Die Allianz für Sachsens Flüsse
Für ein natürliches Fließgewässersystem in Sachsen
Der NABU Sachsen befürwortet prinzipiell die Entwicklung und Nutzung erneuerbarer Energien, fordert aber zugleich, dass auch hier Risiken und Konfliktpotenziale beachtet und dass Klima- und Naturschutz nicht gegeneinander ausgespielt werden. In Sachsen ist ein erheblicher Konflikt insbesondere zwischen der Energieerzeugung mittels Kleinwasserkraftanlagen einerseits und der Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung naturnaher Gewässerlandschaften und Fließgewässer andererseits zu beobachten. Dabei steht der energiepolitische Nutzen dieser sehr zahlreichen kleinen Wasserkraftanlagen in keinem Verhältnis zu ihren ökologischen Schäden.
Als Reaktion auf die teils katastrophale Situation gründete sich auf Initiative des NABU Sachsen schon 1998 die Allianz für Sachsens Flüsse, ein Zusammenschluss mehrerer auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes engagierter Verbände, der sich – ebenfalls auf Initiative des NABU – 2010 neu formierte. Inzwischen gehören der Allianz zehn Verbände an.
Die Allianz möchte erreichen, dass Landesregierung, Verwaltung und Politik konsequent für ein weitgehend natürliches Fließgewässersystem in Sachsen eintreten und gemeinsam mit den Verbänden Fehlentwicklungen der jüngeren Vergangenheit korrigieren, damit die sächsischen Fließgewässerlandschaften naturnah und lebendig werden oder bleiben und Artenvielfalt wieder möglich ist!
Forderungen der Allianz für Sachsens Flüsse
1.
Keine weitere Reaktivierung und keine Neubauten von Kleinwasserkraftanlagen ohne wasserrechtliche Planfeststellung!
2.
Konsequente Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Oberstes Ziel ist die Erhaltung oder Wiederherstellung eines naturnahen Zustands unserer Flüsse!
3.
Anlagen ohne gültiges Wasserrecht sind zu beseitigen! Verstöße gegen das Umwelt- und Wasserrecht sowie gegen die erteilten Auflagen sind zu verfolgen und zu ahnden.
4.
Keine Förderprogramme zur Wasserkraftnutzung und besonders zur Reaktivierung von alten Wasserrechten, da der Beitrag zur Energiegewinnung bedeutungslos, der Eingriff im Ökosystem aber i. d. R. erheblich ist.
5.
Durchgängigkeit der sächsischen Fließgewässer für das Kanuwandern unter ökologischen Gesichtspunkten!
6.
Festlegung und Einhaltung einer Mindestwassermenge, die ökologischen Erfordernissen entspricht und damit die natürlichen Abflussverhältnisse insbesondere in der niederschlagsarmen Zeit in der Ausleitungsstrecke gewährleistet;
• Nachrüstung richtig dimensionierter und nachweisbar funktionstüchtiger Fischauf- und -abstiegsanlagen;
• Kontinuierlicher manipulationssicherer Nachweis der Einhaltung der durch die Staumarken gekennzeichneten Mindestwasserhöhe;
• Stilllegung der Anlagen in Zeiten der Aalabwanderung;
• Konsequente Unterbindung von Schwallbetrieb und Betriebsgraben- und Wehrteichspülungen;
• Stillsetzung bei Starkfrost (Vereisung der Fischtreppen, Durchfrieren der Ausleitungsstrecke);
• Beschilderungspflicht (Betreiber, Wasserbehörde, Mindestwasserabfluss, Genehmigung);
• Festsetzen und Umsetzen konkreter Strafmaße bei Zuwiderhandlungen, die im Wiederholungsfall die Aufhebung des Wasserrechts zur Folge haben.
Die Mitglieder der Allianz für Sachsens Flüsse
Landesjagdverband Sachsen e. V.
Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V.
NABU, Landesverband Sachsen e. V.
Sächsischer Kanu-Verband e. V.
Grüne Liga Sachsen e. V.
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Sachsen e. V.
Landesverband Sächsischer Angler e. V.
Sächsischer Landesfischereiverband e. V.
Naturschutzverband Sachsen e. V.
Naturpark Muldenland e. V.