Scheitert das EU-Renaturierungsgesetz?
Meilenstein im europäischen Naturschutz unter Beschuss
22. März 2024 – Eine für Montag, 25. März, geplante Ratsabstimmung wurde kurzfristig abgesagt. Damit fehlt dem Gesetz nun die finale Bestätigung. Der Grund: Ungarn, bisher Befürworter des Gesetzes, hat kurzfristig seine Unterstützung entzogen. Eine neue Mehrheit konnte in der Kürze der Zeit nicht organisiert werden. Ohne Bestätigung durch den EU-Rat kann das Gesetz nicht in Kraft treten.
Die Abstimmung sollte eigentlich eine reine Formsache sein: Eine Einigung über den Gesetzestext war bereits im November erzielt und von den Botschafterinnen und Botschaftern der Mitgliedstaaten genehmigt worden. Doch trotz der breiten Unterstützung seitens der Bürgerinnen und Bürger, des Europäischen Parlaments, der Wissenschaft, Unternehmen und 19 Mitgliedstaaten wurde das EU-Renaturierungsgesetz in letzter Minute nun von europäischer Machtpolitik in Geiselhaft genommen.
Alle Mitgliedsstaaten sind angehalten, Verantwortung für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen zu übernehmen. Mit vereinter Kraft muss die Blockade jetzt durchbrochen werden. Während Deutschland das Gesetz befürwortet, lehnen neben Ungarn auch Italien, die Niederlande, Schweden und die Slowakei die Verordnung ab. Belgien, Finnland und Österreich wollen sich aktuell enthalten, könnten durch ein positives Votum dem Gesetz aber zum Erfolg verhelfen.
„Die Ablehnung einiger Staaten vermittelt den Eindruck, dass sie die Dimension der Naturkrise nicht ernst nehmen“, kritisiert NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger die Situation. „Die Auswirkungen sind bereits überall spürbar und werden sich weiter verschlimmern. Kein einziger EU-Mitgliedsstaat kann sich den Konsequenzen zerstörter Natur entziehen. Die Verordnung wird zumindest teilweise die Schäden unserer Lebens- und Wirtschaftsweise abfedern.“ Nach der Zustimmung im EU-Parlament brauche es dafür aber jetzt ein klares Votum des Rates.