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EU Nature Restoration Law tritt in Kraft

Ziel: Geschädigte Ökosysteme wiederherstellen und die biologische Vielfalt fördern

Das EU Nature Restoration Law tritt in Kraft: Ein Meilenstein für den Naturschutz in Europa. Die Verordnung zielt darauf ab, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen und die biologische Vielfalt zu fördern. Sie setzt konkrete Ziele für Mitgliedstaaten, um Lebensräume zu verbessern und neu zu schaffen.

Sonnenaufgang im Wald  Foto: NABU/Tobias Gmeiner

Sonnenaufgang im Wald Foto: NABU/Tobias Gmeiner

18. August 2024 - Am heutigen Tag tritt die europäische Verordnung über die Wiederherstellung der Natur in Kraft. Das sogenannte Nature Restoration Law wurde am 29. Juli 2024 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht und erhält am heutigen Tag Wirkung. Die Verordnung selbst besteht aus 28 Artikeln, die für alle Mitgliedsstaaten einen verbindlichen Rechtsakt begründen und in vollem Umfang umgesetzt werden müssen.

Die Verordnung steht im Zeichen des „Green Deal“, (insbesondere der „EU Biodiversity Strategy for 2030“), der amtierenden EU-Kommission unter Ursula von der Leyen und war von den Befunden der Europäischen Umweltagentur veranlasst worden. Letztere hatte in einem aufsehenerregenden Bericht vorgestellt, dass sich rund 80 Prozent der Lebensräume in der EU in einem schlechten ökologischen Zustand befinden, was eine drastische Verschlechterung bedeutet (EEA Report 2020). Dieser Bericht und die vielen weiteren Ergebnisse der Forschung, zeichneten ein alarmierendes Bild und waren eine deutliche Handlungsaufforderung an die Politik auf europäischer Ebene.

Zwei Jahre nach dem ersten Entwurf, fand am 17. Juni 2024 die finale Abstimmung im Europarat statt, in dem die Verordnung nicht zuletzt durch einen politischen Coup der österreichischen Umweltministerin angenommen wurde. Die Mitgliedsstaaten haben nun wiederum zwei Jahre Zeit, nationale Wiederherstellungspläne zu entwickeln, in denen dargestellt werden muss, wie die Ziele erreicht werden sollen. Bis 2030 müssen für 20 Prozent der geschädigten Regionen Maßnahmen eingeleitet werden, um die Natur vor Ort wiederherzustellen. Bis 2050 sollen entsprechende Schritte dann für 90 Prozent der betroffenen Ökosysteme gefunden worden sein. Der Fokus liegt dabei, auf der langfristigen und nachhaltigen Erholung biodiverser und widerstandsfähiger Ökosysteme, der Verwirklichung übergeordneter EU Ziele zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbesserung der Ernährungssicherheit. Dabei sollen Synergien mit anderen gesellschaftlichen Bereichen, wie der Transformation zu Erneuerbaren Energien und der Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel hergestellt werden.

Klima- und Biodiversitätskrise stellen sich nach dem ersten Viertel des 21. Jahrhunderts als die zentralen, entscheidenden Herausforderungen der Menschheit dar. Das Nature Restoration Law bildet auf europäischer Ebene die gesetzliche Grundlage diese beiden planetaren Umweltkrisen in Europa anzupacken. Die Verordnung ist ein Sprung in die Offensive für den Umweltschutz. Wie gut er ausgeführt wird, hängt an den Mitgliedsstaaten – also an uns.

Link zu ausführlicher Erklärung NRL vom NABU BV:

https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/naturschutz/europa/33254.html


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