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Zum neuen Umgang mit dem Wolf

Trotz rechtlicher Erleichterungen nicht vorschnell entscheiden – jeder Wolf ist streng geschützt!

Am 13. März haben sich die Bundesländer mit den meisten Wolfsrudeln auf neue Modalitäten zum schnelleren Abschuss von Wölfen bei Nutztierrissen geeinigt. Der NABU Sachsen nimmt dies zum Anlass, um noch einmal auf die wichtigsten Zusammenhänge zwischen Wolf und Herdenschutz hinzuweisen.

Europäischer Grauwolf in Deutschland – Foto: Heiko Anders

Europäischer Grauwolf in Deutschland – Foto: Heiko Anders

18. März 2024 – Letzten Mittwoch (13.03.) haben sich die Bundesländer, in denen die meisten Wolfsrudel leben, auf neue Modalitäten zum schnelleren Abschuss von Wölfen bei Nutztierrissen geeinigt. Der NABU Sachsen nimmt dies zum Anlass, um noch einmal auf die wichtigsten Zusammenhänge zwischen Wolf und Herdenschutz hinzuweisen.

Ungeachtet der in den vergangenen rund zwanzig Jahren erzielten Erfahrungen und Erfolge beim Herdenschutz durch Elektrozäune wird der Ruf nach Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes und schnelleren Abschussgenehmigungen immer lauter. Verschiedenste politische Akteure mischen sich aus mitunter ganz sachfremden Erwägungen ein und oft ist berechtigtes Interesse der Nutztierhalter und bloße Stimmungsmache kaum noch zu unterscheiden. Jeder Nutztierriss durch Wölfe wird zum Politikum und zum Gegenstand von Schuldzuweisungen und medialer Präsentation. Der NABU Sachsen sieht deshalb die Notwendigkeit, im Interesse der auch für den Naturschutz und die Landschaftspflege wichtigen Nutztierhalter, die Reaktionszeiten auf Nutztierrisse durch Wölfe zu verkürzen.

Ob die von den „Wolfsländern“ beschlossenen Modalitäten im Detail sinnvoll, praktikabel und vor allem wirklich beschleunigend sind, muss die Umsetzung zeigen. Der bloße Abschuss eines Wolfes innerhalb eines von Nutztierrissen betroffenen Weidegebietes löst das Problem nicht, mag er noch so schnell nach dem Rissereignis erfolgen. Denn der überwiegende Teil der sächsischen Wölfe jagt Rehe, Wildschweine, Rotwild und vereinzelt Biber und Wassergeflügel. Nur einige Wölfe haben in bestimmten Regionen Nutztiere als leichtere Beute für sich entdeckt. Das liegt nicht selten an einem lückenhaften Herdenschutz, also fehlenden oder nicht funktionierenden Elektrozäunen. Nach mehr als zwanzig Jahren Wolfserfahrung und Beratung sowie finanzieller Förderung durch den Freistaat ist dieses Defizit schwer zu begreifen. Diese Lücken im technischen Herdenschutz laden Wölfe regelrecht ein, die Herde anzugreifen. Jeder Jagderfolg in einer ungeschützten Schaf- oder Ziegenherde ermutigt die intelligenten Rudeltiere, es wieder zu tun und diese fatale Erfolgsstrategie an ihre Nachkommen weiterzugeben.

Einem flächendeckenden technischen Herdenschutz misst der NABU Sachsen deshalb einen großen Stellenwert bei. Das bedeutet nicht, dass in „hot-spot“ – Regionen im Einzelfall Wölfe nicht doch geschossen werden dürfen. Bei aller Erleichterung und Beschleunigung muss aber das Abschussziel bleiben, möglichst den Verursacherwolf zu töten – und nicht irgendeinen Wolf, der innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens im Umkreis der Herde auftaucht. Die Abschusserleichterung dient der Ursachenbekämpfung und nicht der Bestrafung einer gesetzlich streng geschützten Tierart für unbotmäßiges Verhalten. Die Besenderung (zur Überwachung des Verhaltens) und Vergrämung von Wölfen, die sich einer Herde wiederholt nähern, dürfen nicht außer Betracht bleiben.  Schon die Besenderung eines Wolfes – bei der der Wolf eng mit ihn ängstigenden menschlichen und technischen Gerüchen und Geräuschen konfrontiert wird – kann ausreichen, um ihn künftig vom Ort des Geschehens dauerhaft fernzuhalten. Zudem ist er dann „am Sender“ und unter Kontrolle, notfalls bis zum finalen Schuss.

Die „hot-spot“-Regionen, in denen Wölfe schneller geschossen werden dürfen, müssen die Ausnahme bleiben. Die Realität des Rissgeschehens zeigt, dass Nutztierrisse durch Wölfe kein flächendeckendes Thema in Sachsen sind, sondern das Problem ganz bestimmter Regionen. Der NABU Sachsen plädiert deshalb dafür, die Sondergebiete, in denen die Abschüsse unter erleichterten Bedingungen erfolgen dürfen, zu befristen und das gesamte jetzt zu etablierende Verfahren wissenschaftlich zu begleiten und auszuwerten – damit nicht zu oft „der falsche Wolf“ erschossen wird.

In diesem Zusammenhang sind die zum Schutz der gewerblichen Schweinehalter vor der afrikanischen Schweinepest (ASP) aufgebauten kilometerlangen Zäune in Sachsen mehr als problematisch. Es gibt deutliche Hinweise darauf, dass an ihnen Wölfe trainieren, Zäune zu überwinden, zu untergraben oder nach Schwachstellen und Lücken abzulaufen. Daher ist eine der wichtigsten Maßnahmen, die die Politik zum Schutz der Nutztiere und ihrer Halter umsetzen muss, die ASP-Zäune abzubauen oder wenigstens deutlich zu reduzieren. Dies ist übrigens nicht nur der Wölfe wegen notwendig, sondern auch wegen der negativen Zerschneidungswirkung von Tierwechseln und Tierwanderrouten. Der NABU Sachsen spricht sich dafür aus, die Neuregelung der Abschussbedingungen zum Anlass zu nehmen, um das ASP-Management zu überdenken und die für die Natur wirklich schädlichen Zäune abzubauen.


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