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  1. News
  2. 2015
Vorlesen

NABU Leipzig schlägt Alarm

Die jungen Eisvögel am Floßgraben sind in Gefahr:
Die Kontrollen der Stadt versagen

Dem Nachwuchs der Eisvögel am Leipziger Floßgraben geht es nicht gut. Massive Störungen im Floßgraben in der Brutzeit haben den Rhythmus der Vögel durcheinandergebracht. Das ökologisch vertretbare Maß der Störungen ist weit überschritten.

Eisvogel - Foto: Frank Derer

Eisvogel - Foto: Frank Derer


Schutz im Floßgraben ist ganzjährig nötig

Der Floßgraben ist ein ökologisch sensibles Gewässer, ein nach deutschem und europäischem Naturschutzrecht geschützter Lebensraum, aber auch wassertouristisch stark genutzt. Um die hier brütenden Eisvögel zu schützen, hat die Stadt Leipzig für die Brutzeit die Nutzung mittels Allgemeinverfügung eingeschränkt. Verglichen mit dem Vorjahr wurden jedoch die erlaubten Öffnungszeiten deutlich ausgeweitet, was der Naturschutzbund NABU bereits zu Beginn der Brutsaison kritisiert hat.
Das Amt für Umweltschutz hat nun mitgeteilt, dass die Floßgrabensperrung wieder aufgehoben wird, und zwar nicht erst Ende des Monats, sondern bereits am 5. September. Zur Begründung heißt es, dass die Brutsaison abgeschlossen ist.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es jedoch verboten, „wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören“. Der Schutz muss also keineswegs nur zur Brutsaison sichergestellt sein, sondern ganzjährig.


Naturschützer fordern wirksame Schutzmaßnahmen

Jedes Boot im Floßgraben, sowie Fußgänger am Ufer sind eine Störung. Entscheidend ist es, die Anzahl der Störungen auf ein ökologisch vertretbares Maß zu begrenzen. Der NABU hat dazu zusammen mit den Naturschutzverbänden Ökolöwe, BUND, NuKLA und anderen Fachleuten mehrfach Gespräche angeboten und Lösungen vorgeschlagen. Leider ist die Stadtverwaltung darauf nicht eingegangen, so dass kein ökologisch nachhaltiges Nutzungskonzept für den Floßgraben existiert.
Stattdessen belegen Beobachtungen Leipziger Naturschützer, dass die Auflagen der Allgemeinverfügung immer wieder missachtet wurden. Der NABU fordert wirksame Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen. Es gibt keinerlei Rechtfertigung für eine weitere Lockerung der Schutzbemühungen. Insbesondere müssen die Störungen durch Boote verringert werden. Außerdem benötigen die Eisvögel für die Jagd Ansitzwarten und möglichst klares Wasser. Leider werden zugunsten des Bootsverkehrs immer wieder solche Sitzwarten beseitigt, Bootsverkehr und Entkrautungsmaßnahmen für Fahrgastboote führen zu Trübungen und auch zu nachhaltigen Schäden an der Unterwasservegetation.
Die Stadtverwaltung spricht davon, dass sich die Allgemeinverfügung bewährt hat und die Eisvögel erfolgreich gebrütet haben. Der NABU ist anderer Auffassung. Von einer erfolgreichen Brut kann man nur sprechen, wenn Jungvögel in der unter natürlichen Bedingungen zu erwartenden Anzahl auch tatsächlich flügge werden. Allein der Nachweis von Brutaktivitäten lässt eine solche Aussage nicht zu, verlangt allerdings ernsthafte Schutzanstrengungen, um den Bruterfolg zu sichern. Die Bemühungen der Stadt Leipzig sind hier leider nicht ausreichend.


Vögel geraten durch Störungen in Panik

Die zahlreichen dokumentierten Störungen haben die Eisvogelbrut zwar nicht verhindert, jedoch ist der Bruterfolg gering. Im Floßgraben haben die Brutpaare vergleichsweise wenige Jungvögel, die flügge werden. Störungen kosten die Elterntiere wertvolle Energie, je öfter sie gestört werden, desto weniger können sie ihre Jungen füttern. Der geringe Bruterfolg deutet darauf hin, dass die Jagdbedingungen auch in diesem Jahr nicht optimal waren. Gravierend sind auch die Störungen nach dem Flüggewerden. Die jungen, unerfahrenen Vögel werden bei der Jagd so oft gestört, dass sie aushungern. Bei panischen Fluchtmanövern können sie mit Bäumen oder Gebäuden kollidieren und sich schwer verletzen.
Wie bereits 2014, gab es auch in diesem Jahr mehrfach verunglückte Eisvögel in Leipzig. Gerade erst am 1. September wurde am Floßgraben ein verunglückter, fast verhungerter, junger Eisvogel gefunden. Das Gewicht von nur 24,3 Gramm deutet darauf hin, dass er etwa zwei Tage nichts gefressen hat. Die Störungen am Floßgraben durch Freizeitnutzer sind für flügge Jungvögel nicht zu unterschätzen. Bei einem leichten Schädel-Hirn-Trauma erholt sich der Vogel meist in vier bis sechs Tagen. Für Tiere, die nicht gefunden werden, endet der Unfall aber tödlich, da sie entweder langsam und qualvoll verhungern oder von Katze, Marder oder anderen erbeutet werden.
Die Aufhebung der Allgemeinverfügung zum jetzigen Zeitpunkt ist deshalb verfrüht und kann die Lage der Tiere erneut verschlechtern. Gerade die Jungvögel benötigen jetzt besonderen Schutz in ihren Lebensräumen.
Die Wildvogelhilfe des NABU Leipzig pflegt solche Tiere gesund und entlässt sie wieder in die Freiheit. Diese Arbeit wird aus Spenden finanziert und erfolgt ehrenamtlich. Ein besserer Eisvogelschutz würde helfen, das Vogelleid zu vermeiden.
Die Leipziger, insbesondere die zuständigen Behörden, sollten alles tun, um die herrlichen Tiere und ihren Lebensraum bestmöglich zu bewahren. Der NABU engagiert sich für eine nachhaltige, naturverträgliche Freizeitnutzung der Auwaldnatur und würde dafür gerne mit den Entscheidungsträgern zusammenarbeiten. Die Nutzung der Auwaldnatur muss im Einklang mit einem ganzjährigen Schutz des Lebensraums stehen. Dass in Leipzig immer wieder über die Frage diskutiert wird, ob eine gesetzlich geschützte Tierart in einem gesetzlich geschützten Lebensraum auch wirksam geschützt werden muss, ist nicht hinnehmbar. Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Eisvogelschutz ist der Erhalt ihrer intakten Lebensräume, wovon auch andere Tier- und Pflanzenarten sowie das Auenökosystem profitieren würden. Darauf sollten sich alle Nutzungs- und Schutzkonzepte konzentrieren. Der Eisvogel ist eine europaweit gefährdete Tierart. Dass er im Europäischen Vogelschutzgebiet Leipziger Auwald noch vergleichsweise gute Bedingungen vorfindet, ist erfreulich. Es ist notwendig diese Bedingungen zu erhalten und weiter zu verbessern. Keinesfalls könnte eine gute Bestandsentwicklung Rechtfertigung für eine weitere Zerstörung der Lebensräume oder geringere Schutzbemühungen sein.


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