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Kein nachhaltiger Tourismus ohne intakte Naturräume

Trotz negativem Gerichtsurteil und naturschutzfachlicher Ablehnung hält die Stadt Oberwiesenthal am massiven Eingriff in die Natur fest

Trotz negativem Gerichtsurteil und naturschutzfachlicher Ablehnung hält die Stadt Oberwiesenthal am massiven Eingriff in die Natur fest. Der NABU bezieht erneut Stellung gegen die geplante Bebauung eines geschützten Biotops für Wiesenbrüter.

Artenreiche Gebirgswiese in Oberwiesenthal – Foto: Ulrike Kahl

Artenreiche Gebirgswiese in Oberwiesenthal – Foto: Ulrike Kahl

5. März 2024 – In der Auseinandersetzung um den geplanten Bau einer Ferienhaussiedlung auf einer artenreichen Bergwiese im Kurort Oberwiesenthal ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Aufgrund starker artenschutzrechtlicher Bedenken hatte sich der NABU Sachsen wiederholt ablehnend zu dem Vorhaben geäußert und war gegen die im vergangenen Jahr dennoch begonnenen Baumaßnahmen erfolgreich gerichtlich vorgegangen. Trotz negativem Gerichtsurteil und naturschutzfachlicher Ablehnung hat die Stadt Kurort Oberwiesenthal nun den Bebauungsplan und die entsprechende dritte Flächennutzungsplanänderung neu ausgelegt – und das ohne wesentliche Änderungen an den massiven Eingriffen in die Natur. Die Stadt setzt dabei auf die gleichen Annahmen, die von allen beteiligten Naturschutzbehörden und Gerichten als offenkundiger Verstoß gegen das Arten- und Biotopschutzrecht gewertet wurden. Der Verband hat daher mit Unterstützung der Rechtsanwaltskanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB eine ablehnende Stellungnahme eingereicht und behält sich weitere Schritte vor.

Dr. Maria Vlaic, Landesvorsitzende des NABU Sachsen, kommentiert: „Weshalb sich die Stadt hier so hinter die Investoren stellt, bleibt uns vollkommen schleierhaft. Insbesondere vor dem immensen medialen Druck, der schon entstanden ist, ist dieser Mangel an Rücksicht auf den Erhalt der Artenvielfalt erschreckend. Mit einem allgemeinen Interesse am Ausbau touristischer Infrastruktur sind derartig schwerwiegende Eingriffe in die Natur nicht zu rechtfertigen.“

Bergwiesen stellen gesetzlich geschützte Biotope dar, deren Zerstörung lediglich unter Ausnahmeentscheidung möglich ist, die insbesondere einen vollständigen Ausgleich der Beeinträchtigungen voraussetzt. Gegen die biotopschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung des Landratsamt Erzgebirgskreis hatte der NABU Sachsen daher Widerspruch erhoben. Die Fläche ist ein bedeutendes Habitat für Wiesenbrüter, wie etwa den in Sachsen stark gefährdeten Wachtelkönig.

Dass dem Tourismus hier der Vorzug gegeben wird, ist nach Ansicht des NABU Sachsen eine schwerwiegende Fehleinschätzung vonseiten der Stadt und des Landratsamts. Denn auch der Tourismus im Erzgebirge muss im Einklang mit dem Naturschutz entwickelt werden, um der Region einen langfristigen Mehrwert zu bringen. Der kürzlich veröffentlichte „Masterplan Tourismus Sachsen“ erkennt das gesteigerte Umwelt- und Klimabewusstsein der Reisenden und spricht selbst davon, dass die Naturschutzbehörden als mittelbar Beteiligte rechtzeitig einbezogen werden sollen. Tourismus im Erzgebirge ist nur mit einer gut erhaltenen Natur überhaupt möglich. Mit der derzeitigen Planung zerstört die Stadt Oberwiesenthal die eigene wirtschaftliche Grundlage. Besonders vor dem Hintergrund, dass das Bundesumweltministerium für die etwa fünf Kilometer entfernten Gemeinden Sehmatal/Neudorf und Crottendorf gerade erst ein unter anderem auf den Erhalt von Bergwiesen ausgerichtetes Naturschutzgroßprojekt bewilligt hat, wirkt das Bauvorhaben in Oberwiesenthal absurd.


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Artenreiche Gebirgswiese in Oberwiesenthal – Foto: Ulrike Kahl

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