Nahezu trockengefallene Ausleitstrecke der Wasserkraftanlage Klosterbuch - Foto: Lutz Mükke
Verstoß gegen Sächsisches Fischereigesetz
NABU Sachsen erstattet Anzeige gegen Wasserkraftanlage Klosterbuch
05. Juni 2020 - Der NABU Sachsen hat Anzeige wegen Verstoßes gegen das Fischereigesetz gegen den Betreiber der Wasserkraftanlage Klosterbuch der Freiberger Mulde gestellt. Bei einer Kontrolle am 26. Mai wurde festgestellt, dass der Mindestwasserabfluss dort gravierend unterschritten wird. Die Fischaufstiegsanlage ist zugesetzt und dadurch für Fische nicht passierbar. Das Gebiet befindet sich im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Muldentäler oberhalb des Zusammenflusses“ und es ist anzunehmen, dass die Wasserkraftnutzung in der beschriebenen Art und Weise nicht mit Entwicklungs- und Erhaltungszielen des Gebietes vereinbar ist.
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz sind oberirdische Gewässer so zu bewirtschaften, dass eine Verschlechterung ihres ökologischen und ihres chemischen Zustands vermieden wird. Der Betrieb der Wasserkraftanlage im vorgefundenen Zustand verstößt dagegen. Ebenso wird gegen das Verschlechterungsverbot der europäischen Wasserrahmenrichtlinie verstoßen, demzufolge sich der ökologische Zustand, beispielsweise in Bezug auf Durchgängigkeit, Gewässerflora und Fischfauna, nicht verschlechtern darf.
Update 16. Juni 2020 - Das Landratsamt hat auf das Schreiben sehr rasch reagiert und eine Vorortkontrolle durchgeführt. Dabei wurden Verstöße gegen geltendes Wasserrecht festgestellt.