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Gewässerrandstreifen – Chance für den Gewässerschutz

Rückblick zur Online-Fachtagung

Am 6. Oktober 2022 lud der NABU Sachsen zur Online-Tagung "Gewässerrandstreifen - Chance für den Gewässerschutz". Zusammen mit rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurde der Gewässerrandstreifen als Puffer von verschiedenen Seiten betrachtet und diskutiert.

Gewässerrandstreifen im Süden Leipzigs - Foto: Kathleen Burkhardt-Medicke

Gewässerrandstreifen im Süden Leipzigs - Foto: Kathleen Burkhardt-Medicke

6. Oktober 2022 - Am 6. Oktober lud der NABU-Landesverband Sachsen zur virtuellen Tagung „Gewässerrandstreifen – Chance für den Gewässerschutz“ ein. Rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Kommunen, Verwaltung, Landwirtschaft und Verbandsnaturschutz folgten der Einladung. Moderiert von Dr. Kathleen Burkhardt-Medicke wurde der Gewässerrandstreifen als Puffer, sein Nutzen, Breite, Finanzierung, Bewirtschaftung und Unterhaltung von verschiedenen Seiten betrachtet und diskutiert.

Im Grußwort gab Carsten Enders (Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft) einen Ausblick auf neue Fördermöglichkeiten im Land Sachsen. Vor allem mehr Fördermöglichkeiten im Agrarumweltschutz können zu einer Verbesserung der aktuellen Situation beitragen, weiterhin Maßnahmen zum Biodiversitätsschutz, wie sie im Rahmen des sächsischen Biodiversitätsprogramms 2030 vorgestellt wurden. Bei der Unterhaltung von Gewässern zweiter Ordnung sollen zukünftig Regionalberater unterstützen.

Hellmut Naderer (NABU Sachen) sprach zur Ausgestaltung der neuen Förderperiode im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aus Sicht des Naturschutzes. Die Aufnahme von weiteren verpflichtenden ökologischen Anforderungen, wie bspw. GAB2 oder GLÖZ 8, in die Basisprämie ist zu begrüßen. Jedoch wird etwa die an sich sinnvolle Maßnahme „Mindestanteil nicht-produktiver Flächen“ (GLÖZ 8) für 2023 ausgesetzt. Hinzu kommen den Naturhaushalt fördernde oder schützende Agrarumweltmaßnahmen der zweiten Säule der GAP. In Summe basieren also noch zu viele Fördermöglichkeiten auf Freiwilligkeit.

Neue Forschungsergebnisse zum Thema Pestizideintrag in landwirtschaftlich geprägte Kleingewässer präsentierten Prof. Dr. Matthias Liess (Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung, UFZ) und Phillip Vormeier (ehemals UFZ, nun Umweltbundesamt). Die Untersuchungen zeigten, dass ein Gewässerrandstreifen eine Breite von 18 Metern haben sollte, um wirksam vor Überschreitungen von Grenzwertkonzentrationen von Pestiziden zu schützen. Dies entspräche rund drei Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche.

Christine Fischer-Bedtke (Amt für Stadtgrün und Gewässer der Stadt Leipzig) referierte aus Sicht einer Kommune zu Herausforderungen und Chancen der urbanen Gewässerunterhaltung. So kamen beispielsweise beim Reparieren von verstopften Verrohrungen oder Uferausbrüchen ingenieurbiologische Methoden, wie ein naturnaher Uferverbau, zum Einsatz. Als Herausforderungen wurden unter anderen die Lagerung von Gefahrenstoffen in Gewässernähe, bauliche Anlagen am Gewässer und fehlende Zugänglichkeit genannt.

Siegfried Runkwitz, Geschäftsführer bei Osterland Agrar GmbH, verwies auf Schwierigkeiten für die Landwirtinnen und Landwirte, geeignete Förderinstrumente auszuwählen. Der verpflichtende Umbruch von Ackerland nach fünf Jahren stellt aus seiner Sicht dabei eine besondere Herausforderung dar. Auch sind Förderinstrumente mit Bedacht zu wählen, um sie mit den für sie geltenden Anforderungen in die landwirtschaftlichen Abläufe zu integrieren.

Der Gewässerschutz durch Gewässerrandstreifen streift etliche Thematiken, die einzeln gesehen schon recht umfangreich sind, wie die Gemeinsame Agrarpolitik der EU oder die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Hier ist es sinnvoll, dass die Akteure daran arbeiten, niedrigschwellige Informationen zur Verfügung zu stellen und Formate zum Austausch anzubieten. Der Beitrag aus der Wissenschaft verdeutlichte die Herausforderungen, die durch Einträge von Pestiziden aus der Agrarlandschaft für den Gewässerschutz entstehen. Maßnahmen zum Gewässer- und Naturschutz müssen gesamtgesellschaftlich getragen und der Beitrag der Landwirtschaft entsprechend anerkannt werden.

Thomas Langbehn und Kathleen Burkhardt-Medicke, NABU Sachsen

Die Veranstaltung wurde im Rahmen des Wissenstransferprojektes Saxony5 durchgeführt.




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