Nature Restoration Law: Wichtiger Lichtblick
Notwendiger Schritt in Richtung ökologischer Sicherheit
29. Februar 2024 – Sicher wohnen? Braucht Hochwasserschutz. Gut wirtschaften? Braucht natürliche Ressourcen. Ernährungssicherheit? Braucht Bestäubung, gute Böden und Schutz vor Dürren. Wer leistet das alles? Intakte Ökosysteme, die in Europa immer seltener werden.
Am 27. Februar hat das Europäische Parlament mehrheitlich dem im Trilog erzielten Kompromiss zum Nature Restoration Law zugestimmt. Jetzt müssen nur noch die EU-Mitgliedsstaaten im Rat zustimmen, dann ist der Weg frei für ein weltweit einmaliges Gesetz zur Wiederherstellung unserer natürlichen Lebensgrundlagen.
Für NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger ein guter Anfang: „Das Nature Restoration Law ist ein wichtiger Schritt in Richtung ökologischer Sicherheit. Weitere müssen folgen. Von Ursula von der Leyens Versprechen eines starken Green Deals ist am Ende immerhin dies übriggeblieben. In Zukunft wird es immer wichtiger sein, den Gedanken des Bewahrens als einen Fixstern für unsere Lebensbedingungen zu betrachten. Nicht alles, was jetzt aus wirtschaftlichen Gründen zerstört wird, kann wieder ‚repariert’ werden. Es ist wichtig zu bedenken, dass auch kommende Generationen ein Anrecht auf eine intakte natürliche Umwelt haben.”
Das geplante Gesetz erkennt an, dass wir schon zu viel Biodiversität verloren haben und nun eine Mindestmenge zurückholen müssen, um unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten. Es schreibt verbindliche Ziele zur Wiederherstellung unserer Ökosysteme für alle Länder der EU vor.
Es liegt ein Gesetzestext vor, der folgende wichtige Punkte enthält:
- Das Gesetz enthält Vorgaben zur Wiederherstellung aller Ökosysteme – also zum Beispiel Meere, Moore, Wälder und Flussauen. Das ist eine Verbesserung gegenüber einer vorangegangenen Version, die die Renaturierung auf (Natura-2000-)Schutzgebiete beschränken wollte.
- Konkrete Anforderungen zur Verbesserung der Natur auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.
- Konkrete Anforderungen zur Wiederherstellung von Mooren.