Lithium im Erzgebirge
Das neue Berggeschrey
Seinen ersten Höhepunkt erlebte der Bergbau im Erzgebirge bereits im 12. Jahrhundert. Tausende Bergleute folgten den reichen Silberfunden, was zu einer großen Begeisterung und Aufregung führte - dem "Berggeschrey". Der Auftakt einer langen Bergbaugeschichte mit tragischem Ende. Im 20. Jahrhundert gingen mit dem Uranbergbau Naturzerstörungen einher, deren immense Folgen bis heute nachwirken. Jetzt zieht die Region erneut Unternehmen an, die die Lagerstätten seltener Rohstoffe wie Wolfram, Zinn, Flurspat, Kupfer und Lithium ausbeuten wollen.
Im östlichen Erzgebirge, an der deutsch-tschechischen Grenze, planen die Unternehmen Zinnwald Lithium GmbH (auf deutscher Seite) und Geomet s.r.o. (auf tschechischer Seite) umfangreiche Bergbauvorhaben zur Lithiumgewinnung. Diese Projekte haben sich um eine Einstufung als „Strategisches Projekt“ gemäß dem Critical Raw Material Act (CRMA) der EU beworben. Der CRMA soll sicherstellen, dass sich die EU-Staaten an der Gewinnung von Lithium und anderen vor allem für die Digitalisierung und Energiewende notwendigen Rohstoffe beteiligen. Die heimische Produktion gewährleiste zudem hohe Umwelt- und Sozialstandards, die in Nicht-EU-Ländern oft nicht gehalten werden. Faire Bedingungen für Mensch und Natur beim Rohstoffabbau sind das Ziel. Der CRMA ist vom Europäischen Parlament und Europäischen Rat verabschiedet worden. Die Verordnung wurde am 11. April 2024 im letzten Schritt vom Rat verabschiedet.
Um die Versorgung der EU mit kritischen Rohstoffen zu sichern, sollen Projekte, die als „strategisch“ eingestuft werden, von beschleunigten Genehmigungsverfahren und möglicher finanzieller Unterstützung profitieren. NABU Sachsen und die Grüne Liga (Bundesverband) befürchten, dass dies zu einer Vernachlässigung wichtiger Umweltaspekte und Naturschutzbelange führt, insbesondere in sensiblen Ökosystemen wie denen des Erzgebirge.
Das Erzgebirge beherbergt über 40 europäische und zahlreiche nationale Schutzgebiete. Unter den besonders wertvollen Lebensräumen finden sich Waldmoore und Bergwiesen. Zudem ist die Region seit 2019 Teil des UNESCO-Welterbes Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří.
Für strategische Projekte sollen die Genehmigungsverfahren deutlich verkürzt werden. Die Umweltprüfung soll verkürzt und vereinfacht werden. Auch wenn versprochen wird, die Umweltstandards dadurch nicht zu senken, ist abzusehen, dass die Bewertung der Auswirkungen des Bergbaus auf Natur und Umwelt stark beschnitten wird. Dies wird eklatante negative Folgen. Bis vor wenigen Jahrzehnten wurden im Erzgebirge verschiedenste Rohstoffe abgebaut. Die Folgen waren und sind zum Teil noch heute deutlich sichtbar egal ob Uran, Zinn oder Silber. Die Wismut GmbH saniert seit über 30 Jahren die vom Uranabbau geschädigten Gebiete in Sachsen und Thüringen, der ehemalige Zinn-Abbau erfordert auch aktuell Investition in Millionenhöhe. Die Erfahrungen zeigen, dass Bergbau ein derart starker Eingriff in die Natur darstellt, dass hier eine möglichst detaillierte Umweltprüfung notwendig ist anstelle sie abzukürzen. Die nun geplanten Abbauvorhaben sollen mindestens dreimal so große Ausmaße haben wie damals und werden die gesamte Naturregion auf hunderte Jahre prägen. Um an dieser Stelle nicht wieder Krisen gegeneinander auszuspielen, Wirtschaft zu ermöglichen und gleichzeitig Natur zu schützen, ist ein verkürztes Genehmigungsverfahren buchstäblich zu kurz gedacht. Ein „Nein“ zur Einstufung als strategisches Projekt verhindert die Bergbauvorhaben nicht, sondern gewährleistet die notwendigen und seitens des ursprünglichen EU-Anliegens ja gewollten Umweltstandards.
Bedroht der Bergbau den Wasserhaushalt?
Die geplanten Bergbauaktivitäten stellen eine erhebliche Bedrohung für die regionalen Wasserressourcen dar. Für den Abbaubetrieb wird Wasser benötigt. Eine große Dichte, wie sie schon durch die zwei konkurrierenden Firmen Zinnwald AG und Geomet s.r.o. auf engstem Raum geschieht, werden sich nach den vorliegenden Plänen gegenseitig das Wasser abgraben. So besteht die ernste Gefahr einer Übernutzung des natürlichen Wasserdargebots, was nicht nur die Ökosysteme, sondern auch die Trinkwasserversorgung der Region bis hin zu den Ballungsräumen Dresden und Nordböhmen gefährden könnte. Zudem werden im Klimawandel weitere Wasserverknappungen auftreten.
Werden Schutzgebiete durch den Abbau beeinträchtigt?
Die Region weist ein engmaschiges Netzwerk von Natura-2000-Gebieten[1] auf, mit einer hohen Dichte an geschützten Lebensraumtypen und Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung. Je nach Planungsvariante wären auf deutscher Seite vier bis sechs FFH-Gebiete und vier SPA-Vogelschutzgebiete betroffen, auf tschechischer Seite zwei FFH- und ein SPA-Vogelschutzgebiet.
Besonders schützenswerte Biotope wie das NSG Georgenfelder Hochmoor werden durch die Bergbauaktivitäten und den damit verbundenen Wasserbedarf vermutlich stark beeinträchtigt. Um das auszuschließen oder die Folgen auf ein Minimum zu reduzieren sind genaue Umweltprüfungen notwendig. Somit ist auch der hart erkämpfte Welterbe-Titel der „Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří“ bedroht.
Hohe Umweltstandards müssen eingehalten werden
Es ist von zentraler Bedeutung, dass bei allen Bergbauvorhaben die höchsten Umweltstandards eingehalten werden. Dies beinhaltet: Eine gründliche und transparente Umweltverträglich-keitsprüfung unter Berücksichtigung aller potenziellen Auswirkungen auf Ökosysteme, Wasserhaushalte und Biodiversität. Die strikte Einhaltung der EU-Naturschutzrichtlinien, insbesondere der FFH- und Vogelschutzrichtlinie, sowie der Wasserrahmenrichtlinie. Die Entwicklung und Umsetzung umfassender Ausgleichs- und Minderungsmaßnahmen für unvermeidbare Umweltauswirkungen. Eine kontinuierliche Überwachung und Berichterstattung über die Umweltauswirkungen während des gesamten Bergbauprozesses sowie eine ausführliche und regelmäßig aktualisierte Abschätzung der Folgekosten. Die Gewährleistung einer vollständigen und verantwortungsvollen Rekultivierung der Landschaft und Wiederherstellung der Ökosystemleistungen nach Beendigung der Bergbauaktivitäten durch den Bergbaubetreibenden.
Abbau kritischer Rohstoffe im Erzgebirge
Lithium wird von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) als Schlüsselrohstoff der Verkehrswende bezeichnet, weil es wichtiger Bestandteil von Batterien für E-Autos und E-Speichern für regenerative Energien ist, sowie in Luft- und Raumfahrt als Teil von Legierungen für Airframe-Leichtbau benötigt wird und nicht substituiert werden kann. Das Leichtmetall wurde bisher vor allem in anderen Weltregionen abgebaut, in großen Verdunstungsbecken in Chile oder in Bergbauprojekten in Australien. Die EU-Kommission strebt an, im Hinblick auf strategische Ressourcen unabhängiger von Staaten außerhalb der EU zu werden. Gemäß aktueller Bohrungen der Zinnwald Lithium GmbH liegen allein in der Lagerstätte bei Zinnwald im Erzgebirge etwa 429.000 Tonnen Lithium, was sie zur zweitgrößten Lagerstätte auf dem europäischen Festland machen würde.
Critical Raw Materials Act (CRMA)
Critical Raw Material Act ist der inoffizielle Titel der europäischen Verordnung (EU) 2024/1252, die am 11. April 2024 in Kraft getreten ist und damit als Rechtsakt höchster Form der EU-Legislation in allen Mitgliedsstaaten Geltung erlangt hat. Der CRMA ist Teil des European Green Deal (EGD), der eine Wachstumsstrategie für die EU ist, deren Ziel eine Abkopplung der Ressourcennutzung vom Wirtschaftswachstum ist. Er ist außerdem Teil des European Green Industrial Plan, dessen Ziel die Stärkung der Unabhängigkeit der EU von außereuropäischen Staaten in Bezug auf kritische Ressourcen ist.
Ziele des CRMA
Ziel des CRMA ist die Versorgungssicherheit der europäischen Industrie mit kritischen Rohstoffen. Die Abhängigkeit von außereuropäischen Ländern (insbesondere den USA, Russland und China) soll gesenkt werden, um marktwirtschaftliche Unabhängigkeit, Fachwissen und die Verhinderung von Ausbeutung zu stärken. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen
- Der innereuropäische Bergbau bis 2030 auf 10% anwachsen,
- die Weiterverarbeitung von strategischen Rohstoffen auf 40% verdoppelt werden,
- die Abhängigkeit von einzelnen Ländern auf maximal 65% beschränkt werden und
- der Anteil an recycelten Rohstoffen mindestens 25% zur Rohstoffversorgung beitragen.
Das Instrument des CRMA ist die Möglichkeit zur Klassifizierung von Projekten aus Primärbergbau, der Weiterverarbeitung und des Recycling als strategische Projekte.
Strategische Projekte
Unter den in Artikel 6 Abs. 1 genannten Kriterien können sich Projekte im Bereich strategische Rohstoffe als strategisches Projekt bei der EU bewerben. Diese werden von Experten der EU bewertet und dann dem Europäischen Ausschuss für kritische Rohstoffe sowie dem entsprechenden Mitgliedsstaat vorgelegt, wobei Letzterer Recht auf Einspruch hat.
Kriterien für die Anerkennung strategischer Projekte gemäß Artikel 6 Absatz 1 CRMA (zusammengefasst)
- Bedeutender Beitrag zur Sicherung der Versorgung der Union mit strategischen Rohstoffen;
- Technische Durchführbarkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraumes und hinreichende Zuverlässigkeit des zu erwartenden Produktionsvolumens;
- Nachhaltige Durchführung, insbesondere im Hinblick auf
a) Überwachung, Verhinderung und Minimierung von Umweltauswirkungen,
b) Verhinderung und Minimierung von sozial nachteiligen Auswirkungen durch die Anwendung sozial verantwortlicher Verfahren,
c) das Potenzial für die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, eine sinnvolle Zusammenarbeit mit lokalen Gemeinschaften und einschlägigen Sozialpartnern sowie
d) die Anwendung transparenter Geschäftsmethoden. - Grenzübergreifende Vorteile auch für nachgelagerte Wirtschaftszweige
- Beiderseitiger Nutzen bei Projekten in Drittländern.
Einem als strategisch klassifizierten Projekt, wird ein übergeordnetes öffentliches Interesse zu Teil (Artikel 10 Abs. 2), wobei „die Mitgliedstaaten eine Unterstützung in nationalen Genehmigungsverfahren mit dem Ziel vorsehen können, um die Durchführung strategischer Projekte im Einklang mit dem Unionsrecht zu beschleunigen“ (Erwägungsgrund 24). Strategische Projekte sollen durch die Beschleunigung Vorrangstatus bei administrativer Bearbeitung und bei Gerichts- und Streitbeilegungsverfahren erhalten (Erwägungsgrund 26). Die erste Bewerbungsrunde lief im Sommer 2024, die erste Liste mit anerkannten strategischen Projekten wird voraussichtlich im Dezember selben Jahres veröffentlicht.
Prüfung des Umweltschutzes
Das europäische Umweltrecht bleibt vom CRMA unbeschadet (Erwägungsgrund 25), die Sicherung von Umwelt-, Sozial- und Sicherheitsauflagen wird jedoch auf nationale Genehmigungsverfahren abgestellt, denen die Beschleunigung entgegengestellt wird. Strategische Projekte sollen aufgrund ihres Beitrags zur Versorgungssicherheit zur strategischen Autonomie sowie zum grünen und digitalen Wandel in Einzelfallentscheidungen auch genehmigt werden können, wenn sie nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt gemäß der Wasserrahmenrichtlinie, der FFH-Richtlinie oder der Vogelschutzrichtlinie haben oder in den Anwendungsbereich von Gesetzen über die Wiederherstellung von Land-, Küsten- und Süßwasserökosystemen fallen, wenn die Genehmigungsbehörde feststellt, dass das Projekt im öffentlichen Interesse liegt (was es als strategisches Projekt immer tun wird) (Artikel 10 Abs. 2 CRMA).
Zur Überprüfung der Einhaltung der Kriterien legen die Projektträger dann zweijährig dem Ausschuss und der EU-Kommission einen Nachhaltigkeitsbericht nach ESG-Standards (Environmental Social Governance) vor, der bereits Teil der Bewerbung ist. Sollte aus dem Bericht hervorgehen, dass die Kriterien nicht mehr vollständig eingehalten werden, kann der Status als strategisches Projekt nachträglich entzogen werden. Gegenüber der Einhaltung der Rechtsvorschriften wird die Möglichkeit der Teilnahme an einem Zertifizierungssystem, dessen Kriterien in Anhang IV des CRMA dargestellt werden, ebenfalls als ausreichend angesehen (Erwägungsgrund 17).
Kriterien für Zertifizierungssysteme gemäß Anhang IV CRMA
- es steht allen Wirtschaftsteilnehmern, die bereit und in der Lage sind, die Anforderungen des Systems zu erfüllen, unter transparenten, fairen und diskriminierungsfreien Bedingungen offen und unterliegt der Multi-Stakeholder-Governance;
- die Überprüfung und Überwachung der Einhaltung ist objektiv, beruht auf internationalen, Unions- oder nationalen Normen, Anforderungen und Verfahren und erfolgt unabhängig vom betreffenden Wirtschaftsteilnehmer;
- es enthält ausreichende Anforderungen und Verfahren, um die Kompetenz und Unabhängigkeit der verantwortlichen Prüfstellen zu gewährleisten.
- es enthält Anforderungen, um sicherzustellen, dass es einen auf Standortebene erstellten Prüfbericht gibt.
Kriterien an die Zertifizierung gemäß Anhang IV CRMA
- Anforderungen zur Gewährleistung ökologisch nachhaltiger Verfahren, einschließlich Anforderungen zur Gewährleistung des Umweltmanagements und der Minderung der Auswirkungen, in den folgenden Umweltrisikokategorien:
- Luft, einschließlich Luftverschmutzung, darunter Treibhausgasemissionen;
- Wasser, einschließlich Meeresboden und Meeresumwelt und Wasserverschmutzung, Wassernutzung, Wassermengen unter Berücksichtigung von Überschwemmung oder Dürre, und Zugang zu Wasser;
- Boden, einschließlich Bodenverschmutzung, Bodenerosion, Landnutzung und Landdegradation;
- Biodiversität, einschließlich der Schädigung von Lebensräumen, Wildtieren, Flora und Ökosystemen, einschließlich Ökosystemdienste;
- gefährliche Stoffe;
- Lärm und Erschütterungen;
- Sicherheit von Anlagen;
- Energieverbrauch;
- Abfälle und Rückstände;
- Anforderungen zur Gewährleistung sozial verantwortlicher Verfahren, einschließlich der Achtung der Menschen- und der Arbeitnehmerrechte, einschließlich des Gemeinschaftslebens indigener Völker;
- Anforderungen zur Gewährleistung der Unternehmensintegrität und -transparenz, einschließlich Anforderungen an die Anwendung einer verantwortungsvollen Verwaltung in finanziellen, ökologischen und sozialen Angelegenheiten und von Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Potenzielle planerische Konflikte
Zulassungsverfahren. Ein Problem aus Sicht der Zivilgesellschaft, ist die Zulassung von Projekten auf Basis eines Zertifizierungssystems, welches den rechtlichen Genehmigungsweg umgeht und daher die Möglichkeit anerkannter Naturschutzverbände, Rechtsbehelfe nach UVPG einzulegen, einschränkt. Auch die Einschränkung des europäischen Umweltrechts bei der Zulassung von strategischen Projekten, ist äußerst fragwürdig hinsichtlich der wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Notwendigkeit der Wiederherstellung der Natur und der damit einhergehenden europäischen Gesetzgebung – dem Nature Restoration Law.
Von öffentlichem Interesse. Ein weiteres zentrales Problem ist die Klassifizierung von strategischen Projekten als besonderes öffentliches Interesse. Die damit einhergehende Priorisierung in Genehmigungsverfahren steht der notwendigen Gründlichkeit von Umweltverträglichkeitsprüfungen diametral entgegen. Diese Beschleunigung stellt das privatwirtschaftliche Interesse dem zivilgesellschaftlichem Interesse an einer gesunden Umwelt voran.
Bergrecht. Im Hinblick auf Deutschland und insbesondere Sachsen, ist das Oberbergamt, die hauptsächlich auf Basis des Bundesberggesetzes (BbergG) arbeitet, dessen Novellierung zwar im Koalitionsvertrag steht, für die jedoch noch kein Entwurf vorliegt. Damit gelten für die Priorisierung von strategischen Projekten dieselben Konfliktpotentiale, wie für andere Bergbauprojekte. Das BBergG konkurriert mit dem Bundesnaturschutzgesetz und das OBA ist in den Planfeststellungsverfahren die oberste Behörde. In der Abwägung wird entsprechend der Bergbau dem Umweltschutz vorgezogen. Einwendungen anderer Behörden (wie der oberen Naturschutzbehörde) sind nicht bindend.
Lithium-Abbau in Sachsen: Handlungserfordernisse für den Naturschutz
In Deutschland gibt es mehrere Projekte zur Lithiumgewinnung. Dazu gehören eine Pilotanlage im Geothermiekraftwerk in Bruchsal, eine Pilotanlage in der Lüneburger Heide und das Vorkommen im Osterzgebirge. Aufgrund des hohen umweltbezogenen Konflikpotentials, beteiligte sich der NABU Sachsen an einem Brief an die EU Kommission bezüglich der Zulassung von Lithium Bergbauprojekten im Osterzgebirge als strategisches Projekt im Sinne des CRMA. Darin wird unter anderem über mehrere Seiten die fehlende Nachhaltigkeit des aktuellen Bergbauvorhabens in Bezug auf die Umwelt kritisiert. Pressemitteilung vom 29.10.2024
Wasser
Bisher wurden seitens des Unternehmens keine Informationen zum Wasserbedarf und Abwasseranfall veröffentlicht. Aufgrund der seit 2018 zunehmenden Dürreperioden ist die Überlastung des natürlichen Wasserdargebots zu befürchten. Die Konkurrenz um das Wasser, würde die Moore des Osterzgebirges, wie voraussichtlich auch die Trinkwasserversorgung bis Dresden negativ beeinflussen, da es sich bei der Region um ein Hochwasserentstehungsgebiet handelt.
Geschützte Biotope
Von den Planungen der Zinnwald Lithium GmbH sind je nach Planungsvariante auf deutscher Seite vier bis sechs FFH-Schutzgebiete und vier SPA-Vogelschutzgebiete betroffen. Der Biotopverbund zwischen den zahlreichen, kleinstrukturierten Lebensräumen und die damit verbundenen komplexen ökologischen Wechselwirkungen sind durch die geplanten Abraumdeponien, Straßenbaumaßnahmen und den darauf stattfindenden Schwerlastverkehr gefährdet. Das Osterzgebirge beherbergt zahlreiche gefährdete und vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten und wurde ursprünglich mit Steuergeldern im Naturschutzgroßprojekt „Bergwiesen im Osterzgebirge“ weiterentwickelt.
Nächste Schritte
Die Zinnwald Lithium GmbH hat sich als strategisches Projekt beworben. Die Entscheidung darüber sollte demnach im Laufe des Frühjahrs 2025 getroffen werden und dürfte Leuchtturmcharakter für weitere Vorhaben in der Region bekommen. Richtungsweisend dürften nicht zuletzt der Umgang der Politik und im Falle des Rechtsweges die Entscheidungen von Gerichten werden. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) besuchte in Begleitung des sächsischen Wirtschaftsministers Martin Dulig (SPD) im August 2024 das Oberbergamt in Freiberg, wo beide deutlich machten, dass sie das Projekt vollumfänglich unterstützen.