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CDU will Naturschutzrecht canceln

Angriff auf Demokratie und Rechtsstaat

Die CDU-Fraktionen in Sachsen und Sachsen-Anhalt fordern die Abschaffung des Verbandsklagerechts für Umweltverbände. NABU Sachsen und NABU Sachsen-Anhalt kritisieren dies als Angriff auf Rechtsstaat und Demokratie.

Solitarbaum und Rehe. Foto: NABU-CEWE-Manh Ngoc Nguyen

Solitarbaum und Rehe. Foto: NABU-CEWE-Manh Ngoc Nguyen

Magdeburg/Leipzig, 16. Januar 2026 – Die CDU-Landtagsfraktionen in Sachsen und Sachsen-Anhalt fordern in ihrem gemeinsamen Beschlusspapier zur Winterklausur 2026 die Abschaffung des Verbandsklagerechts für Natur- und Umweltschutzverbände. NABU Sachsen und NABU Sachsen-Anhalt weisen diese Forderung entschieden zurück: Das Verbandsklagerecht ist ein elementarer Bestandteil rechtsstaatlicher Kontrolle, sorgt für die Einhaltung von Umweltgesetzen und schützt damit Menschen, Natur und öffentliche Gelder. Eine Abschaffung würde Konflikte nicht lösen, sondern verschärfen – und das Vertrauen in demokratische Verfahren weiter beschädigen.  

„Wer das Verbandsklagerecht abschaffen will, sägt an einer tragenden Säule des Rechtsstaats“, sagt Katja Alsleben, Landesvorsitzende des NABU Sachsen-Anhalt. „Umweltgesetze werden von Parlamenten beschlossen – sie müssen dann auch durchsetzbar sein. Wenn niemand mehr wirksam prüfen lassen kann, ob diese Regeln eingehalten werden, bleibt am Ende das Recht auf der Strecke. Das ist nicht Bürokratieabbau, das ist Kontrollabbau.“  
  
Dr. Maria Vlaic, Landesvorsitzende des NABU Sachsen, ergänzt: „Das Verbandsklagerecht ist kein ‚Sonderrecht‘ für Verbände, sondern ein Korrektiv, weil Natur und Umwelt keine eigene Stimme vor Gericht haben. Anerkannte Verbände können nur in klar begrenzten Fällen klagen – und tun das verantwortungsvoll. Gerade bei großen Infrastrukturvorhaben geht es um hohe Summen und irreversible Eingriffe. Rechtssicherheit entsteht durch saubere Verfahren, nicht durch das Abschneiden von Rechtswegen.“


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EU-Umweltgesetze unter Druck

Die EU-Kommission will zentrale Umweltgesetze schwächen, die Natur, Arten und uns Menschen schützen. Unterzeichnen Sie die Petition und senden Sie ein starkes Zeichen an die EU-Kommission: Hände weg vom Naturschutz! Mehr →

Warum das Verbandsklagerecht wichtig ist

Das Verbandsklagerecht ermöglicht anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen, gerichtliche Überprüfung zu beantragen, wenn Umweltrecht verletzt wird – auch dann, wenn keine einzelne Person unmittelbar in eigenen Rechten betroffen ist. Denn Schäden an Arten, Gewässern, Böden oder Schutzgebieten sind häufig „Allgemeingüter-Schäden“: Sie treffen die Allgemeinheit, aber oft niemanden so individuell, dass eine Klage möglich wäre. Genau diese Lücke schließt das Verbandsklagerecht – als demokratisches Sicherheitsnetz.

Zugleich schützt es Planung und Investitionen: Wenn Vorhaben frühzeitig rechtsfest geplant werden, sinkt das Risiko teurer Nachbesserungen, Baustopps oder Fehlplanungen. Eine Abschaffung würde Konflikte also oftmals verlagern: Verfahren würden später eskalieren, Vertrauen sinkt, und es drohen mehr Auseinandersetzungen auf anderen Wegen – politisch wie auch juristisch. Schließlich drohen bei Nichteinhaltung rechtlicher Standards zudem Regressforderungen und Vertrauensverlust gegenüber staatlichem Handeln.


Straßenbaustelle - Foto: Helge May

Verbandsklage: maßvoll und erfolgreich

Warum der NABU klagt und was er dabei erreicht

Das Verbandsklagerecht ermöglicht Umweltverbänden, im Namen der Natur zu klagen. Diese Form der zivilgesellschaftlichen Kontrolle stärkt den Schutz von Umwelt und Arten. Aufgrund der hohen rechtlichen Hürden und Kosten wird die Klage nur in Ausnahmefällen genutzt. Mehr →

Was hinter der CDU-Initiative stehen könnte

NABU Sachsen und NABU Sachsen-Anhalt nehmen wahr, dass die Forderung im Kontext von „Planungsbeschleunigung“, „Bürokratieabbau“ und dem Wunsch nach schnelleren Infrastruktur- und Bauprojekten begründet wird. Diese Ziele sind grundsätzlich nachvollziehbar. Allerdings greift die CDU-Forderung am falschen Punkt an.

„Wer echte Beschleunigung will, muss an die Ursachen ran: Personalmangel in Behörden, unklare Vorgaben, fehlende Digitalisierung, zu späte Beteiligung und häufig wechselnde Standards“, so Alsleben. „Es ist bequem, Umweltverbände zum Sündenbock zu machen – aber das löst kein einziges strukturelles Problem.“

Vlaic warnt zudem vor einer Signalwirkung: „Wenn ausgerechnet Sachsen und Sachsen-Anhalt mit einer so weitreichenden Forderung vorangehen, drohen sie zum negativen Vorbild einer Entwicklung zu werden, bei der demokratische Beteiligung und unabhängige Kontrolle als ‚Störfaktoren‘ gelten. Das ist gesellschaftlich brandgefährlich – gerade in Zeiten, in denen das Vertrauen in Politik und Institutionen ohnehin unter großem Druck steht.“  


NABU Sachsen und NABU Sachsen-Anhalt fordern:

Rechtsstaat stärken statt Rechte streichen

NABU Sachsen und NABU Sachsen-Anhalt fordern die CDU-Fraktionen beider Länder auf, die Forderung nach Abschaffung des Verbandsklagerechts zurückzunehmen und stattdessen gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, die Verfahren beschleunigen, ohne dabei Grundrechte und Umweltstandards zu schwächen. Dazu gehören insbesondere:

  • Digitalisierung und bessere technische und personelle Ausstattung von Genehmigungs- und Planungsbehörden,
  • Priorisierung der Verfahren bei Behörden und Gerichten,
  • frühe, verbindliche Öffentlichkeitsbeteiligung und transparente Abwägungen,
  • hohe Qualitätsstandards für bereitgestellte Planungsunterlagen auf Basis verlässlicher Daten
  • Mediation und Konfliktlösung vor Gerichtsverfahren,
  • Digitalisierung und bessere Koordinierung zwischen Behörden
  • Reformierung der Prozesse im Verfahrensrecht.

Der NABU Sachsen und NABU Sachsen-Anhalt bieten hierzu den konstruktiven Dialog an.

„Wer schneller bauen will, sollte Umweltverbände als Partner begreifen. Deutschland braucht Tempo und Rechtsstaat. Beides lässt sich verbinden“, betont Alsleben. „Aber wer Kontrolle abbaut, schwächt am Ende Demokratie, Rechtsstaat und den Schutz unserer Lebensgrundlagen.“


Hintergrund

Das Verbandsklagerecht im Umwelt- und Naturschutz wurde in Deutschland schrittweise eingeführt, um Lücken im Rechtsschutz zu schließen und internationale sowie europäische Vorgaben zum Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten umzusetzen. Es knüpft an den Grundgedanken an: Umweltrecht braucht wirksame Durchsetzung, auch wenn keine Einzelperson unmittelbar klagebefugt ist.

Die drei anerkannten sächsischen Naturschutzverbände NABU, BUND und Sächsischer Heimatschutz e. V. haben eine weitere Pressemitteilung herausgegeben:


Hier aufklappen

CDU zündet Nebelkerze:

Verbandsklagerecht ist nicht das Problem, sondern Garant für Rechtssicherheit und durchdachte Bauprojekte
___________________________________________________________________________

Erneut haben die CDU-Fraktionen in den Landtagen von Sachsen und Sachsen-Anhalt angekündigt, das Verbandsklagerecht für Natur- und Umweltverbände abschaffen zu wollen. Als Begründung wird vorgetragen, dringend notwendige Infrastruktur- und Bauprojekte könnten so schneller realisiert werden. Dieser Vorstoß ist eine Scheindebatte, die von den wahren Ursachen ablenkt – allein schon, weil die Verbandsklage größtenteils EU-rechtlich vorgegeben ist. Er untergräbt die Rechtsstaatlichkeit, schafft massive Rechtsunsicherheit und ignoriert den Willen der Bürgerinnen und Bürger, deren Anliegen oft durch die Verbände vertreten werden.

Den Umwelt- und Naturschutz als Sündenbock zu deklarieren ist bequem, aber falsch. Die Beteiligung von Natur- und Umweltschutzverbänden und auch ihr Klagerecht verhindert kaum ein Wirtschafts- oder Infrastrukturprojekt. Das Ziel von Partizipation ist es, einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Wirtschaft und Umwelt- und Naturschutz zu schaffen. Von einer „Klageflut“ kann weder in Sachsen noch bundesweit die Rede sein. Zwischen 2021 und 2023 wurden bundesweit insgesamt 208 Umweltverbandsklagen gezählt, im Durchschnitt rund 69 pro Jahr, bei tausenden genehmigungspflichtigen Vorhaben. Auffällig ist vielmehr die hohe Erfolgsquote. In mehr als der Hälfte der Fälle stellen Gerichte Rechtsfehler fest, während die durchschnittliche Erfolgsquote aller verwaltungsgerichtlichen Klagen bei nur etwa zwölf Prozent liegt. Diese Zahlen zeigen kein Missbrauchsproblem, sondern sie zeigen Defizite in der Anwendung des Umweltrechts. Wer darauf mit der Abschaffung des Klagerechts reagiert, löst kein Problem, sondern schaltet die Kontrolle ab.

Das Klagerecht ist die Ultima Ratio, nicht der Regelfall. Es kommt erst am Ende eines langen Verwaltungsweges zum Tragen, wenn Behörden trotz fachlicher Hinweise gravierende Fehler nicht korrigieren. In der Praxis sorgen die Stellungnahmen der Verbände meist dafür, dass Planungen verbessert und Genehmigungen rechtssicher werden. 

Besonders irreführend ist der Hinweis, individuelle Klagerechte reichten aus. Natur, Arten, Lebensräume, Grundwasser und Schutzgebiete können nicht ohne Weiteres selbst vor Gericht ziehen. Viele Eingriffe betreffen öffentliche Güter, ohne dass einzelne Personen unmittelbar und zweifelsfrei in eigenen Rechten verletzt sind oder das Prozessrisiko tragen können. Das Verbandsklagerecht schließt diese Lücke. Es sorgt dafür, dass Umweltrecht nicht nur auf dem Papier existiert, sondern auch durchgesetzt wird.

Auch rechtlich ist der Vorstoß hochriskant. Der Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten ist nicht nur EU-rechtlich, sondern auch völkerrechtlich durch die Aarhus Konvention verankert. Wer das Verbandsklagerecht politisch demontieren will, schafft Rechtsunsicherheit, macht Genehmigungen angreifbarer und provoziert neue Konflikte bis hin zu Verfahren auf europäischer Ebene. Das Ergebnis wären genau jene Verzögerungen, die angeblich vermieden werden sollen.

Wer Verfahren wirklich beschleunigen will, muss die realen Engpässe angehen: überlastete Behörden, Personalmangel in Planungsbüros, mangelnde Digitalisierung und unzureichende Planungsunterlagen. Der Angriff auf das Verbandsklagerecht ist ein durchsichtiges Manöver, das zeigt, wie wenig die CDU von der Bedeutung intakter Ökosysteme und Biodiversität als Grundlage unseres Wohlstands verstanden hat.

Studie zu den Verbandsklagen im Bereich Umwelt- und Naturschutz: 

Dr. Michael Zschische, Luisa Schneider (2025): „Wissenschaftliche Unterstützung des Rechtsschutzes in Umweltangelegenheiten in der 20. Legislaturperiode (Abschlussbericht)“, Unabhängiges Institut für Umweltfragen

BUND Sachsen e. V.
Felix Ekardt (Vorsitzender) – „Die Politik auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene muss endlich anfangen, reale Probleme zu lösen, etwa einen zeitnahen Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen. Populistische Ersatzhandlungen untergraben Umweltschutz und demokratisches Vertrauen gleichermaßen.“

NABU Landesverband Sachsen e. V.
Maria Vlaic (Landesvorsitzende) – „Das Verbandsklagerecht ist kein "Sonderrecht" für Verbände, sondern ein Korrektiv, weil Natur und Umwelt keine eigene Stimme vor Gericht haben. Anerkannte Verbände können nur in klar begrenzten Fällen klagen- und tun dies verantwortungsvoll.“

Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V.
Thomas Westphalen (Vorsitzender) – „Wir sehen die Überlastung unserer Gerichte und nun soll die Verbandsklage abgeschafft werden? Was bedeutet das? Doch wohl nur die Schwächung des ehrenamtlichen Engagements und der Verbände und eine Schwemme von zusätzlichen Individualklagen – das falsche Signal zum falschen Zeitpunkt!“

 

 

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