bei Großdittmannsdorf“ und „Moorwald am Pechfluss bei Medingen“.
„Eine Gefährdung der Gebiete liegt aktuell durch die Verfüllung eines betriebenen Kiessandtagebaus mit standortfremdem Material vor“, erklärt Bernd Heinitz, Landesvorsitzender des NABU Sachsen. „Dies führt zu einer Erhöhung der Leitfähigkeit und der Nitratwerte im Pechfluss und mehreren Seitengräben.“ Diese Werte stellen eine Gefahr für Tier- und Pflanzenarten dar, unter anderem für die laut Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützten nährstoffarmen Moorlebensräume sowie die Libellen Große Moosjungfer und Östliche Moosjungfer, welche auf eine entsprechende Qualität und Quantität des Wassers angewiesen sind. Auch die Vorkommen der Hochmoorart Sphagnum magellanicum und des Rundblättrigen Sonnentaus sind bedroht. Seine Beschwerde stützt der NABU auf eine Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen, Fachpublikationen und Tagungsergebnissen zum Gebiet.
Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren läuft aktuell
Aktuell ist ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren Kiessandtagebau „Würschnitz West“ anhängig. Das vorgeschaltete Raumordnungsverfahren sah unter strengen Maßgaben eine Abbaufläche von maximal 44 Hektar als verträglich an. Beantragt im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren wurde jedoch eine Fläche von 137 Hektar. Die Unterlagen weisen eklatante Defizite aus. So sind die Verträglichkeitsuntersuchungen bezüglich Umwelt und NATURA-2000-Gebieten völlig unzureichend. Es fehlt ebenso das angeforderte hydrogeologische Gutachten, welches die Auswirkungen auf den Gesamtraum betrachtet. „Wir erwarten diesbezüglich belastbare Unterlagen vom Sächsischen Oberbergamt und ein verantwortungsvolles, in die Zukunft gerichtetes Verhalten aller Akteure“, konstatiert Heinitz.