Baustopp in Oberwiesenthal – Zwischenentscheidung zugunsten des NABU Sachsen
Verwaltungsgericht Chemnitz ordnet sofortigen Baustopp für geplante Ferienhaussiedlung an
Das ist ein Erfolg, auch wenn ein Teil der Wiese bereits durch begonnene Erdarbeiten zerstört ist. Wir werden den Zustand vor Ort dokumentieren, sodass sichergestellt ist, dass die Arbeiten nicht fortschreiten.
Maria Vlaic, NABU-Landesvorsitzende
1. Juni 2023 – Seit gestern gibt es vorerst gute Nachrichten für die Oberwiesenthaler Wiesenbrüter: Im Eilantragsverfahren gegen die begonnenen Baumaßnahmen für eine Ferienhaussiedlung im Kurort Oberwiesenthal hat das Verwaltungsgericht Chemnitz eine Zwischenentscheidung zugunsten des NABU Sachsen getroffen und dem Landkreis Erzgebirgskreis aufgegeben, gegenüber den Bauherren die sofortige Einstellung der Bauarbeiten anzuordnen.
Aufgrund starker artenschutzrechtlicher Bedenken hatte der NABU Sachsen Mitte Mai 2023 vorsorglich Widerspruch beim Landratsamt Erzgebirgskreis gegen etwaige Baugenehmigungen für die Ferienhaussiedlung eingelegt. Die Siedlung soll ausgerechnet auf einer Gebirgswiese entstehen, die unter anderem Lebensraum für gefährdete Wiesenbrüterarten wie Braunkehlchen, Bekassine und Wachtelkönig ist. Dennoch wurde mit Genehmigung des Landkreises mit den Baumaßnahmen begonnen.
Am 26. und am 30. Mai 2023 hat sich der NABU-Landesverband an das Verwaltungsgericht Chemnitz gewendet. Die nun gefallene Zwischenentscheidung zugunsten des Artenschutzes ist aus Sicht des NABU Sachsen potenziell richtungsweisend für das weitere Verfahren. „Das ist ein Erfolg, auch wenn ein Teil der Wiese bereits durch begonnene Erdarbeiten zerstört ist. Wir werden den Zustand vor Ort dokumentieren, sodass sichergestellt ist, dass die Arbeiten nicht fortschreiten", äußerst sich Landesvorsitzende Maria Vlaic.