Birkhuhnschutz in Sachsen
Naturschutzverbände fordern Staatsminister Schmidt zum Handeln auf
In einem gemeinsamen Positions- und Initiativpapier zum Schutz des Birkhuhns im Freistaat Sachsen weisen der NABU Sachsen, der Verein Sächsischer Ornithologen (VSO), der Landesjagdverband Sachsen, der BUND Sachsen, der Landesverein Sächsischer Heimatschutz und der Landesverband Sächsischer Angler auf die dringend erforderlichen Bemühungen um die Erhaltung dieser Vogelart hin, für die Sachsen eine
einmalige Verantwortung trägt.
Neben einer Erläuterung der Bestandssituation und der rechtlichen Verpflichtungen Sachsens beim Birkhuhnschutz stellen die Verbände in dem Papier vor allem einen Maßnahmenkatalog zur Verfügung. Mit dessen vollständiger Umsetzung eine Bestandserholung dieser Vogelart erwartet wird:
- 1. Erarbeitung und Umsetzung eines Managementplanes Birkhuhn für den Freistaat Sachsen
- 2. Erarbeitung und Umsetzung von Managementplänen für SPA-Gebiete mit aktuellen und potenziellen Vorkommen des Birkhuhns auf Basis der ab 2007 erarbeiteten „Sofortmaßnahmen zum Schutze des Birkhuhns“ und „Mittelfristigen Zielstellung für das Birkhuhnmanagement in SPA-Gebieten“ bzw. im Falle des SPA „Muskauer und Neustädter Heide“ sowie angrenzender Flächen der Hermannsdorfer Moorniederung auf Basis der Fortschreibung des Braunkohleplanes Tagebau Nochten 2013 und des Braunkohlenplans Tagebaues Reichwalde 1994.
- 3. Leitung und Koordinierung des Birkhuhnschutzes durch die oberste Naturschutzbehörde, unabhängig vom Staatsbetrieb Sachsenforst als Staatswaldbewirtschafter, einschließlich Monitoring, Erfolgskontrolle, und Evaluierung unter Beteiligung der Gebietsbetreuer, der unteren Naturschutzbehörden, des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, der Fach- und Naturschutzverbände und des Staatsbetriebes Sachsenforst.
- 4. Aufbau eines unabhängigen Kontroll- und Betreuungssystems für die SPA-Gebiete mit aktuellen und potenziellen Vorkommen des Birkhuhns durch Bestellung von Gebietsverantwortlichen im Rahmen des Naturschutzdienstes.
- 5. Zurückstellung der Aufforstungsmaßnahmen bzw. Wiederherstellung offener bis halboffener früher Waldsukzessionsstadien auf allen Flächen mit aktuellem Birkhuhnvorkommen bis zur Umsetzung der Managementpläne.
- 6. Weitere Intensivierung der Zusammenarbeit mit den zuständigen tschechischen Behörden zur Vorbereitung und Durchführung wirkungsvoller grenzüberschreitenden Schutzmaßnahmen.
Seitdem zur Jahrtausendwende weitere Bestandseinbrüche des schon damals sehr seltenen Birkhuhns deutlich wurden, gab es verschiedene Bemühungen zur Erhaltung und Förderung der Art. Allerdings mangelte es ihnen an der fachlich notwendigen Konsequenz, insbesondere an der Bereitstellung ausreichend großer Flächen in den Gebieten mit den Restvorkommen und an einem qualifizierten Management.
Ein Grund für den bisher ausgebliebenen Erfolg ist vor allem die unzureichende Bereitschaft des Freistaates Sachsen, im notwendigen Umfang Flächen für den Birkhuhnschutz bereitzustellen. Dies betrifft vor allem die in seinem Eigentum stehenden Staatswaldflächen im Erzgebirge.
Archiv
Auf Initiative von fünf Natur- und Vogelschutzverbänden, darunter der NABU Sachsen, findet am 2. November 2018 eine öffentliche Anhörung zum Birkhuhnschutz im Sächsischen Landtag statt. Den entsprechenden Antrag stellte die Fraktion Die Linke. Mehr →