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  • Einwände einfach mal „wegwägen“
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Vorlesen

Verstoß gegen Sächsisches Fischereigesetz

NABU Sachsen erstattet Anzeige gegen Wasserkraftanlage Klosterbuch

Der NABU Sachsen erstattet wegen Verstoßes gegen das Fischereigesetz Anzeige gegen den Betreiber der Wasserkraftanlage Klosterbuch. Eine Kontrolle zeigte, dass der Mindestwasserabfluss dort gravierend unterschritten wird.

Wehr der Wasserkraftanlage Klosterbuch mit Verklausungen - Foto: Lutz Mükke

Wehr der Wasserkraftanlage Klosterbuch mit Verklausungen - Foto: Lutz Mükke

05. Juni 2020 - Der NABU Sachsen hat Anzeige wegen Verstoßes gegen das Fischereigesetz gegen den Betreiber der Wasserkraftanlage Klosterbuch der Freiberger Mulde gestellt. Bei einer Kontrolle am 26. Mai wurde festgestellt, dass der Mindestwasserabfluss dort gravierend unterschritten wird. Die Fischaufstiegsanlage ist zugesetzt und dadurch für Fische nicht passierbar. Das Gebiet befindet sich im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Muldentäler oberhalb des Zusammenflusses“ und es ist anzunehmen, dass die Wasserkraftnutzung in der beschriebenen Art und Weise nicht mit Entwicklungs- und Erhaltungszielen des Gebietes vereinbar ist.



  • Nahezu trockengefallene Ausleitstrecke der Wasserkraftanlage Klosterbuch - Foto: Lutz Mükke

    Nahezu trockengefallene Ausleitstrecke der Wasserkraftanlage Klosterbuch - Foto: Lutz Mükke

  • Wasserkraftanlage Klosterbuch: unpassierbarer Fischaufstieg - Foto: Lutz Mükke

    Wasserkraftanlage Klosterbuch: unpassierbarer Fischaufstieg - Foto: Lutz Mükke

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz sind oberirdische Gewässer so zu bewirtschaften, dass eine Verschlechterung ihres ökologischen und ihres chemischen Zustands vermieden wird. Der Betrieb der Wasserkraftanlage im vorgefundenen Zustand verstößt dagegen. Ebenso wird gegen das Verschlechterungsverbot der europäischen Wasserrahmenrichtlinie verstoßen, demzufolge sich der ökologische Zustand, beispielsweise in Bezug auf Durchgängigkeit, Gewässerflora und Fischfauna, nicht verschlechtern darf.

Update 16. Juni 2020 - Das Landratsamt hat auf das Schreiben sehr rasch reagiert und eine Vorortkontrolle durchgeführt. Dabei wurden Verstöße gegen geltendes Wasserrecht festgestellt.


Kontakt

Joachim Schruth - Foto: Ina Ebert
Joachim Schruth
Naturschutzrecht/-politik schruth@NABU-Sachsen.de 0341 337415-30

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