Das Aussterben aufhalten
Öffentliche Anhörung zum Birkhuhnschutz im Sächsischen Landtag am 2. November
29. Oktober 2018 - Noch beherbergen die Kammlagen des Erzgebirges das mit Abstand größte Vorkommen außerhalb der Alpen des sonst in Mitteleuropa weitgehend ausgestorbenen Birkhuhns. Anfang der 1990er Jahre waren in Sachsen sogar über 200 Birkhühner in verschiedenen Gebieten heimisch – mittlerweile hat sich ihr Bestand jedoch um mehr als 80 Prozent auf weniger als 40 Tiere reduziert. Seit fast 20 Jahren bemühen sich Naturschutzvereine und ehrenamtlich aktive Bürger um den nachhaltigen Schutz und die Förderung der letzten Birkhuhnvorkommen. Ihre regelmäßigen Vorstöße haben das zuständige Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft und seine nachgeordneten Dienststellen (Staatsbetrieb Sachsenforst sowie Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie) zwar veranlasst, immer wieder die Verpflichtung Sachsens zum Birkhuhnschutz zu betonen, nicht aber ihn in erforderlichem Umfang voranzutreiben.
Um dem Verzögern ein Ende zu setzen, haben im März dieses Jahres der Verein Sächsischer Ornithologen, der NABU Sachsen, der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Sachsen, der Landesverein Sächsischer Heimatschutz und der Landesverband Sächsischer Angler die Fraktionen des Sächsischen Landtags um Hilfe gebeten. Die Vereine regten an, umgehend ein Artenhilfsprogramm mit dem Ziel des verbindlichen Managements ausreichend großer Birkhuhnlebensräume auf den Landeswaldflächen im Erzgebirge zu erarbeiten, umzusetzen und dazu die enge Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Fachleuten zu suchen. Und sie haben Unterstützung gefunden: Am 2. November wird der zuständige Ausschuss des Sächsischen Landtages für Umwelt und Landwirtschaft eine öffentliche Anhörung zu dem Antrag „Birkhuhn-Artenhilfsprogramm im Erzgebirge umsetzen“ der Fraktion Die Linke durchführen.
Weniger als ein Prozent Landeswald kann das Birkhuhn retten
Die Vereine haben einen flächenkonkreten Vorschlag und ein artbezogenes Leitbild für die Bewirtschaftung jedes einzelnen Gebiets ausgearbeitet. Sie wollen insgesamt etwa 720 Hektar des Landeswaldes im Erzgebirge als Lebensraum für das Huhn entwickeln, weitere rund 1.000 Hektar Umgebungsflächen dienen als Reserve. Angesichts der Gesamtgröße der Landeswaldflächen von über 205.000 Hektar entspricht die Fläche, deren entsprechende Bewirtschaftung das Aussterben des Birkhuhns verhindern könnte, nicht einmal einem Prozent. Jährlich werden dem Staatsbetrieb Sachsenforst aus dem Landeshaushalt für Aufgaben des Naturschutzes Millionenbeträge bereitgestellt. Es muss möglich sein, so die Naturschützer, den Birkhuhnschutz wenigstens in diesem Mindestumfang umzusetzen, zumal viele andere gefährdete Arten und Lebensräume davon ebenfalls profitieren würden.
Ohnehin hat Sachsen eine klare Verpflichtung zum Birkhuhnschutz im Erzgebirge, denn alle vier Vorkommen auf dem Erzgebirgskamm sind als Europäische Vogelschutzgebiete durch Verordnung ausgewiesen – drei davon sogar mit dem Ziel, das Birkhuhn hier zu fördern. Außerdem stehen die betroffenen Flächen ganz überwiegend im Eigentum des Freistaates Sachsen und haben auch deshalb gesetzlich dem Naturschutz beispielhaft zu dienen.
Um die breite Unterstützung, die der Birkhuhnschutz in der Bevölkerung erfährt, auch im Landtag zu demonstrieren, können alle Unterstützer an der öffentlichen Anhörung am 2. November teilnehmen. Sie beginnt 10 Uhr im Sächsischen Landtag (Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, Raum A 600) in Dresden. Für den Eintritt über die Pforte des Landtages wird ein Ausweisdokument benötigt.
Der Antrag ist als Drucksache Drs. 6/13945 nachzulesen unter: www.landtag.sachsen.de/de/aktuelles/sitzungskalender/tagesordnung/1273