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Eine verpasste Chance!

Novelle des sächsischen Naturschutzgesetzes geht am Bedarf völlig vorbei

Die Novelle des sächsischen Naturschutzgesetzes geht am Bedarf völlig vorbei. Von den ursprünglichen Plänen sind nur zwei Punkte übrig geblieben: das kommunale Vorkaufsrecht für Naturflächen und die Möglichkeit für 16-Jährige im Naturschutzdienst.

Ehrenamtliche Helfer der Naturschutzjugend (NAJU) - Foto: Robert Michalk

Ehrenamtliche Helfer der Naturschutzjugend (NAJU) - Foto: Robert Michalk

18. Juni 2024 – Es ist eine Novellierung, die diesen Namen kaum verdient. Das sächsische Naturschutzgesetz wurde überarbeitet, dabei wurde jedoch eine Möglichkeit vertan, wirklich wirksame Veränderungen im Natur- und Artenschutz zu etablieren. Was schon lange angekündigt und längst überfällig war, hat der Landtag nun noch kurz vor der Wahl umgesetzt – allerdings nicht im erhofften Umfang. Es ist nicht so, dass an einem neuen Naturschutzgesetz nicht gearbeitet wurde. Bereits 2022 hatte der NABU Sachsen Stellung zu den Plänen genommen und eigene Vorschläge eingebracht. Doch im Laufe des zweijährigen politischen Einigungsprozesses sind von diesen Plänen und Vorschlägen nur zwei Punkte übrig geblieben – auf mehr konnten sich die Parteien offensichtlich nicht einigen. Es darf bezweifelt werden, dass diese Änderungen dem Natur- und Artenschutz in Sachsen tatsächlich helfen. Sie scheinen vielmehr gesetzliche Anpassungen zu sein, die niemandem wehtun.

Das kommunale Vorkaufsrecht zur Sicherung von Flächen für Renaturierungen, Artenschutz-programme und den Biotopverbund ist grundsätzlich sinnvoll. Doch wie groß das Interesse und die Kapazitäten der Kommunen für naturschutzbegründete Flächenkäufe sein werden, bleibt fraglich. Sinnvoller wäre es gewesen, auch anerkannten Naturschutzverbänden ein Vorkaufsrecht zu gewähren, wie es der NABU gefordert hatte. Hier wurde eine Chance verpasst, dem Naturschutz eine stärkere Stimme zu geben und nachhaltige Veränderungen anzuschieben.

Die zweite Änderung betrifft das Mindestalter für den Eintritt in den Naturschutzdienst. Künftig können sich Jugendliche bereits mit 16 Jahren als Naturschutzhelfer berufen lassen und einige der Befugnisse und Pflichten ausüben. Junge Menschen engagieren sich schon jetzt im Jugendalter im NABU und seiner Naturschutzjugend (NAJU). Sie übernehmen Vorstandsämter und nehmen ihre Mitwirkungsrechte wahr – ein Ehrenamt kennt keine Altersgrenzen. Zwar ist es positiv, dass naturschutzinteressierte Jugendliche nun auch im staatlichen Ehrenamt früher Verantwortung übernehmen dürfen, doch reicht dies nicht aus, um das langsame Sterben des Ehrenamtes aufzuhalten. Deutlich sinnvoller wäre eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierung der Naturschutzstationen gewesen, um die Anstellung von zwei Naturschutzpraktikern in Vollzeit zu sichern. Naturschutzstationen sind zentrale Orte für Umweltbildung, Ehrenamtsförderung und praktische Naturschutzarbeit – alle Bereiche greifen hier ineinander. So lernen Kinder und Jugendliche das Ehrenamt kennen und üben sich im praktischen Naturschutz. Auch hier wurde eine Chance vertan, echte und nachhaltige Unterstützung für das Naturschutzehrenamt zu etablieren.

Wir blicken nun gespannt auf den nächsten Koalitionsvertrag, in dem sich die regierenden Parteien auf neue Ziele verständigen werden. Hoffentlich finden dann Regelungen Eingang, die wirklich der Natur und dem Artenschutz zugutekommen.


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