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Was sind die sächsischen Schutzgebiete wert?

Skandal im Zschopautal bei Lichtenwalde

Seit März 2022 werden im FFH-Gebiet „Zschopautal“, einem europäischen Schutzgebiet, Bäume im großen Stil ohne die erforderliche vorherige FFH-Verträglichkeitsprüfung gefällt.

Baumfällungen am Südhang des FFH-Gebietes „Zschopautal“ – Foto: Maria Vlaic

Baumfällungen am Südhang des FFH-Gebietes „Zschopautal“ – Foto: Maria Vlaic

20. April 2023 – Seit März 2022 werden im FFH-Gebiet „Zschopautal“, einem europäischen Schutzgebiet, Bäume im großen Stil ohne die erforderliche vorherige FFH-Verträglichkeitsprüfung gefällt. Der NABU Sachsen hat daraufhin bereits im Mai letzten Jahres Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Chemnitz wegen des Verstoßes gegen europäisches und deutsches Naturschutzrecht erstattet.

Es folgten zahlreiche Proteste, Briefe, Presseaktivitäten von Grüner Liga, NABU Erzgebirge und Naturschutzverband Sachsen (NaSa) e. V. an das Umweltministerium und das Landratsamt mit der Bitte um Unterstützung. Ohne Erfolg. Am 17.04.2023 hat der NaSa e. V. nun eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat Dirk Neubauer erhoben, der NABU-Landesverband Sachsen e. V. wendete sich einen Tag später an den sächsischen Innenminister Armin Schuster.

Wie das OVG Bautzen in seinem Urteil zur forstlichen Bewirtschaftung von FFH-Gebieten im Juni 2020 zur Klage der GRÜNEN LIGA Sachsen e.V. bereits festgestellt hat, bedürfen Fällmaßnahmen in FFH-Gebieten einer FFH-Verträglichkeitsprüfung und müssen durch die zuständige Behörde genehmigt werden. Diese muss anhand der Prüfung sicherstellen, dass die Maßnahmen den Erhaltungszielen des Gebietes nicht entgegenstehen. Zudem müssen die anerkannten Naturschutzverbände in Sachsens beteiligt werden.
Dies ist so offensichtlich nicht geschehen, wie das Landratsamt Mittelsachsen dem NaSa e. V. schriftlich mitteilte. Stattdessen hätte die untere Naturschutzbehörde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt, die nicht schriftlich festgehalten wurde. Auf Basis dieser undokumentierten Faktenlage sei man zu dem Schluss gekommen, dass eine Verträglichkeitsprüfung nach europäischem Recht nicht nötig wäre, da angeblich „keine erheblichen Auswirkungen“ auf das Schutzgebiet zu erwarten wären. Vor dem Hintergrund der bloßen Menge der gefällten Bäume, der entstandenen Kahlschläge und der Tatsache, dass die Fällungen teilweise sogar auch in der Brutzeit der Vögel auch gegenwärtig noch stattfinden und zudem viele Höhlenbäume zur Fällung freigegeben wurden und werden, ist diese Schlussfolgerung der unteren Naturschutzbehörde nicht nachzuvollziehen. Die Naturschutzverbände NABU, Grüne Liga und NaSa sind entsetzt, wie einfach das europäische Recht und die damit verbundenen Pflichten von den dafür zuständigen sächsischen Behörden umgangen werden.
Selbst in dem prioritären FFH-Lebensraumtyp „Hang- und Schluchtwälder“ unterhalb des Schlosses Lichtenwalde hatte der Waldeigentümer mit Genehmigung der unteren Naturschutz- behörde des Landkreises (LK) Mittelsachsen im Februar 2023 durch Fällarbeiten und Herstellung von Rückegassen erheblich in den überregional bedeutenden Lebensraum eingegriffen. Vor Ort zeigt sich das Bild abgeholzter Hänge direkt hinter dem Schutzgebietshinweis.


Freigelegte Kuppe im FFH-Gebiet „Zschopautal“ – Foto: Maria Vlaic

Freigelegte Kuppe im FFH-Gebiet „Zschopautal“ – Foto: Maria Vlaic

In der Zwischenzeit gehen die Fällungen weiter. Lutz Röder, NABU Erzgebirge, steht fassungslos vor dem Hang, an dem ein Baum nach dem anderen fällt. Die aktuellen Baumfällungen seien nötig um den Verkehrssicherungspflichten nachzukommen, sagen die Behörden nun. Damit wäre „Not am Mann“ und keine FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig. Für Lutz Röder ist es völlig unverständlich, dass mehr als 20 Behördenvertreter u. a. des Landkreises Mittelsachsen, der Landesdirektion und des Sachsenforstes noch einen Tag vorher vor Ort waren und die weitere völlige Abholzung ganzer Hangflächen im FFH-Gebiet befürworten. Wieso unterstützen die Fachleute der Forstbehörden derartige Kahlschläge, die der guten fachlichen Praxis widersprechen und bis weit entfernt von Straßen und Gebäuden genehmigt wurden? Selbst wenn man die naturschutzfachlichen Aspekte außer Acht lässt, stabilisieren Bäume mit ihren Wurzeln den Hang. Eine Aufforstung ist nahezu unmöglich und auch die Naturverjüngung wird auf den Südhangflächen mit dem felsigen Untergrund kaum Chancen haben, sich ohne den Schutz der Baumkonen alter Bäume zu entwickeln. Zudem wird mit jedem Regen Oberboden vom Fels gespült und erschwert zusätzlich die Wiederbesiedlung – auch Klimaschutz sieht anders aus.

Nur werden auch nach den Beobachtungen der Anwohner keineswegs nur standunsichere Bäume gefällt. Der MDR-Beitrag vom 11.04.2023 zeigt starke, gesunde Stämme, die am Wegesrand liegen. Einzelne Bäume mögen krank sein, stehen aber in der Regel mitten im Bestand – ein derartiger Kahlschlag ist aus Sicht der Naturschutzverbände definitiv nicht nötig. Dem widersprechen die Behörden von Forst und Landesdirektion: Das Gelände sei derart unwegsam, dass zwischen 60 und 85 Prozent des Baumbestandes gefällt werden müssen, um an die betreffenden, die Öffentlichkeit gefährdenden Bäume, heranzukommen.
Die Naturschutzverbände kämpfen vereint und in engem Schulterschluss gegen die massiven Fällungen. Der Schaden an der Natur ist riesig, große Teile des Waldes sind bereits gefällt oder fallen den Fällungen in naher Zukunft zum Opfer. Einen gewachsenen Wald kann man nicht ohne weiteres wiederherstellen. Gerade in Zeiten der Mehrfachkrisen sind Wälder essentiell und es muss alles für ihren Bestand getan werden. Denn alte Wälder helfen durch Speicherung von CO2 und ihre zahlreichen vielfältigen Lebensräume bei der Bewältigung der Auswirkungen der Klimakrise und der Biodiversitätskrise. Bis ein „neuer Wald“ wieder dieselben Ökosystemleistungen erbringt, wie der jetzt der Säge zum Opfer gefallene, vergehen Jahrzehnte, wenn nicht noch mehr.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass ausgerechnet die staatlichen Behörden, die sich für den Erhalt der Schutzgebiete einsetzen sollten, diese zur Zerstörung freigeben und sich nicht an der Seite der Naturschutzverbände engagieren.

Auch in vielen anderen Regionen in Sachsen sind Schutzgebiete und Lebensräume seltener Tiere und Pflanzen zunehmend durch Eingriffe bedroht. Beispiele dafür sind das FFH-Gebiet „Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain“ (illegaler Wegeausbau und Verlegung eines Breitbandkabels), das Landschaftsschutzgebiet Fichtelberg (Bau Fly-Line im einzigen sächsischen Brutgebiet der Ringdrossel) oder das FFH-Gebiet „Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf“ (Kiesabbau Laußnitz-Radeburger Heide).


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