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Doppelhaushalt 2027/2028

Sächsische Naturschutzverbände mahnen finanzielle Basis für die EU-Wiederherstellungsverordnung an

Drastische Kürzungen im sächsischen Etat bedrohen Moore, Flüsse und Artenvielfalt. Drei sächsische Naturschutzverbände fordern, unsere natürlichen Lebensgrundlagen durch eine ausreichende Finanzierung zu sichern.

Flagge Sachsen

Flagge Sachsen

4. September 2026 - Die EU-Wiederherstellungsverordnung setzt den verbindlichen Rahmen für die langfristige Regeneration geschädigter Ökosysteme in Europa. Für den Freistaat Sachsen bietet diese Gesetzgebung die Chance, durch die Revitalisierung von Mooren, die Renaturierung von Fließgewässern und die Anpassung an den Klimawandel die Daseinsvorsorge für die Bevölkerung und die Wirtschaft dauerhaft zu sichern. Der uns vorliegende Haushaltsentwurf für die Jahre 2027/2028 reicht jedoch in entscheidenden Bereichen nicht aus, um diese Chancen für Sachsen strategisch und wirtschaftlich klug zu nutzen.

Wir begrüßen ausdrücklich die verlässliche Fortführung bewährter Strukturen an der Basis, namentlich die dauerhafte Absicherung der sächsischen Naturschutzstationen. Diese stellen einen wichtigen Pfeiler für die Umweltbildung und die ehrenamtliche Arbeit im ländlichen Raum dar.

Schwächung der Naturschutzverbände: Eigentor für die öffentliche Hand

Gleichzeitig werden andere Strukturen geschwächt. Als sächsische Naturschutzverbände leisten wir einen unverzichtbaren Beitrag zur Umsetzung von Infrastrukturprojekten, indem Planungen begleitet, Stellungnahmen erarbeitet, Konflikte frühzeitig aufgezeigt und Lösungen entwickelt werden. Der Haushaltsentwurf sieht nun vor, die institutionelle Förderung dieser Arbeit um 20% zu kürzen. Damit wird dieses wichtige Korrektiv geschwächt. Dies führt nicht nur zu weniger Natur- und Umweltschutz, sondern erhöht langfristig auch die Kosten für die Allgemeinheit durch vermeidbare Fehlplanungen, Rechtsstreitigkeiten und unberücksichtigte Umweltfolgen.

Gewässerschutz: Scheinriese statt echter Investitionsoffensive

Ein wichtiges Signal ist die Bereitstellung von jährlich 5,0 Millionen Euro für Kommunen zur Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung sowie die Aufstockung der investiven Zuweisungen für den Gewässer- und Hochwasserschutz auf jährlich 3,0 Millionen Euro. Gleichzeitig sind die 5,0 Millionen Euro für die Gewässerunterhaltung keine echten zusätzlichen Mittel, sondern eine vertragliche Nachzahlung zuvor anderweitig verausgabter Gelder. Um den enormen Sanierungsstau an unseren Gewässern aufzulösen, braucht es jedoch zusätzliche finanzielle Mittel. Nur so können Kommunen, Lebensqualität und Natur gestärkt werden.

Umsetzungsdefizit: Moorschutz ohne Flächenverfügbarkeit

Ein zentraler Baustein der Wiederherstellungsziele ist die Revitalisierung von Mooren als natürliche Wasser- und C02-Speicher. Der Haushaltsentwurf sieht hierfür die Kofinanzierung von vier projektbezogenen Moorschutzmanagern vor. Die für eine tatsächliche Umsetzung notwendigen Mittel für den Grunderwerb wurden jedoch im regulären Haushalt des Umweltministeriums vollständig gestrichen. Da auch das Budget für den Ankauf naturschutzwichtiger Grundstücke im Naturschutzfonds im Jahr 2028 auf lediglich 100.000 Euro festgesetzt ist, fehlt das finanzielle Werkzeug für den notwendigen, partnerschaftlichen Flächenzugriff mit der Landwirtschaft. Zudem mangelt es an Geldern, um konkrete Moorprojekte effektiv umzusetzen und die sächsische Moorstrategie wirklich mit Leben zu füllen.

Kahlschlag beim „Natürlichen Erbe“: Praktischer Naturschutz ohne Perspektive

Besonders besorgniserregend ist die drastische Kürzung der reinen Landesmittel für das Kernprogramm „Natürliches Erbe“. Die laufenden Zuschüsse für die biotop- und artgerechte Landschaftspflege sinken von zuvor 2,94 Millionen Euro (2026) auf nur noch 628.000 Euro jährlich.

Diese Reduzierung um fast 80 Prozent betrifft unmittelbar die praktische Arbeit von lokalen und überregional agierenden Vereinen, Landschaftspflegeverbänden und kooperierenden Landwirten. Hochbürokratische EU-Mittel können diesen Verlust für kleinere, ehrenamtliche Akteure nicht ausgleichen. Das Programm ist der zentrale Motor des praktischen Naturschutzes in Sachsen. Es erhält nicht nur unsere einzigartigen Kultur- und Naturlandschaften, sondern stärkt als Wirtschaftsfaktor auch regionale Akteure und den ländlichen Raum.


„Gerade in Zeiten klammer Kassen ist es wichtig, die Herausforderungen im Fokus zu haben. Klimawandel und Biodiversitätskrise - Natur- und Umweltschutz ist kein "nice-to-have", sondern sichert unsere Lebensgrundlagen. Die Wasserstände in Elbe und Co, die Waldbrände in Europa und eine schlechte Ernte geben die Notwendigkeiten eigentlich vor: Dieses Ressort ist keine Möglichkeit zum Sparen!“

 

Dr. Maria Vlaic, Vorsitzende NABU Sachsen

Keine Vision für den natürlichen Klima- und Biodiversitätsschutz

Sowohl im Umweltministerium als auch im Wirtschaftsministerium, das seine Zuständigkeit für den Klimaschutz im Entwurf offenbar aus den Augen verloren hat, spielen Investitionen in den natürlichen Klimaschutz durch den Erhalt und die Wiederherstellung wertvoller Lebensräume keine Rolle. Der Begriff taucht in beiden Haushaltsentwürfen gerade ein einziges Mal auf. Dabei ist die wissenschaftliche Datenlage klar: Jeder heute investierte Euro in gesunde Ökosysteme spart morgen ein Vielfaches an Schadenskosten. Sachsen kann hier Potenziale nutzen und heute investieren, um morgen Kosten zu sparen. Dafür braucht es verlässliche Mittel, um den natürlichen Klimaschutz in Sachsen umzusetzen.

Wirtschaftsförderung ohne Nachhaltigkeitskriterien

Während der landeseigene Klimafonds Sachsen mangels neuer Landesmittel von 12,8 Millionen Euro (2026) auf 8,4 Millionen Euro (2028) schrumpft, stehen in der allgemeinen Wirtschaftsförderung jährlich üppige 135,5 Millionen Euro für industrielle Großprojekte bereit.  Gerade in Zeiten knapper Kassen fordern wir, diese immensen staatlichen Subventionen konsequent an klare Nachhaltigkeitskriterien und Transformationspfade zur Klimaneutralität zu koppeln. Nur eine klimaneutrale Industrie ist langfristig wettbewerbsfähig und sichert die Zukunftsfähigkeit des Standorts Sachsen.

Die sächsischen Naturschutzverbände fordern für den Doppelhaushalt 2027/2028 eine ausreichende finanzielle Ausstattung, um die EU-Wiederherstellungsverordnung umzusetzen, insbesondere für Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes und praktischen Naturschutzes sowie für eine starke Wirtschaftsförderung der Zukunft.


Getreideschlag. Foto: Ingo Ludwichowski

Die EU-Wiederherstellungsverordnung

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