Photovoltaik statt Wald
So geht Klimaschutz nicht
30. Juni 2023 – Schon 2022 waren 10% der Verfahren, zu denen sich der NABU Sachsen äußern konnte, in der Energiewirtschaft angesiedelt. Mehr als drei Viertel davon in der Solarwirtschaft. Der Trend setzt sich fort, denn mit dem im letzten Jahr beschlossenen und 2023 aktualisierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde die Grundlage für den „beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien“ aufgrund eines überragenden öffentlichen Interesses geschaffen. Damit ist eine Zielabweichung der Regionalpläne wesentlich vereinfacht worden und dem Naturschutz ein wichtiges Instrument für seine Arbeit genommen.
Im Zweifel sticht nun das Solarpaneel den Baumbestand – eine erschreckende Entwicklung in Zeiten des Klimawandels.
Die Deponie Seehausen in Leipzig wurde im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme renaturiert – es entstanden unter anderem sieben Hektar Eichen-Hainbuchenwald, sowie für Mensch und Natur ein grünes Fleckchen in einer ansonsten von Gewerbe- und Verkehrsflächen stark geprägten Umgebung. 42 Brutvogelarten wurden hier nachgewiesen, darunter die selten gewordene Feldlerche, Brach- und Wiesenpieper sowie die streng geschützte und im Bestand stark gefährdete Grauammer. Bereits 2022 hat der NABU zu dem Vorhaben Stellung bezogen und den Solarpark abgelehnt. Auch in diesem Jahr hat er die Möglichkeit genutzt, sich zum Zielabweichungsverfahren für den Bau der Photovoltaikanlage ablehnend zu äußern. Bislang ohne Erfolg.
Dabei sind erneuerbare Energien so wichtig wie nie zuvor. Der NABU unterstützt grundsätzlich ihren Ausbau. Allerdings sollten zunächst versiegelte Flächen und Dächer genutzt, Parkplätze überdacht werden. Und genau davon stehen um die ehemalige Deponie jede Menge zur Verfügung, denn sie ist umgeben von gleich drei Gewerbeparks mit den typischen, einstöckigen Gebäuden und flächigen Dächern, ausgedehnte Parkplätze sind ebenfalls vorhanden.
Der NABU Sachsen fordert:
- Solarpflicht für Neubauten
- multifunktionale Nutzung von Industrie- und Gewerbegebäuden – insbesondere zur Energiegewinnung
- Eine Nutzung von Naturraum darf erst nach schlüssig dargelegtem Ausschluss von bereits versiegelten Flächen in Betracht gezogen werden.
- Der Verlust von Ökosystemleistungen muss bei jedem Vorhaben klar erläutert und beziffert werden und wertgleicher Ausgleich in mittelbarer Umgebung erbracht werden.
Die Stellungnahmen des NABU finden Sie hier.