NABU begrüßt Startschuss für Bundesprogramm „Blaues Band“
Für einen naturnahen Hochwasserschutz
Anlässlich des Startschusses für das Bundesprogramm „Blaues Band“ am 23. September durch Umweltministerin Barbara Hendricks und Verkehrsminister Alexander Dobrindt erklärte NABU-Präsident Olaf Tschimpke: „Der NABU begrüßt die Zusammenarbeit von Bundesumweltministerium und Bundesverkehrsministerium zur Aufstellung eines Bundesprogramms ‚Blaues Band‘ für die ökologische Entwicklung von Bundeswasserstraßen. Daraus ergeben sich große Chancen für unsere Flüsse, insbesondere jene, die nicht mehr mit Güterschiffen befahren werden.“
Aber auch an den großen Bundeswasserstraßen bestünden die Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, einen guten Gewässerzustand zu erreichen. „Dort muss noch vieles verbessert werden. Das Bundesprogramm muss daher mehr werden als ein reines Förderinstrument. Es muss die Grundlage schaffen für einen langfristigen Wechsel in der Gewässerpolitik. Die Wasserstraßenverwaltung hat bisher weder einen konkreten rechtlichen Auftrag für Aufgaben zur Gewässerentwicklung, noch stehen ihr ausreichend Personal und Budget zur Verfügung, um solche Arbeiten durchzuführen. Genau diese Lücken müssen durch das Programm geschlossen werden, sonst greift es zu kurz“, so der NABU-Präsident.
Hintergrund
Der NABU macht sich für ein Bundesprogramm „Blaues Band“ stark, um ökologische Verbesserungen in den Gewässern zu erreichen. Diese Forderung des NABU ist im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankert worden. Dem Bund als Eigentümer aller als Bundeswasserstraßen eingestuften Flüsse kommt nach Ansicht des NABU bei dieser Aufgabe eine besondere Vorbildrolle zu. Denn nur etwa zehn Prozent der Fließgewässer in Deutschland weisen bisher den nach EU-Vorgaben bis zum Jahr 2015 zu erreichenden „guten Zustand“ auf. Hilfreich könnte dabei die laufende Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sein, die mit reduzierter Gewässerunterhaltung und abgestuften Unterhaltungskategorien dazu beitragen kann, den Nutzungsdruck auf die Fließgewässer zu reduzieren.