NABU gewinnt Klage
Wegeausbau im FFH Gebiet Röderaue war rechtswidrig
Der straßenähnliche Wegbau behindert die Auenbewässerung. - Foto: Wilhelms
23. Januar 2026 - Der NABU Sachsen hat vor dem Verwaltungsgericht Dresden einen wichtigen Erfolg für den Schutz europäischer Naturschutzgebiete erzielt. In dem Verfahren gegen das Landratsamt Meißen stellte das Gericht fest, dass sowohl die Verlegung eines Breitbandkabels als auch der anschließende Ausbau eines Waldweges im FFH-Gebiet „Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain“ rechtswidrig waren.
Der Landkreis Meißen hatte im Jahr 2018 die Kabelverlegung durch das geschützte Gebiet genehmigt. Im Anschluss wurde der Waldweg ausgebaut, ohne eine erforderliche naturschutzrechtliche Genehmigung oder eine FFH-Verträglichkeitsvorprüfung durchzuführen. Ein mehrjähriges gerichtliches Verfahren brachte keine Einigung im Sinne der Natur, obwohl dem Landkreis Meißen verschiedene Wege für Kompensationsmaß-nahmen im Rahmen einer gütlichen Einigung aufgezeigt wurden. Das Gericht bestätigte nun, dass beide Maßnahmen rechtswidrig waren.
Dr. Maria Vlaic, Landesvorsitzende des NABU Sachsen, erklärt:
„Es ist bedauerlich, dass der Landkreis einen Vergleich abgelehnt hat und stattdessen erhebliche Verfahrenskosten entstanden sind, die besser in Renaturierungsprojekte oder den praktischen Artenschutz geflossen wären. Das Urteil zeigt jedoch, wie unverzichtbar die gerichtliche Kontrolle des Verwaltungshandelns durch Umweltverbände ist.“
Der Fall unterstreicht die Bedeutung des Klagerechts für Natur- und Umweltschutzverbände. Ohne dieses Instrument wäre die Durchsetzung bestehender EU-, Bundes- und Landesgesetze in der Praxis erheblich geschwächt. Umweltverbände übernehmen keine Verhinderungs-, sondern eine notwendige Kontrollfunktion im Interesse von Natur, Rechtstaatlichkeit und Allgemeinheit.
Illegaler Wegeausbau in der Röderaue:
Die Landkreisverwaltung ließ im Frühjahr 2019 bei Großenhain ein Breitbandkabel verlegen und den bestehenden Waldweg als Straße ausbauen. Widersprüche des NABU Sachsen, nachdem dieser Kenntnis davon erhalten hatte, wurden nicht berücksichtigt. Mehr →
Warum zieht der NABU vor Gericht? Von gesetzlich verbrieftem Mitwirkungsrecht und Kontrollfunktionen:
Bei einer Reihe von Planungen, wie zum Beispiel dem Ausbau von Straßen oder Gewässern, der Genehmigung von Kiesgruben oder bei Vorhaben in Schutzgebieten, haben anerkannte Naturschutzverbände ein gesetzlich verbrieftes Mitwirkungsrecht. Mehr →
