Hände weg vom Wolf!
Online-Aktion gestartet: „Nein“ sagen zur geplanten Gesetzesänderung
06. September 2019 - Der vor der Sommerpause vom Bundeskabinett verabschiedete Änderungsentwurf des Bundesnaturschutzgesetzes zum Wolf soll noch in diesem Herbst im Bundestag zur Abstimmung kommen. Danach soll der Abschuss von Wölfen, die wiederholt geschützte Nutztiere gerissen haben, künftig einfacher werden. Doch statt Rechtssicherheit für Weidetierhalter zu schaffen und effektiven Herdenschutz flächendeckend voranzutreiben, bringt der Gesetzesentwurf mehr Unsicherheit für den Umgang mit Wölfen. Deshalb appelliert der NABU an die Mitglieder des Bundestages, gegen den Entwurf zu stimmen und sich stattdessen für konkrete Hilfen in der Praxis von Weidetierhaltern einzusetzen.
Um die Gesetzesänderung im Bundestag zu stoppen, hat der NABU die Online-Mobilisierungsaktion „Hände weg vom Wolf!“ gestartet, um gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern an die Abgeordneten zu appellieren, gegen die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zu stimmen und sich endlich für praktische und echte Lösungen für die Koexistenz von Mensch, Weidetier und Wolf einzusetzen.
Der NABU fordert eindeutige Kriterien und konkretere Definitionen zu Ausnahmegenehmigungen, insbesondere bei wiederholten Übergriffen auf geschützte Nutztiere. Das wäre auch ohne die Öffnung des Gesetzes mit einer Überarbeitung der Auslegungshilfen möglich.
Ungeahnte Konsequenzen für den Artenschutz
Durch die derzeit geplante Änderung könnten Wölfe – und sogar andere streng geschützte Wildtiere wie Biber und Kegelrobben – künftig auch einfacher getötet werden. Die geplanten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes öffnen somit Tür und Tor für ungeahnte Konsequenzen im Artenschutz.
Und damit nicht genug: Aus den Reihen der CDU werden Forderungen laut, für Wölfe sogar präventive Abschüsse, also noch bevor Schäden entstanden sind, zu genehmigen – ein für den Herdenschutz völlig ineffektiver, rechtlich fragwürdiger Vorstoß.