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Geplante Bestandsjagd auf Wolf ohne fachliche Grundlage

NABU legt Stellungnahme zur Anhörung im Sächsischen Landtag vor

Der NABU Sachsen bewertet den Entwurf zur Änderung des Sächsischen Jagdgesetzes (SächsJagdG-E) zur Bejagung des Wolfes als einen unwirksamen Versuch, Weidetiere vor Wolfsrissen zu schützen. Der NABU legte diese Einschätzung im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 2. Juli 2026 im Sächsischen Landtag dar und empfiehlt, den Gesetzentwurf vor einer Beschlussfassung grundlegend zu überarbeiten.

Wolf mit Sender. Foto: Jürgen Borris

Wolf mit Sender. Foto: Jürgen Borris

Der NABU Sachsen bewertet den Entwurf zur Änderung des Sächsischen Jagdgesetzes (SächsJagdG-E) zur Bejagung des Wolfes als einen unwirksamen Versuch, Weidetiere vor Wolfsrissen zu schützen. Der NABU legte diese Einschätzung im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 2. Juli 2026 im Sächsischen Landtag dar und empfiehlt, den Gesetzentwurf vor einer Beschlussfassung grundlegend zu überarbeiten.

Keine Grundlage für eine Bestandsregulierung

Die Wolfspopulation in Sachsen wächst seit mehreren Jahren nicht mehr. Nach den Angaben der Staatsregierung (Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, Drs. 8/6039, SMUL vom 18. März 2026) bewegt sich die Zahl der Wolfsterritorien seit dem Monitoringjahr 2021/22 konstant zwischen 43 und 48. Während die Landkreise Görlitz, Bautzen und Nordsachsen nahezu vollständig besiedelt sind, erfolgt die Ausbreitung im Erzgebirge weiterhin nur langsam. Diese Entwicklung entspricht der erwartbaren Sättigungsphase einer wiederangesiedelten Population. Mit der Stagnation der Population geht seit 2023 eine deutliche Abnahme der Rissvorkommen einher, die sich noch dazu auf wenige Hotspots konzentrieren.

Vor diesem Hintergrund besteht keine fachliche Grundlage für eine Bestandsregulierung. Die Annahme eines unkontrollierten Populationswachstums wird durch die vorliegenden Monitoringdaten nicht gestützt.

Geplante Drückjagd trifft die falschen Tiere

Der NABU kritisiert insbesondere die vorgesehene Ausweitung der Jagdzeit bis Dezember (§ 35 SächsJagdG-E).

Unter den Bedingungen einer winterlichen Drückjagd lassen sich Wölfe jedoch weder sicher nach Alter noch nach ihrer Funktion innerhalb des Rudels ansprechen. Damit steigt das Risiko, dass Elterntiere oder andere für das Rudel bedeutsame Tiere erlegt werden. Solche Fehlabschüsse können die Sozialstruktur eines Rudels dauerhaft beeinträchtigen und stehen den Zielen eines verantwortungsvollen Wolfsmanagements entgegen.

Anlassbezogene Jagd muss den Schadensverursacher treffen

Auch die Regelungen zur anlassbezogenen Jagd weisen erhebliche Defizite auf.

Der Gesetzentwurf schreibt nicht vor, dass gezielt der schadensverursachende Wolf entnommen werden muss. Stattdessen soll die Entnahme irgendeines Wolfes innerhalb eines bestimmten Radius erlaubt sein. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, Tiere ohne Bezug zum Schadensereignis zu töten, ohne künftige Nutztierrisse wirksam zu verhindern.

Herdenschutz ist die wirksamere Maßnahme

Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen stellt ein flächendeckender präventiver Herdenschutz den wirksamsten Ansatz zur Verringerung von Nutztierrissen dar. Hierzu gehören insbesondere ausreichend hohe elektrifizierte Schutzzäune sowie, wo es möglich ist, der Einsatz von Herdenschutzhunden.

Auch die Staatsregierung kommt zu diesem Ergebnis. Nach ihren Angaben treten in rund 65 Prozent der Wolfsterritorien keine oder nur vereinzelte Schäden auf. Entscheidend für das Schadensgeschehen ist daher weniger die Zahl der Wölfe als die Qualität des Herdenschutzes.

Verbesserungsbedarf besteht vor allem bei der Förderung und dem Mindestschutz. Hier gelten in Sachsen 90 cm Höhe und 2000 Volt als sicher. Der NABU Sachsen fordert eine Erhöhung des Standards des Herdenschutzes (Zaunhöhe von 110 cm und mindestens 4000 Volt), denn die Zäune hängen zwangsläufig durch und aufwachsende Vegetation reduziert die Stromstärke erheblich. Hier wäre eine Anpassung des geförderten Mindestschutzes, wie in anderen Bundesländern bereits üblich, notwendig. Zwar werden Investitionen weitgehend finanziert, der bürokratische Aufwand sowie die unzureichende Finanzierung laufender Kosten, insbesondere für Herdenschutzhunde, erschweren jedoch die Umsetzung. Hinzu kommt, dass Sachsen weiterhin nicht elektrifizierte Festzäune als ausreichenden Herdenschutz anerkennt, obwohl diese Wölfe regelmäßig nicht wirksam abhalten.

Risiken einer Bestandsjagd

Der Gesetzentwurf berücksichtigt wesentliche Risiken einer regulären Bejagung nicht ausreichend.

Hierzu zählen insbesondere:

- der Abschuss sozial bedeutender Rudeltiere mit möglichen negativen Auswirkungen auf die Rudelstruktur,

- das Fehlen verbindlicher Mechanismen, um eine Überschreitung von Abschussquoten zu verhindern,

- die fehlende Berücksichtigung der bereits bestehenden natürlichen Mortalität durch Verkehrsunfälle und Krankheiten,

- das Fehlen klarer Kriterien, bei deren Eintritt Jagdquoten überprüft oder ausgesetzt werden müssen.

Monitoring muss unabhängig bleiben

Der NABU spricht sich dafür aus, das Wolfsmonitoring weiterhin als staatliche Aufgabe durch eine unabhängige Fachstelle nach den bundesweit anerkannten Standards des Bundesamtes für Naturschutz durchführen zu lassen. Die Ergebnisse sollten jährlich veröffentlicht und vollständig nachvollziehbar dokumentiert werden.

Entschädigung für Weidetierhalter verbessern

Der NABU fordert außerdem, den Haushaltsvorbehalt bei der Entschädigung von Nutztierschäden zu streichen. Künftig sollten Entschädigungen nicht nur den Marktwert, sondern auch den Zuchtwert betroffener Tiere berücksichtigen.

Eine Neuregelung des Wolfsmanagements muss den Weidetierhaltern tatsächlich helfen und gleichzeitig den Erhalt der Wolfspopulation sichern. Der vorliegende Gesetzentwurf verfehlt beide Ziele. Statt ihn unter Zeitdruck zu verabschieden, sollte er fachlich und rechtlich gründlich überarbeitet werden.


Wölfe - Foto: Christoph Bosch

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