Grasfroschpaar - Foto: Holger Lueg
Nachtaktiver Frosch mit tausendfachem Nachwuchs
Der Grasfrosch ist Lurch des Jahres 2018
Bräunlich bis gelblich gefärbt zeigt sich der zur Gruppe der Braunfrösche gehörende Grasfrosch. Er begibt sich bereits im Februar auf Wanderung zu seinen Laichgewässern. Im Bergland Sachsens hat er von allen Amphibienarten die höchste Fundortdichte, im Hügelland übertrifft ihn nur die Erdkröte und im Flachland nimmt er nach Teichfrosch und Erdkröte die dritte Stelle ein.
Merkmale
Er ist bis 11 Zentimeter groß. Seine Oberseite ist gelb-, rot- bis schwarzbraun gefärbt und teilweisegefleckt, die Unterseite oft marmoriert.
Verbreitung
Der Grasfrosch ist neben der Erdkröte die am weitesten verbreitete Amphibienart in Europa. Im Norden reicht sein Vorkommensgebiet bis Irland, Skandinavien und zum Nordkap. In Südeuropa sind seine Vorkommen auf das Bergland beschränkt. In Sachsen ist seine dichteste Besiedlung im Vogtland und im Erzgebirge, in den Randlagen des Elbtales von der Tschechischen Grenze bis nach Meißen, der Westlausitz und der Großenhainer Pflege sowie im Einzugsgebiet der Mulde zwischen Grimma bis zur Landesgrenze nach Sachsen-Anhalt nachgewiesen.
Lebensraum
Ursprünglich vor allem ein Bewohner der Bach- und Flussauen. Während er Ende des 19. Jahrhunderts noch regelmäßig auf Ackerflächen vorkam, ist er heute durch Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung weitgehend aus der offenen Landschaft verschwunden und zur „Waldart“ geworden. Er bewohnt ein breites Spektrum an Landlebensräumen und Laichgewässern, bevorzugt feucht-kühle Bereiche mit dichter krautig-grasiger Bodenvegetation, u. a. Wiesen, Weiden, Quellsümpfe, Gewässerränder und Auwälder.
Fortpflanzung
Die Laichplätze in allen Arten stehender Gewässer werden im März/April in großen Gruppen aufgesucht. Zur Fortpflanzungszeit ist ein leichtes dumpfes Knurren zu hören. Die Laichballen umfassen 700 bis 4.500 Eier. Sie werden bevorzug in vegetationsreichen Flachwasserbereichen abgesetzt.
Im Jahr 2017 wurden wandernde Grasfrösche in der Region Wittichenau bereits in der Nacht vom 19.02. zum 20.02. beobachtet, bei Nossen am Amphibienschutzzaun am 22.02.
Gefährdung
Lebensraumverluste, Straßenverkehr, Schadstoffbelastung, Entwässerung und Fischbesatz gefährden die Bestände des Grasfrosches.
Schutzstatus
In der aktuellen Roten Liste Sachsens ist er nicht enthalten, wird im Anhang aber als „zurückgehende Art“ eingestuft (RAU et al. 1999). Gemäß Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung ist er „Besonders geschützt“. Besonders geschützte Arten dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden.
26.01.2018