Biotopzerstörung in der Radeburger Heide
NABU Sachsen schaltet die Staatsanwaltschaft ein
Nördlich von Dresden in der Nähe von Radeburg liegt der sogenannte Töpfergrund. Dort haben vor Ort agierende Mitglieder des NABU Sachsen immer wieder schwere Eingriffe in Quellbäche und Quelltümpel festgestellt. „Die im Januar 2016 vorgefundenen Zerstörungen haben für uns das Fass zum Überlaufen gebracht“, so Joachim Schruth, beim NABU-Landesverband Sachsen für Rechtsfragen zuständig.
Der Töpfergrund wird von Versumpfungsmooren und moorspeisenden Quellbereichen geprägt. Er weist u. a. eines der reichsten Quellenvorkommen im sächsischen Tiefland mit einem ausgeprägten Fließgewässersystem auf und zählt mit 37 nachgewiesenen Libellenarten zu den bedeutendsten sächsischen Libellenlebensräumen.
Aufgrund der Seltenheit und der insgesamt sehr hohen ökologischen Wertigkeit sind derartige Biotope nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Das heißt natürlich auch, dass alle Handlungen, die zu einer Beeinträchtigung des geschützten Biotopes führen können, verboten sind. Der NABU Sachsen hat deshalb Anzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft Dresden gestellt und diese gebeten zu prüfen, ob die Biotopzerstörung als strafbare Handlung zu bewerten ist. „Mit dieser Maßnahme wollen wir auch den vor Ort agierenden NABU-Mitgliedern, die sich mit viel Engagement für den Naturschutz einsetzen, den Rücken stärken“, so Joachim Schruth.