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Wasserkraftbetreiber sollen keine Abgaben mehr zahlen

Landesverband Sächsischer Angler e. V. und NABU
Sachsen e. V. warnen vor den Folgen

Geht es nach dem Willen der sächsischen Staatsregierung, soll die erst 2013 eingeführte Wasserentnahmeabgabe für die Betreiber von Wasserkraftanlagen per Gesetzesänderung wieder aufgehoben werden.

Wasserkraftanlage mit Fischaufstieg an der Freiberger Mulde - Foto: Uwe Schroeder

Wasserkraftanlage mit Fischaufstieg an der Freiberger Mulde - Foto: Uwe Schroeder

Geht es nach dem Willen der sächsischen Staatsregierung, soll die erst 2013 eingeführte Wasserentnahmeabgabe für die Betreiber von Wasserkraftanlagen per Gesetzesänderung wieder aufgehoben werden. Die entsprechende Vorlage ist Gegenstand einer Anhörung im zuständigen Ausschuss des Sächsischen Landtages am kommenden Freitag, dem 13. Mai 2016.

Beim Landesverband Sächsischer Angler e. V. (LVSA) und beim NABU Sachsen e. V. stößt dieses Unterfangen auf Kritik. Denn gleichzeitig wird auch die Förderung für die Errichtung von Fischauf- und -abstiegsanlagen entfallen. Diese müssen eigentlich per Gesetz bis spätestens 7. August 2019 an jeder Anlage in funktionsfähiger Art und Weise vorhanden sein. „Wir befürchten, dass mit dem Wegfall des Geldanreizes viele Anlagen nicht entsprechend umgerüstet werden“, so Jens Felix (Geschäftsführer des LVSA). „Nach unseren Informationen verfügen derzeit nur etwa ein Drittel der betriebenen Wasserkraftwerke über entsprechende Anlagen.“

Bernd Heinitz, Landesvorsitzender des NABU Sachsen e. V. ergänzt, dass er hier insbesondere zukünftig weitere Vollzugsdefizite in der Arbeit der Behörden sehe. Eine Strategie, die gesetzlichen Forderungen umzusetzen, ist derzeit nicht zu erkennen. Unklar ist, was mit den Anlagen geschehen soll, welche die geforderte Frist nicht einhalten und ob diese letztendlich stillgelegt werden sollen. Bernd Heinitz hat Zweifel, dass dies durchgesetzt werden kann. Dabei macht die Europäische Wasserrahmenrichtlinie ganz klare Vorgaben hinsichtlich des zu erreichenden guten Zustandes der Gewässer und ihrer ökologischen Durchgängigkeit. Die bisher eingenommenen Mittel aus der Wasserentnahmeabgabe wären ein Sockel für die Umsetzung strukturverbessernder Maßnahmen gewesen, bspw. für bedrohte Arten wie die Äsche. „Jetzt ist zu befürchten, dass irgendwann einmal Gerichte entscheiden – und dann kann es für die Äsche zu spät sein“, so Jens Felix abschließend.






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E-Mail: landesverband@NABU-Sachsen.de





Landesverband Sächsischer Angler e. V.
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E-Mail: info@landesanglerverband-sachsen.de


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- Pressemitteilung vom 11.05.2016

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