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  1. News
  2. 2017
Vorlesen

Kritik an Genehmigung des SMUL zum Abschuss eines Wolfes

Wolfstötung ist völlig ungeeignetes Mittel zum Schutz von Nutztieren

Das sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft ermöglicht dem Landratsamt Bautzen die Entnahme eines Wolfes aus dem Rudel Rosenthal. Der NABU kritisiert die Entscheidung als fachlich unbegründet sowie rechtlich nicht haltbar.

Wolfsspur im Sand - Foto: Czilla Bertoti

Wolfsspur im Sand - Foto: Czilla Bertoti

Wie das sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft am Freitag, dem 27.10.2017 mitteilte, ermöglicht es dem Landratsamt Bautzen die Entnahme eines Wolfes aus dem Rudel Rosenthal. Damit kann ein Tier dieser Wolfsfamilie erschossen werden.

Der NABU kritisiert die Entscheidung als fachlich unbegründet sowie rechtlich nicht haltbar. Zudem liegt keine fachliche Einschätzung der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW) vor. In diesem von den Bundesländern selber geforderten Zentrum beurteilen die führenden Wolfsexperten Deutschlands u. a. nötige Eingriffe in den Wolfsbestand.

Dem NABU liegt eine Erläuterung des Ministeriums vor. Sie enthält eine kurze Beschreibung der Situation und der Übergriffe, die für die Entscheidung zu Grunde gelegt werden. Ein Überblick über die durchgeführten Herdenschutzmaßnahmen fehlt ebenso wie eine Rechtsabwägung als Begründung für die Ausnahmegenehmigung nach § 45 Bundesnaturschutzgesetz. Nach dem Gesetz dürfen Tiere streng geschützter Arten wie der Wolf nur dann getötet werden, wenn zuvor alle zur Verfügung stehenden Alternativen ausgereizt wurden. Beim Herdenschutz zählen dazu vor allem Herdenschutzhunde, die als mobile 24-Stunden Wach- und Verteidigungshelfer Weidetiere vor Wölfen beschützen können. Diese sind nach Informationen des NABU im Rudel Rosenthal nicht eingesetzt worden.

Bernd Heinitz, Vorsitzender des NABU Sachsen: „2009 hatte der damalige Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft diese Schutzhunde als ein wirksames Mittel zum Schutz bedrohter Schafe bezeichnet – warum werden sie jetzt in Rosenthal nicht eingesetzt?“

Weiterhin muss der NABU feststellen, dass die gewählte Maßnahme einer zeitlich und räumlich eingeschränkten Jagd auf einen Wolf rechtlich anfechtbar sowie praktisch sinnlos ist. Nach der jetzt gefassten Entscheidung wird der erste Wolf, der sich scheinbar bedrohlich einer Weide annähert, sterben. Für die anderen Tiere des Rudels ergibt sich kein Zusammenhang zwischen der Annäherung an die Weide und der Tötung. Hier gibt es keinen Lerneffekt. Überdies ist das einmalig beobachtete Annähern eines Wolfes an eine Weide kein Beleg dafür, ob das Tier in der Vergangenheit für die Übergriffe verantwortlich war. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht vor, dass vor der Tötung einer streng geschützten Tierart ein spezielles Individuum identifiziert wurde. Nur so kann sichergestellt werden, dass kein unschuldiges Tier getötet wird.

NABU-Wolfsexperte Markus Bathen: „In Zeiten von genetischen Proben und Peilsendern als bewährte Mittel zur Überwachung von Wölfen mutet das Vorgehen Sachsens wie eine mittelalterliche Wolfsjagd an.“

Der NABU weist darauf hin, dass er die Entnahme eines Wolfes auch aus wirtschaftlichen Gründen als letzte Lösung grundsätzlich nicht ausschließt. NABU-Landesvorsitzender Heinitz: „Der sächsische Managementplan beschreibt zu Recht eine solche Option. Dies kann allerdings nur auf Grundlage einer rechtlich und fachlich einwandfreien Begründung geschehen. Die können wir derzeit nicht erkennen.“ Daher prüft der NABU zeitnah eine Klage. Grundsätzlich zeigt sich der NABU willens, auf gerichtlichem Weg eine Entscheidung mit zunächst aufschiebender und schließlich aufhebender Wirkung zu erwirken.

Für Rückfragen

NABU-Wolfsexperte Markus Bathen: E-Mail: Markus.Bathen@NABU.de, Mobil 0172-6453537


Presse

- Pressemitteilung vom 31.10.2017

01.11.2017


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