Grünes Licht für Nature Restoration Law
Wegweisendes Gesetz zur Wiederherstellung der Natur
20. Juni 2024 – Dr. Maria Vlaic, Vorsitzende des NABU Sachsen: "Renaturierung ist für uns ein riesiges Thema. Sachsen hat wegen seiner Tagebaulandschaften eine gewaltige Hypothek zu tragen und gleichzeitig eine große Verantwortung für die Erhaltung aber auch die Wiederherstellung einer wertvollen Natur- und Kulturlandschaft. Renaturierung dient nicht nur der Natur, sondern auch dem Menschen, denn sie sichert die Ökosystemleistungen der Natur."
Nur intakte Ökosysteme versorgen uns nachhaltig mit natürlichen Ressourcen. Nur gesunde Böden und die Vielfalt unserer Bestäuber sichern die Nahrungsmittelproduktion und niedrige Lebensmittelpreise. Nur mit Hilfe unserer Natur können wir die Klimakrise und ihre Folgen mildern – etwa Hochwasserschutz durch renaturierte Flussauen oder CO2-Speicherung durch wiedervernässte Moore und gesunde Wälder.
Damit das EU-Renaturierungsgesetz in Deutschland zum Erfolg werden kann, braucht es eine ambitionierte Umsetzung auf nationaler Ebene. Dazu Stephan Piskol, NABU-Referent für Renaturierung und natürlichen Klimaschutz: “Damit wir unsere Ökosysteme mit der gebotenen Eile reparieren und heilen können, braucht es auch eine Anpassung von Gesetzen für schlankere Verfahren und mehr Klarheit für die Bundesländer. Ein solches Nationales Gesetz zur Rettung der Natur muss den Naturschutz wieder auf eine Ebene mit den anderen Nachhaltigkeitspolitiken des Landes bringen. Die polarisierende und von Fake News geprägten Debatten um das EU-Gesetz dürfen sich dabei nicht wiederholen. Über die beste Art einer sozialverträglichen Umsetzung können wir ausführlich diskutieren. Über die Notwendigkeit der Wiederherstellung der Natur aber nicht."
Mehr Informationen:
https://www.nabu.de/news/2023/06/35063.html