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NABU Sachsen begrüßt Entscheidung des Sächsischen Landtages

Finanzielle Mittel für Naturschutzstationen zugesagt

Der NABU Sachsen begrüßt die Entscheidung des Sächsischen Landtages, im Haushalt des Freistaates finanzielle Mittel für die Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit in den Naturschutzstationen zur Verfügung zu stellen, nachdrücklich.

Herbstfest 2015 in der NABU-Naturschutzstation Teichhaus Eschefeld - Foto: Ina Ebert

Herbstfest 2015 in der NABU-Naturschutzstation Teichhaus Eschefeld - Foto: Ina Ebert

Der NABU Sachsen begrüßt die Entscheidung des Sächsischen Landtages, im Haushalt des Freistaates finanzielle Mittel für die Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit in den Naturschutzstationen zur Verfügung zu stellen, nachdrücklich. Dazu Bernd Heinitz, Landesvorsitzender: „Bereits anlässlich der Landtagswahl 2014 haben wir unsere jahrelange Forderung nach einer Unterstützung der Naturschutzstationen wiederholt an die Politik gerichtet. In Folge dessen konnte nach zahlreichen Diskussionsrunden mit den Abgeordneten erreicht werden, dass die Problematik im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung Berücksichtigung fand. Über viele Jahre haben wir die Kosten für den Erhalt der Stationen zum größten Teil allein stemmen müssen. Bei einigen ist die finanzielle Situation mittlerweile auf einem kritischen Niveau. Deshalb kam die Entscheidung zum richtigen Augenblick.“

Dem sind am gestrigen Tag mit dem Landtagsbeschluss zum Doppelhaushalt 2017/2018 konkrete Taten gefolgt. Der NABU Sachsen hofft, als anerkannte Naturschutzvereinigung von den Mitteln partizipieren zu können und somit seine bestehenden Stationen erhalten und wenn möglich ausbauen zu können. Ebenso wurden die Finanzmittel für die Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände nach vorherigen Kürzungen wieder auf die ursprüngliche Summe von 300.000 Euro jährlich angehoben. Auch hier hat der NABU in den letzten Jahren immer wieder auf eine Anpassung hingewiesen und Druck gemacht. „Der NABU Sachsen hat sich im laufenden Jahr mit über 300 Stellungnahmen zu Verfahren im Freistaat und sogar Tschechien geäußert. Unser Ziel ist es, nicht vordergründig Vorhaben zu verhindern, sondern konstruktive Lösungen im Sinne des Natur- und Artenschutzes zu finden“, so Heinitz abschließend.

Für Rückfragen
Joachim Schruth, Naturschutzrecht/Naturschutzpolitik NABU Sachsen, Tel.: +49 (0)341 337415-30
E-Mail: schruth@NABU-Sachsen.de


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- Pressemitteilung vom 16.12.2016

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