Sachsens Wünsche für eine nachhaltige Landwirtschaft, die Klima und Arten schützt
NABU Sachsen übergibt in Leipzig Bürgerwünsche an EU-Abgeordnete Constanze Krehl
30. September 2019 - Jedes Jahr geben wir EU-weit knapp 60 Milliarden Euro an Steuergeldern für Agrarsubventionen aus – das sind 114 Euro pro EU-Bürgerin und EU-Bürger. Nur ein Bruchteil davon fließt an Landwirte für die Umsetzung naturverträglicher Maßnahmen. Belohnt wird mit einem Großteil des Geldes vor allem die zunehmende Intensivierung der Landwirtschaft – welches in der Folge das rasante Vogel- und Insektensterben beschleunigt. Die Reform dieser Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) steht nun aktuell in Brüssel bevor. Die Neuverhandlungen zwischen nationalen Regierungen und EU-Parlament über die Agrarsubventionen der nächsten sieben Jahre sind die letzte Chance, die Kehrtwende einzuleiten.
„Meine 114 Euro für …“
Deshalb hat der NABU knapp ein Jahr lang die Menschen in Deutschland nach ihren Wünschen befragt, was mit ihrem Steuergeld künftig gefördert werden soll. Auf den 114-Euro-Postkarten des NABU und auch im Internet konnten die Bürgerinnen und Bürger ihre Wünsche zur Neugestaltung der GAP eintragen – so sind insgesamt über 60.000 Stimmen zusammengekommen. Diese lassen keinen Zweifel daran, dass die Menschen in Deutschland sich eine Agrarpolitik wünschen, die Landwirte dafür belohnt, wenn sie das Klima und die Artenvielfalt schützen. Das dies dringend notwendig ist, zeigen die jüngsten Berichte des Weltklima- (IPCC) und des Weltbiodiversitätsrates (IPBES).
Am Freitag, dem 27. September, übergab Bernd Heinitz, Landesvorsitzender des NABU Sachsen die gesammelten Wünsche aus Sachsen an die Europaabgeordnete für die SPD in der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament Constanze Krehl, um zu zeigen, wie viele Menschen auch hier das Thema bewegt.
Die Kernforderungen des NABU
Money for Nature: Der NABU fordert eine EU-weite Zweckbindung von mindestens 15 Milliarden Euro pro Jahr für Naturschutzleistungen
Space for Nature: Jeder landwirtschaftliche Betrieb soll 10 Prozent seiner Fläche für den Erhalt der Artenvielfalt zur Verfügung stellen, z. B. durch Randgehölze, Blühstreifen oder Brachen.
Transformation: Bis 2030 muss der Ausstieg aus den schädlichen flächengebundenen Direktzahlungen gelungen sein und das Geld stattdessen in konkrete Umwelt-, Natur- und Klimaleistungen der Landwirte fließen. Nur so lässt sich die fortschreitende Intensivierung der Landwirtschaft eindämmen.