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Sachsen plant Windkraft im Wald

NABU fordert klare ökologische Grenzen

Sachsen überarbeitet derzeit seine Regionalpläne, um das gesetzlich vorgegebene Flächenziel von zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie zu erreichen. Der NABU Sachsen hat alle Planentwürfe geprüft und sieht wichtige Anforderungen des Natur- und Artenschutzes verletzt.

Windräder. Foto: Jan Piecha

Windräder. Foto: Jan Piecha

16. Juli 2026 - Zu viele Vorrangflächen liegen in Waldgebieten. Der Verband lehnt Windenergievorranggebiete im Wald ab und fordert einen naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien.

Die Auswertung des NABU Sachsen zeigt am Beispiel der Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien:

  • 17 geplante Vorranggebiete liegen im Wald. Damit ist die Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien von allen vier Planungsregionen (Leipzig-Westsachsen, Region Chemnitz und oberes Elbtal/Osterzgebirge) am stärksten betroffen.
  • Fünf Gebiete beeinträchtigen Biotopverbundsysteme, Zugvogelkorridore oder Schutzgebiete.
  • Bei 16 Standorten besteht das Risiko einer sogenannten Fallenwirkung für Tiere.
  • In 22 Fällen wurden Dichtezentren geschützter und windenergiesensibler Arten nicht ausreichend berücksichtigt.


Energiewende braucht faire Lastenverteilung

Der NABU Sachsen kritisiert, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien derzeit vor allem den ländlichen Raum belastet, während vorhandene Potenziale in den Städten vielfach ungenutzt bleiben. Laut einer kleinen Anfrage hat Sachsen 2025 weniger als 100 PV-Anlagen auf landeseigenen Dächern, drei PV-Anlagen an Fassaden und keine einzige über Parkplätzen oder anderen versiegelten Flächen.

Maria Vlaic, Vorsitzende des NABU Sachsen:
„Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist unverzichtbar. Er muss jedoch naturverträglich erfolgen und die Belastungen zwischen Stadt und Land möglichst ausgewogen verteilen. Natur, Bevölkerung und Klimaschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Politik muss dafür die richtigen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen schaffen.“


Wald schützt Klima und Artenvielfalt


Wälder gehören zu den wichtigsten natürlichen Klimaschützern Sachsens. Sie speichern Kohlenstoff, kühlen ihre Umgebung, regulieren den Wasserhaushalt und mindern die Folgen von Hitze, Starkregen und Hochwasser. Gleichzeitig sind sie unverzichtbare Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.

Nach den vorliegenden Planungen sollen jedoch auch Waldflächen für Windenergie genutzt werden. Für den Bau einer Windenergieanlage werden dauerhaft Flächen benötigt, unter anderem für Fundament, Kranstellflächen und Zuwegungen. Nach Angaben des NABU werden dabei pro Anlage etwa ein Hektar Wald gerodet und 0,5 Hektar dauerhaft baumfrei gehalten. Dadurch gehen wertvolle Waldflächen verloren und die ökologischen Funktionen des Waldes werden geschwächt.

Aus Sicht des NABU darf der Ausbau der erneuerbaren Energien deshalb nicht zulasten der Wälder erfolgen. Klimaschutz und Naturschutz gehören zusammen.


Sechs Forderungen des NABU Sachsen

1. Energiewende gerecht verteilen – Solarpotenziale in Städten stärker nutzen

Die Lasten der Energiewende dürfen nicht überwiegend vom ländlichen Raum getragen werden. Vor allem in Städten bestehen große, bislang ungenutzte Dachflächen und Fassaden für Photovoltaik. Eine Solardachpflicht für öffentliche Gebäude, Gewerbe- und Industriegebäude, Neubauten und bei umfassenden Dachsanierungen könnte dieses Potenzial besser ausschöpfen. Hinzu kommen Parkplätze und andere bereits versiegelte Flächen.

2. Keine Windenergieanlagen in Wäldern und Schutzgebieten

Wälder und Schutzgebiete sind zentrale Rückzugsräume für viele gefährdete Arten und für die Anpassung an die Klimafolgen (Hitze, Dürre) wichtig. Der Ausbau der Windenergie sollte auf Flächen konzentriert werden, auf denen Konflikte mit Natur- und Artenschutz möglichst gering sind.

3. Artenschutzgerechte Abschaltzeiten
Betriebszeiten von Windenergieanlagen sollten sich an den tatsächlich vorkommenden Vogel- und Fledermausarten sowie an deren Zug- und Aktivitätszeiten orientieren. So lassen sich Konflikte wirksamer vermeiden.

4. Mindestens 175 Meter Puffer bei der Rotor-out-Regelung

Wenn Rotorblätter über die ausgewiesene Fläche hinausragen, sollte zwischen Rotoraußenkante und angrenzenden Lebensräumen ein Mindestabstand von 175 Metern eingehalten werden, um das Kollisionsrisiko zu reduzieren.

5. Biotopverbundsysteme erhalten

Verbundene Lebensräume sind entscheidend für den genetischen Austausch und den Erhalt stabiler Populationen. Windparks dürfen diese Verbindungen nicht dauerhaft unterbrechen.

6. Gesamtauswirkungen berücksichtigen

Nicht jede einzelne Beeinträchtigung führt für sich allein zu erheblichen Schäden. In ihrer Summe können mehrere Eingriffe jedoch erhebliche Auswirkungen auf Arten und Lebensräume haben. Deshalb müssen sämtliche Belastungen gemeinsam bewertet werden.

Licht durch Blätter - Foto: Uwe Schroeder

Verfahren mit Verbandsbeteiligung

Eine Auswahl

Laut Bundesnaturschutzgesetz müssen anerkannte Naturschutzvereinigungen wie der NABU an Vorhaben, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind, an den Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Mehr →

Windräder - Foto: Jan Piecha

Ausbau der Windenergie gefährdet den Fledermausschutz

Eine Studie beleuchtet Konflikte zwischen Windparks und Fledermäusen. Lösungsvorschläge umfassen Abschaltzeiten und begrenzte "akzeptierte Verluste". Zentral ist der Schutz von Wäldern vor Windenergienutzung sowie die Einhaltung von Mindestabständen zu Schutzgebieten und Quartieren. Mehr →

News vom NABU Sachsen

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Frau auf der Wiese - Foto: NABU/Marcus Gloger

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