NABU und Partner kritisieren EU-Vorschlag zur Agrarpolitik
Sächsische Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände beziehen gemeinsam Stellung
17. September 2018 - Im Juni dieses Jahres stellte die EU-Kommission ihre Verordnungsentwürfe zur neuen gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2021 vor. Das Ziel, die zukünftige Agrarpolitik zielgerichteter, flexibler und weniger verwaltungsaufwendig zu gestalten, begrüßen der NABU Sachsen, der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) Sachsen, der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) – Landesverband Sachsen und der Landesverein Sächsischer Heimatschutz. Erstmalig soll zukünftig sowohl für die Direktzahlungen an die Landwirte (sogenannte 1. Säule der Agrarpolitik) als auch für die Zahlungen für Agrarumweltleistungen, Investitionen und Unterstützung der ländlichen Entwicklung (sogenannte 2. Säule) nur noch nach einem gemeinsamen GAP-Strategieplan pro Mitgliedsstaat gefördert werden.
In einem fünfseitigen Positionspapier erheben die Verbände nun gegen einige der Punkte im Verordnungsentwurf zu „gemeinsamen GAP-Strategieplänen“ deutliche Einwände.
Grundsätzlich kritisieren sie in dem Papier die bisherigen Finanzplanungen für den Agrarhaushalt, die eine deutlich stärkere Kürzung der zweiten Säule der Agrarpolitik gegenüber der ersten Säule vorsehen. Dies schwächt vor allem die landwirtschaftlichen Betriebe und Bauern, die sich für eine faire Landwirtschaft engagieren und naturverträgliche Anbau- und Produktionsmethoden einsetzen. Auch der weitestgehende Verzicht auf das Festlegen von Mindestzielen ist ein Rückschritt – so soll zum Beispiel das Gebot von fünf Prozent ökologischer Vorrangflächen eliminiert werden.
Weiterhin schließt der EU-Entwurf wichtige landwirtschaftliche Tätigkeiten aus, wodurch Förderungen wegfallen und das Erreichen der Biodiversitätsziele in Frage gestellt wird. So gelten nach Vorschlag der EU Verbände und Vereine, die Biotop- und Landschaftspflegemaßnahmen umsetzen, ebenso wie Nebenerwerbslandwirte nicht als echte Betriebsinhaber. Dadurch würden diese wichtigen Akteure keine Zahlungen der 1. Säule mehr erhalten. Besonders kritisch wird gesehen, dass Dauergrünland und Dauerweiden, die auf Grund ihres kleinstrukturierten Bestandes aus Gräsern zusammen mit Gehölzinseln und feuchten Bereichen zum Schutz der Artenvielfalt von großer Bedeutung sind, weiterhin entweder gar nicht als landwirtschaftliche Flächen anerkannt werden oder die förderfähigen Flächenanteile nur mit hohem Verwaltungsaufwand und einem hohen Fehlerrisiko für den Landwirt errechnet werden können. Das steht im deutlichen Gegensatz zu der von der EU-Kommission betonten Priorität, Umwelt- und Klimaschutz zu stärken.
Von der gemeinsamen Erklärung erhoffen sich die Vereine ein Umdenken und Gegensteuern. Ab dem 15. Oktober befasst sich das EU-Parlament mit den Verordnungsentwürfen, in denen der NABU Sachsen, der BUND Sachsen, der Landesverein Sächsischer Heimatschutz und der DVL Sachsen die Änderungen unterbringen wollen. Das Positionspapier haben deshalb der sächsische Europa-Abgeordnete Dr. Peter Jahr sowie der sächsische Umwelt- und Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt erhalten.
In die Diskussionen, wie die konkrete Gestaltung eines gesamtdeutschen GAP-Strategieplans in einem föderalen Deutschland erfolgen sollte, werden sich die Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände in Kürze ebenfalls mit konkreten Forderungen und Vorschlägen einbringen.