Landkreisverwaltung Meißen missachtet Naturschutzrecht
Illegaler Straßenbau im Naturschutzgebiet „Röderauwald Zabeltitz“
27. Oktober 2020 - Bei Eingriffen in Schutzgebiete müssen der NABU Sachsen und die weiteren anerkannten Naturschutzvereinigungen an den Verfahren beteiligt werden – das wurde erneut missachtet, diesmal von der Landkreisverwaltung des Landkreises Meißen. Sie ließ, ohne die Verbände einzubeziehen, im Frühjahr 2019 ein Breitbandkabel verlegen und den bestehenden Waldweg als Straße ausbauen. So wurden standortfremde Materialien 30 bis 40 Zentimeter hoch aufgeschüttet und mit einer Schottertragschicht aus Grauwacke und einer fünf bis zehn Zentimeter hohen Porphyrsplittschicht verdichtet. Widersprüche des NABU Sachsen, nachdem dieser Kenntnis von dem Bau erhalten hatte, wurden nicht berücksichtigt.
Unsere Aufgabe ist es, der Natur zu ihrem Recht zu verhelfen. Wenn es wie im vorliegenden Fall gegen das Gesetz verstoßen wird, dann müssen wir reagieren. Dazu gehört auch, dass der Weg gesperrt und die Nutzung untersagt werden muss, bis hierfür eine Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung sowie ein Planfeststellungsverfahren mit entsprechender Beteiligung durchgeführt wird.
Bernd Heinitz
Landesvorsitzender NABU Sachsen
Aus diesen Gründen hat der NABU Sachsen nun eine Anwaltskanzlei mit der Wahrnehmung seiner Interessen betraut. Diese machte gleich mehrere Rechtsverstöße geltend. Unter anderem erfordert der Ausbau einer sogenannten sonstigen Straße innerhalb der Kulisse der NATURA 2000-Gebiete und eines Naturschutzgebietes die vorherige Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens und einer Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich der dahingehenden Verbandsbeteiligung.
Doch dass auf den betroffenen Flächen der Städte Großenhain und Gröditz sowie der Gemeinden Glaubitz, Nauwalde, Röderaue und Wülknitz im Landkreis Meißen mehrere Schutzgebiete nach nationalem und europäischem Naturschutzrecht liegen, interessierte bei der Bewilligung anscheinend niemanden. Konkret handelt sich um das Naturschutzgebiet „Röderauwald Zabeltitz“, das Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Röderaue und Kienheide“, das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain“ sowie das EU-Vogelschutzgebiet „Unteres Rödertal“. Der NABU Sachsen erwartet nun eine rasche Reaktion der Behörden.