Anfang 2016 entscheiden die EU-Regierungen und das EU-Parlament über eine mögliche „Modernisierung“ und „Verschmelzung“ von FFH- und EU-Vogelschutzrichtlinie. Dann könnten seltene Arten ihren bisherigen Schutzstatus verlieren und die auf Basis der Naturschutzrichtlinien in Deutschland ausgewiesenen Schutzgebiete für naturzerstörende Aktivitäten geöffnet werden. In Sachsen wären etwa 400 Schutzgebiete betroffen!
Auf der Internetseite www.naturealert.eu können sich Bürgerinnen und Bürger bis zum 24. Juli an einer europaweiten Befragung der Europäischen Kommission zum Erhalt des europäischen Naturschutzrechts beteiligen.