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Sachsen plant die Aufhebung der Wiederherstellungs-verordnung

Die sächsische Staatsregierung hat beschlossen, sich für eine „vollständige Aufhebung“ der Wiederherstellungsverordnung einzusetzen.

Landschaft - Foto: Maria Vlaic

Landschaft - Foto: Maria Vlaic

16. April 2026 - Die Bedenken sind nicht neu: Die Vorgaben der EU-Wiederherstellungsverordnung (Nature Restoration Law) wären nicht umsetzbar und Landwirte wie Regierungen würden über Gebühr belastet. Die EU-Verordnung hat die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme zum Ziel. Dabei geht es bei Weitem nicht nur um die Vernässung landwirtschaftlich genutzter Moore. Landschaftlicher Strukturreichtum, bestäubende Insekten und Feldvögelbestände sind genauso im Fokus wie Forste und Wälder, Gewässer und urbane Ökosysteme. Die Ziel­vorgaben sind nicht in allen EU-Mitgliedsstaaten gleich, sondern orientieren sich an bereits vorhandener Zer­störung. Daher muss Deutschland, das bereits seit Jahr­zehnten über eine deutlich industriellere Landwirt­schaft verfügt als beispielsweise Rumänien, auch mehr im landwirtschaftlichen Bereich leisten und hat strengere Vor­gaben. Die vermeintlich hohen Hürden rechtfertigen jedoch bei weitem nicht die Ausstiegs­forderungen des Freistaates.

Die Ziele der Wiederherstellungsverordnung sind weder neu noch zu hoch

Im Grunde formuliert die Wiederherstellungsverordnung einen europaweiten Mindeststandard im Um­gang mit geschädigten und zerstörten Ökosystemen und geht in keinster Weise über die bereits bestehenden Strategien Deutschlands und Sachsens hinaus. Der Feldvogelindex (Artikel 11 der WVO) beispielsweise existiert seit 2007 und wird von der EU zur Evaluierung von Maßnahmen im ländlichen Raum herangezogen. Deutschland nutzt ihn seit 20 Jahren unter anderem für seine Biodiversitäts­strategie (bislang erfolglos, wie die Zahlen zeigen)[i]. Ein anderes Beispiel sind die urbanen Ökosysteme (Artikel 8 der WVO). Hier geht es im Wesentlichen um die Förderung von Stadtgrün und einer höheren Überschirmung durch Bäume. Keine neuen Ziele, vor allem, da Städte und Kommunen dies längst als Klimaanpassungsstrategie erkannt haben. Die Förderrichtlinie Stadtgrün in Sachsen ist bereits seit 2023 in Kraft und verbindet urbane Ökosystemleistungen mit Artenvielfalt. Hier wäre schlicht eine Anpassung notwendig. Auch die Wiederherstellung von Gewässern (Artikel 9 der WVO) ist durch die Wasserrahmenrichtlinie bereits bekannt. Das Land Sachsen gewährt Maßnahmen, die den Zustand oder das Potential der Gewässer verbessern, bereits jetzt eine finanzielle Unterstützung.

Die Wiederherstellungsverordnung schreibt auf, was ohnehin bereits beschlossen ist

Im Grunde ist die Wiederherstellungsverordnung lediglich die zwangsläufige Fortführung der bisherigen Ziele. Wasserrahmenrichtlinie und Natura 2000 schreiben die Wiederherstellung von Ökosystemen bereits jetzt vor. Die neue Verordnung hat jedoch einen verbindlicheren Charakter, während die Ziele der Wasserrahmen­richt­linie scheinbar eher als frommer Wunsch wahrgenommen werden und mit jeder Frist erneut gerissen werden.

Mit der Positionierung gegen die Verordnung stellen sich die Parteien der Landesregierung auch klar gegen den Willen ihrer Wählerschaft. Eine Umfrage zur Akzeptanz der Wiederherstellungsverordnung des NABU hat ergeben, dass immerhin 88% aller befragten CDU-Anhänger und über 95% der SPD-Anhänger die Wiederherstellung und Erhaltung der Natur für wichtig halten.

Wer mehr Natur hat, muss auch weniger herstellen

Die Wiederherstellungsverordnung belohnt all die Staaten, die in den letzten Jahrzehnten weniger Natur zerstört haben und mehr Natur wiederhergestellt haben. Für Sachsen bedeutet dies eine „Schulstunde im Nachsitzen“, denn der Freistaat hat es eben nicht geschafft, der Zerstörung Einhalt zu gebieten.

So hat es die Landesregierung beispielsweise nicht geschafft, die tägliche Flächenneuinanspruch­nahme bis 2020 auf 2 Hektar zu begrenzen – ein selbst gestecktes Ziel. Aktuell werden jeden Tag mehr als 5 Hektar in Anspruch genommen. Diese „Inanspruchnahme“ äußert sich im Wesentlichen durch Boden­versiegelung (z.B. durch Gewerbegebiete auf der „grünen Wiese“) – allein die Wiedernutzbar­machung brachliegender Gewerbegebiete wäre ein wesentlicher Beitrag zur Wiederherstellung zerstörter Ökosysteme vor allem in der Agrarlandschaft gewesen. Mehr als eine Willensbekundung für Kommunen gibt es aber nicht, stattdessen unterstützt die Förderrichtlinie REgioplan weitere Versiegelung finanziell.

Ein anderes Beispiel ist der Gewässerrandstreifen. Die Bereiche entlang der Ufer von Fließ- und Still­gewässer haben wesentliche ökologische Funktionen für die Gewässer selbst, aber auch für den Biotop­verbund und die Artenvielfalt. Obwohl der Freistaat diese Ökosystemleistungen anerkennt, ist es in Sachsen erlaubt, bis zur Uferkante zu ackern, wenngleich außerorts innerhalb von 10 Metern links und rechts des Gewässers keine Düngemittel und Pestizide ausgebracht werden dürfen. Ohne dauerhaften Be­wuchs des Ufers landen diese aber trotzdem mit jedem stärkeren Regen im Gewässer. Die freiwillige AUK-Maßnahme zur gewässerschonenden Landbewirtschaftung unterstützt zwar die Entwicklung von Gewässerrandstreifen und gibt den Landwirten einen Ausgleich für den wirtschaftlichen Verlust, ist aber abhängig von der finanziellen Ausstattung. Besser wäre eine Gesetzesänderung, wie beispielsweise in Baden-Württemberg. Dort ist auch die ackerbauliche Nutzung, soweit diese mit einem Umbruch verbunden ist, verboten.

Klimaanpassung ohne gesunde Ökosysteme?

Schlussendlich muss man sich fragen, warum der Freistaat auf der einen Seite Unterstützung bei der Klimaanpassung und bei Maßnahmen gegen den teils schon vorhandenen Wassermangel fordert, auf der anderen Seite aber die Wiederherstellung genau der Ökosysteme, die den Wasserrückhalt in der Land­schaft gewährleisten, verweigert. Wir würden uns freuen, wenn die sächsische Politik ihre Energie weniger in die Blockierung von Maßnahmen setzen würde, die unseren zukünftigen Wohlstand gewährleisten und sich mehr damit auseinandersetzten, wie die Ziele schnellstmöglich gemeinsam erreicht werden. Dazu gehört auch die Beachtung der dafür wesentlichen Förderrichtlinien im kommenden Sparhaushalt. Mit der teilweisen Schließung der Richtlinie „Natürliches Erbe“ (NE) wurden wesentliche Vorhaben, die Biodiversität und Artenschutz betreffen, auf Eis gelegt. Die Androhung, den ohnehin defizitären Haushalt im Naturschutz weiter zu reduzieren, zeigt, wie wenig die sächsische Staatsregierung die Zusammenhänge um Ökologie und künftigen Wohlstand verstanden hat.

Die Positionen des NABU Sachsen:

  • Sachsen wollen mehr Naturschutz:  https://sachsen.nabu.de/news/2025/36646.html
  • Versiegelung der sächsischen Kulturlandschaft geht weiter: https://sachsen.nabu.de/news/2024/34958.html
  • Hat Sachsen genug Geld für die Wiederherstellung der Natur?: https://sachsen.nabu.de/news/2025/36402.html
  • Gewässerschutz heißt Ausbau von Randstreifen: https://sachsen.nabu.de/news/2023/33967.html
  • Ökosystemleistungen und planetare Belastbarkeit: https://sachsen.nabu.de/umweltundressourcen/34165.html
  • unsere Forderungen an die Politik: https://naturwaehler.de/index.php?article_id=35

220805 Steinhummel Kathy Buescher 680 453

Wir kämpfen für die Natur und für den Menschen

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Die CDU-Agrarminister wollen die EU-Wiederherstellungsverordnung stoppen. Doch gerade die Landwirtschaft profitiert von revitalisierten Mooren, besserem Hochwasserschutz und fruchtbareren Böden. Die Blockade verschärft nur die Probleme. Mehr →

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