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Katzenschutz in Sachsen braucht klare Regeln

Katzenschutzverordnung hilft Katzen und bedrohten Arten

Zehntausende herrenlose und verwilderte Katzen in Sachsen kämpfen ums Überleben. Der NABU Sachsen fordert eine landesweite Katzenschutzverordnung – zum Wohl der Katzen und zum Schutz bedrohter Arten wie Singvögeln, Reptilien und Amphibien.

Katze. Foto: Ina Ebert

Katze. Foto: Ina Ebert

4. Dezember 2025 - Der NABU Sachsen befürwortet die Einführung einer sachsenweiten Katzenschutzverordnung. Mit der Verordnung kann die unkontrollierte Vermehrung von wild lebenden Hauskatzen eingedämmt und gleichzeitig der Jagddruck auf besonders empfindliche Tierarten verringert werden. Verletzungen durch Hauskatzen sind beispielsweise die dritthäufigste Ursache von stationär aufgenommenen Singvögeln in der Wildvogelstation des NABU Leipzig. Neben dem Schutz von Singvögeln, Amphibien und Reptilien steht dabei auch die Gesundheit und das Wohlergehen der Hauskatzen selbst im Mittelpunkt.

Viele Katzen leben mit uns und sind unsere vertrauten Begleiter, doch gleichzeitig streifen in Städten, Dörfern und ländlichen Regionen hunderttausende verwilderte oder herrenlose Tiere umher. Sie leiden häufig unter Krankheiten, Parasitenbefall und Verletzungen. Besonders in Städten, wo Hygienemaßnahmen die Mäuse dezimiert haben, leiden sie unter Hunger und erkranken, weil ihr Immunsystem geschwächt ist. Sie fressen nicht nur Singvögel, sondern auch Amphibien und Reptilien, also Arten, die ohnehin schon unter dem Klimawandel und der fortschreitenden Bodenversiegelung zu leiden haben. Für diese Arten stellt die Hauskatze einen zusätzlichen Beutegreifer dar, der in natürlichen Ökosystemen eigentlich nicht vorkommt. Die unkontrollierte Vermehrung wird vor allem durch “Freigängerkatzen” angetrieben, also Hauskatzen, die zu einem Haushalt gehören, aber auch frei laufen dürfen.

Eine Katzenschutzverordnung setzt hier verbindliche Rahmenbedingungen. Typische Bestandteile sind eine Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang sowie eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Letztere ermöglicht es, aufgefundene Tiere schnell ihren Halterinnen und Haltern zuzuordnen und erleichtert Kommunen, Tierschutzverbänden und Tierheimen die Tierverwaltung erheblich.

Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass solche Maßnahmen innerhalb weniger Jahre zu einer deutlichen Entlastung von Tierheimen führen und die Zahl verwilderter Katzen stabilisieren oder senken können. Gleichzeitig sinkt der Jagddruck auf Arten, die ohnehin unter Lebensraumverlust, Klimaveränderungen und intensiver Landnutzung leiden. Sachsen ist das einzige Bundesland ohne eine landesweit geltende Regelung. Der Koalitionsvertrag von 2024 eröffnet ausdrücklich die Möglichkeit, eine Katzenverordnung einzuführen. Der NABU Sachsen sieht darin eine wichtige Chance, den Schutz von Hauskatzen und Wildtieren gleichwertig zu fördern und gleichzeitig Kommunen in ihren Tierschutzaufgaben zu unterstützen.

„Eine Katzenschutzverordnung richtet sich nicht gegen Haustiere und ihre Halter, sondern unterstützt den Schutz wildlebender Tiere verschiedenster Arten und Lebensräume.“,  betont Maria Vlaic, Landesvorsitzende des NABU Sachsen. „Eine sachsenweite Katzenschutzverordnung wäre ein wichtiges Signal für den Tierschutz und ein Schritt zu einem harmonischeren Miteinander zwischen Mensch und Natur.“


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